Die Antragstellerin besitzt keinen Anspruch auf eine Löschung der Aufnahme, da sie Person des öffentlichen Lebens ist und gegen den Antrags-Gegenstand keine rechtlichen Bedenken bestehen. Jedoch macht sich der Urheber der Aufnahme den Wunsch der Abgebildeten zueigen. Dem Urheber der Aufnahme steht ein Wunsch auf Löschung / Widerruf der Veröffentlichung zu. Die Aufnahme kann also ohne abschließende Beschlussfassung des Kuratoriums entfernt werden. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 18:09, 28. Mai 2018 (CEST) | Die Antragstellerin besitzt keinen Anspruch auf eine Löschung der Aufnahme, da sie Person des öffentlichen Lebens ist und gegen den Antrags-Gegenstand keine rechtlichen Bedenken bestehen. Jedoch macht sich der Urheber der Aufnahme den Wunsch der Abgebildeten zueigen. Dem Urheber der Aufnahme steht ein Wunsch auf Löschung / Widerruf der Veröffentlichung zu. Die Aufnahme kann also ohne abschließende Beschlussfassung des Kuratoriums entfernt werden. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 18:09, 28. Mai 2018 (CEST) |