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* Das Zusammengehen einzelner Verwaltungszweige in Form einer AG, GmbH oder eines abgeschlossenen Vertrages. Diese privatrechtlichen Formen wären zwar theoretisch denkbar gewesen, wurden aber faktisch kaum von den beiden Gemeinden verfolgt. | * Das Zusammengehen einzelner Verwaltungszweige in Form einer AG, GmbH oder eines abgeschlossenen Vertrages. Diese privatrechtlichen Formen wären zwar theoretisch denkbar gewesen, wurden aber faktisch kaum von den beiden Gemeinden verfolgt. | ||
== Nürnberg macht den 1. Schritt == | === Nürnberg macht den 1. Schritt === | ||
Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde.<ref name="Schwammberger, S. 106"/> Luppe hatte in der Denkschrift folgende Punkte zur Frage der Rechtsform der Einheitsgemeinde ausgewiesen: | Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde.<ref name="Schwammberger, S. 106"/> Luppe hatte in der Denkschrift folgende Punkte zur Frage der Rechtsform der Einheitsgemeinde ausgewiesen: | ||
# Die Stadt Fürth darf durch die Einheitsgemeinde in ihrer Entwicklung nicht zur Vorstadt oder reinen Arbeiterstadt herabgedrückt werden, sondern muss fortschrittlich zum Großstadtteil weiterentwickelt werden. Der Name der Einheitsgemeinde hat fortan "Nürnberg-Fürth" zu lauten. | # Die Stadt Fürth darf durch die Einheitsgemeinde in ihrer Entwicklung nicht zur Vorstadt oder reinen Arbeiterstadt herabgedrückt werden, sondern muss fortschrittlich zum Großstadtteil weiterentwickelt werden. Der Name der Einheitsgemeinde hat fortan "Nürnberg-Fürth" zu lauten. |