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Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurden.<ref>Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951</ref> Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführers von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai [[1952]] eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe.<ref>Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952</ref> | Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurden.<ref>Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951</ref> Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführers von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai [[1952]] eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe.<ref>Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952</ref> | ||
Nach seiner Entlassung aus der Haft lebte Franz Jakob bei seinem Schwager in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Ein Sohn ist im Krieg gefallen, während der zweite Sohn am [[30. Juli]] [[1949]] aus russischer Gefangenschaft zurückkam, jedoch nicht bei der Familie wohnte, obwohl er dort polizeilich gemeldet war. Die Tochter erhielt eine Anstellung beim Bay. Roten Kreuz in Ingolstadt. Die Familie Jakob bestritt den Unterhalt vermutlich aus dem Verdienst der Tochter und der Verpflegung im Gasthaus, welches dem Bruder von Jakob gehörte.<ref>StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Schreiben Marktgemeinde Gaimersheim, 4. Juli 1950, Auskunft über Franz Jakob</ref> Zusätzlich hatte das Ehepaar Jakob eine kleine Rente, die noch aus der Zeit vor Jakobs parteipolitischen Tätigkeiten | Nach seiner Entlassung aus der Haft lebte Franz Jakob bei seinem Schwager in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Ein Sohn ist im Krieg gefallen, während der zweite Sohn am [[30. Juli]] [[1949]] aus russischer Gefangenschaft zurückkam, jedoch nicht bei der Familie wohnte, obwohl er dort polizeilich gemeldet war. Die Tochter erhielt eine Anstellung beim Bay. Roten Kreuz in Ingolstadt. Die Familie Jakob bestritt den Unterhalt vermutlich aus dem Verdienst der Tochter und der Verpflegung im Gasthaus, welches dem Bruder von Jakob gehörte.<ref>StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Schreiben Marktgemeinde Gaimersheim, 4. Juli 1950, Auskunft über Franz Jakob</ref> Zusätzlich hatte das Ehepaar Jakob eine kleine Rente, die noch aus der Zeit vor Jakobs parteipolitischen Tätigkeiten herrührte. Diese beliefen sich Ende 1950 auf knapp 260 DM. Jakob bat den im Amt befindlichen [[Oberbürgermeister]] [[Hans Bornkessel]] (SPD) um eine wohlfahrtliche Zuwendung, da er schließlich seine Strafe verbüßt hätte. Diesem Wunsch konnte und wollte sich die Mehrheit des [[Stadtrat]]es nicht nachkommen, da sich viele noch an Jakobs Zeit während der NS-Herrschaft erinnern konnten. Dennoch erhielt Jakob, jeweils in einem persönlich an Jakob gerichteten Schreiben, zu seinem Tode regelmäßig an Ostern, Weihnachten und zur Kirchweih eine finanzielle Zuwendungen in Höhe von 150 - 200 DM, die bis in die 1970er Jahre auch seine Witwe Anna weiterhin erhielt. Besonders der ehemalige NS-Oberbürgermeister von Bayreuth, zuvor auch während des Nationalsozialismus in Fürth wirkende [[Fritz Kempfler]] und seit [[1957]] für die [[CSU]] im Bundestag, trat bei der Stadt Fürth mehrmals als Fürsprecher zugunsten Jakobs auf.<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 4 / 70 b.</ref> Aus dem Schreiben von der Familie Jakob geht ebenfalls hervor, dass der ehem. Rechtsrat [[Adolf Schwiening|Schwiening]] sowie der ehemalige Parteikollege [[Gustav Schickedanz]] sich für die Zahlungen der Stadt Fürth an Jakob aussprachen. Letzter, [[Gustav Schickedanz]], befürwortete die Zahlungen ausdrücklich, wollte sich aber diesen persönlich nicht beteiligen. Die Zahlungen an Jakob gingen nach der Ruhestandsversetzung Bornkessels weiter. Die Familie Jakob versicherte sich bei seinem Nachfolger, Kurt Scherzer (FDP), ob ihm diese einvernehmliche Regelung der dreimaligen Zahlung pro Jahr an Jakob bekannt sei. Scherzer erwiderte, dass ihm dieser Sachverhalt bekannt sei, und er keinen Handlungsbedarf sieht, daran etwas zu ändern. | ||
Am [[6. September]] [[1965]] starb Franz Jakob im Alter von 73 Jahren in relativ bescheidenen Verhältnissen an den Folgen eines Unfalls mit einem Personenzug. Er war gerade auf dem Nachhauseweg von einer Wahlkampfveranstaltung.<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 4 / 70 b.</ref> | Am [[6. September]] [[1965]] starb Franz Jakob im Alter von 73 Jahren in relativ bescheidenen Verhältnissen an den Folgen eines Unfalls mit einem Personenzug. Er war gerade auf dem Nachhauseweg von einer Wahlkampfveranstaltung.<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 4 / 70 b.</ref> |