Urkunden von Konrad dem Frommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] gaben die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück.
Die Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] gaben die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück.
Die wichtigste dieser Urkunden war die von 1314, in der festgelegt wurde das die Abgaben nicht erhöht werden dürften. Auf dieses Recht pochten die Fürther bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]], danach konnten sie es nicht mehr geltend machen.


Die Zollern hatten die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die Vogtei Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen.
Die Zollern hatten die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die Vogtei Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen.
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Der Bruder von Burggraf Konrad Burggraf Friedrich und in der Folgezeit weiterhin die Familie der Burggrafen, die nachmaligen  [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach| Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]], erkannten diese Rückschenkung niemals an.
Der Bruder von Burggraf Konrad Burggraf Friedrich und in der Folgezeit weiterhin die Familie der Burggrafen, die nachmaligen  [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach| Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]], erkannten diese Rückschenkung niemals an.


Daraus entstanden dann [[Dreiherrschaft| Streitigkeit]] über den Besitz Fürth.  
Daraus entstanden dann Streitigkeit über den Besitz Fürth.  


[[Kategorie: Fürth Urkunden]]
[[Kategorie: Fürth Urkunden]]
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