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(→1863 - 1868: Pächter Johann Georg Friedrich Bloedel: Anmerkung zum Hauseigentum in Fürth) |
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=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | === 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | ||
=== 1839 - 1862: Pächter Georg Güttler === | === 1839 - 1862: Pächter Georg Güttler === | ||
Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt am 3. Mai 1839 der gräflichen Rentei mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will, beschloss man in der Konferenz am 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg), dass diesem Ansinnen nicht entsprochen wird, sondern sofort die Neuverpachtung auf dem Weg der Ausschreibung erfolgen soll. So wurden am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.'' | |||
In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Fridreich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre ''„von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“'' Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll. | |||
Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt. | |||
Augenscheinlich wurde der Vertrag um weitere drei Jahre verlängert, ein Vermerk dazu fehlt aber in Akten, denn am 19. September 1845 spricht Georg Güttler bei der gräflichen Rentei vor und erkundigt sich, wie es nach Allerheiligen weitergehen soll. Hierbei beschreibt er sehr deutlich seine missliche Lage: ''„Obgleich ich bisher und zwar seit meiner 6jährigen Pachtzeit nichts als Schaden gehabt, und einen großen Theil meines Vermögens zugesetzt habe, so wäre ich um alle Veränderung zu vermeiden, doch wieder gesonnen, den Pacht auf weitere 3 Jahre zu verlängern, wenn die gnädige Herrschaft mir einen billigen Nachlaß an dem Pachtschilling eintreten lassen wollte. Daß der Pachtschilling wirklich zu hoch ist, muß jeder, der nur einigermaßen mit den hiesigen Verhältnißen vertraut ist, [erkennen], und die gnädige Herrschaft kann es am besten durch Vergleichung der Malzbücher ermitteln. Hochdieselbe wird darinnen finden, daß mir die wenigsten Tage im Jahr vergönnt sind, die Mahlmühle gehörig benutzen zu können. Im Sommer ist dieses bekanntlich beinahe gar nicht der Fall, da während dieser Zeit das Mühlwasser ganz in Anspruch genommen wird, und während der Wintermonate, wo Wasser vorhanden wäre, bleiben dann die Kunden aus, weil sie im Sommer nicht gehörig versorgt werden konnten. (...) Was die Schneidmühle betrifft, gewährt diese beinahe gar keinen Ertrag, weil das Schnittgeld für diejenigen Schröthe<ref>Sägblock, Klotz, Schrot bzw. Schroth (Plural Schröthe) genannt, ist ein bearbeiteter Baumstamm, aus geradem und starkem Holz ausgehauen oder ausgesägt, der zur Säge- oder Schneidmühle zur Herstellung von Brettern und Dielen geliefert wurde, siehe Christian Wilhelm von Heppe: Einheimisch- und ausländisch-wohlredender Jäger oder nach alphabetischer Ordnung gegründeter Rapport derer Holz-, Forst- und Jagd-Kunstwörter nach verschiedener teutscher Mundart und Landesgewohnheit: nebst nützlich- auch lustigen Anmerkungen, Regensburg 1779, S. 307</ref>,welche der gnädigen Herrschaft gehören, viel zu wenig angesetzt ist. Es ist daher so klar wie der Tag, daß ich nur mit der größten Noth und mit fortwährendem Verlust durchkomme.“'' | |||
Das Gesuch auf Pachtminderung wurde in der Konferenz vom 10. Oktober 1845 (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Laengenfelder, Adjunkt Schauppmeier) ohne Weiteres genehmigt. Bei einer Vertragslaufzeit um weitere drei Jahre legte man das Jahrespachtgeld auf 200 Gulden fest; allerdings wurde dem Güttler zur Bedingung gemacht, dass er alle Reparaturen in seiner Wohnung und das Ausweißen der Räume nun auf seine Kosten vertreten musste. | |||
Nach einer (nicht vermerkten) Pachtverlängerung um ein Jahr stand im Spätsommer 1849 die Frage der Wiederverpachtung erneut an. In der Konferenz vom 4. September 1849 (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Inspektor Faber, Administrator Laengenfelder) wurde unumwunden konstatiert, dass<br /> | |||
:''a) bei dem bereits wieder im Gange befindlichen stärkeren Betrieb der Weißbierbrauerei während des Sommers auf ein Mahlgeschäft des Pächters fast gar nicht zu rechnen ist;''<br /> | |||
:''b) bei der voraussichtlich schon in kommenden Jahre noch bedeutend erweiternden Absatz an braunen Bier, auch im Winter das tägliche Suden u. Malzbrechen nothwendig werden wird, demnach auch zu dieser Jahreszeit, abweichend gegen früher, für die Mahlmühle nur sehr wenig Waßer übrig bleiben dürfte; endlich''<br /> | |||
:''c) bei den gegenwärtig mindern Getreidepreisen auch der Verdienst der Müller ein geringerer ist, während Gittler notorisch selbst bei höhern Preisen mit der Pachtung nicht durchzukommen vermochte“.''<br /> | |||
So lautete der Konferenzbeschluss, ''„dem Gittler die Mühlpachtung auf weitere 3 Jahre von Allerheiligen d. Js. an gegen ein jährliches Pachtgeld von 150 f zu überlaßen“''. Zugleich wurde in Erwägung gezogen, ''„da es sogar vorkommt, daß die hiesige Mühle bisweilen nicht einmal die vollständige Wasserkraft zum Brechen des Malzes besitzt, zur möglichsten Erbringung dieser Kraft die neueren Fortschritte der Mechanik nach Umständen nicht unbenützt gelaßen werden dürfen, daß demnach wegen Verbeßerung dieser Mühle sich zunächst das Gutachten tüchtiger Mechaniker zu verschaffen sey.“'' | |||
Nach Ablauf der Pachtzeit an Allerheiligen 1852 wurde diese zweimal stillschweigend um ein Jahr verlängert. Der Mühlpächter Güttler blieb trotz geringeren Pachtgelds mit seinen Zahlungen fortwährend zurück; zudem zehrten die Kosten der Unterhaltung den größten Teil des Pachtschillings auf. Da wurde in der Konferenz vom 30. März 1854 erwogen, die Mühle zur alleinigen Nutzung durch die Brauerei (Lagerung von Braunbierfässern) zu verwenden und beschlossen, die Mühle vorläufig nicht wieder zu verpachten und dem Güttler zu eröffnen, dass er mit Ablauf des Pachtjahres das Pachtgut zu räumen habe. Dieses wurde dem Mühlpächter am 1. Mai 1854 mitgeteilt, ohne zu versäumen ihn zu ermahnen, bis dahin die Rückstände auszugleichen, und daran zu erinnern, „''daß die herrschaftl. Inventarienstücke im vorschriftsmäßigen Zustande vollständig zurückgewährt werden“'' müssen. Doch schon kurze Zeit später, am 16. Juni, änderte man den Abzugstermin auf „Walburgis“ (1. Mai) 1855. | |||
Die Planung wurde aber nicht umgesetzt, denn als nächste Aufzeichnung ist nun im Konferenzprotokoll vom 4. Mai 1858 zu lesen: ''„Auf den Tod des Mühlpächters Georg Gittler dahier ist dessen Wittwe zu eröffnen, daß sie unter den bisherigen Bedingungen noch bis Allerheiligen d. Js. auf dem Pachte verbleiben könne, daß sich aber von da an das hohe Condominat weitere Bestimmung vorbehalte.“'' Aber - man ahnt es schon - die Pacht wurde von Jahr zu Jahr verlängert, am 21. September 1858 noch begründet, ''„da erst abgewartet werden muß, welchen Erfolg die projektierten Verbesserungen an der hiesigen Mühle haben werden.“'' Nach Aktenlage scheint der Beschluss in der Konferenz vom 6. August 1861 (Teilnehmer: Graf Friedrich und Graf Louis v. Pückler-Limpurg, Längenfelder, Faber) endgültig gewesen zu sein: ''„Der Wittwe Gittler dahier, deren Mühlpacht mit Allerheiligen d. Js. zu Ende geht, wird dieser Pacht bis zum nächstkommenden Frühjahr noch überlassen, zu welcher Zeit die Umwandlung der Mühle in eine Kunstmühle in Angriff genommen werden soll.“'' | |||
=== 1863 - 1868: Pächter Georg Friedrich Bloedel === | === 1863 - 1868: Pächter Georg Friedrich Bloedel === | ||
Nach dem Umbau der Mühle im Jahr 1862, fortan von der gräflichen Verwaltung als Kunstmühle bezeichnet, ist ab Januar 1863 Johann Georg Friedrich Bloedel (auch Blödel)<ref>Georg Friedrich Blödel, 1859 Pfragner in Burgfarrnbach war laut Adressbuch der Stadt Fürth zu dieser Zeit Eigentümer des unmittelbar neben dem Geleithaus gelegenen Hauses Nr. 20 im 1. Hauptdistrikt (Untere Königstraße), ursprünglich 1792 mit Nr. 4 bezeichnet, später Untere Königstraße 20, heute [[Königstraße 40]]. | Nach dem Umbau der Mühle im Jahr 1862, fortan von der gräflichen Verwaltung als Kunstmühle bezeichnet, ist ab Januar 1863 Johann Georg Friedrich Bloedel (auch Blödel)<ref>Georg Friedrich Blödel, 1859 Pfragner in Burgfarrnbach war laut Adressbuch der Stadt Fürth zu dieser Zeit Eigentümer des unmittelbar neben dem Geleithaus gelegenen Hauses Nr. 20 im 1. Hauptdistrikt (Untere Königstraße), ursprünglich 1792 mit Nr. 4 bezeichnet, später Untere Königstraße 20, heute [[Königstraße 40]]. |