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(→1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt: Text erg.) |
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Schließlich meldete sich noch bei der Rentei am 1. Juni der Müllermeister Georg Friedrich Müller aus [[wikipedia:Kirchfembach|Kirchfembach]]. Auch er hatte von der frei werdenden Mühlpacht erfahren und sprach für seinen noch ledigen 26-jährigen ältesten Sohn Joseph vor, der auch das Müllerhandwerk erlernt hatte und auf der [[wikipedia:Sixtmühle|Sixtmühle]] bei Emskirchen in Arbeit stand. | Schließlich meldete sich noch bei der Rentei am 1. Juni der Müllermeister Georg Friedrich Müller aus [[wikipedia:Kirchfembach|Kirchfembach]]. Auch er hatte von der frei werdenden Mühlpacht erfahren und sprach für seinen noch ledigen 26-jährigen ältesten Sohn Joseph vor, der auch das Müllerhandwerk erlernt hatte und auf der [[wikipedia:Sixtmühle|Sixtmühle]] bei Emskirchen in Arbeit stand. | ||
... | Am nächsten Tag erschien wegen erneuter Bestellung durch die Rentei zur Erfüllung des Konferenzbeschlusses vom 25. Mai der nun „in Arbeit auf der Mühle zu Doos bei Nürnberg“ stehende Müllergeselle Jakob Schmidt, zusammen mit seiner Braut Anna Kath. Deßner. Man eröffnete ihm: ''„Es waren aber die hochgraefl. Herrschaften geneigt ihn jede andern Liebhaber vorzuziehen und ihn die hiesige Mühle in Pacht auf 6 Jahre zu überlassen, wenn er sich zu einem jährlichen Pachtschilling von wenigstens 230 f. verstehen wollte, obschon die hohen Herrschaften dadurch gegen das höhere Angebot des Oekonomen Sörgel v. Ammerndorf von 240 f. einen Verlust von jährlich 10 f. erleiden würden.“'' Schmidt dankte für die Gnade des Vorzugs und bot an: ''„Um indeßen das Vertrauen der hochgraefl. Herrschaften gegen mich nicht zu mißkennen, so will ich noch 5 f. mehr schlagen, somit mich zu einem jährlichen Pachtschilling von Zwey Hundert fünf und zwanzig Gulden rh. verstehen (...). Zu einen höheren Offert kann ich mich aber nicht entschließen, weil ich glaube, daß 225 f. Pachtschilling gewiß ein mit den Verdienst der Mühle in Verhältnis stehendes acceptables Offert ist.“'' Dabei blieb es, Schmidt erhielt für diesen Betrag den Zuschlag. | ||
Obwohl Entwürfe für den neuen Pachtvertrag mit Datum vom 25. Juni erhalten sind, wurde (offenbar zurückdatiert) der „Pacht-Contract“ am [[7. Juni]] [[1833]] abgeschlossen. Die Laufzeit war von Allerheiligen (1. November) 1833 bis Allerheiligen 1839 bestimmt, die Kaution betrug 600 Gulden und wurde jährlich mit vier Prozent verzinst. In § 9 wurde der ausschließliche Gebrauch der Malzmühle durch die verpachtende Herrschaft niedergelegt und weiter vorgeschrieben: ''„Der Pächter darf durch eigenes Mahlen zur Zeit des Malzbrechens dem Schutz das Wasser durchaus nicht entziehen, so daß allenfalls dem Malzbrecher in seiner Beschäftigung mit dem Malzbrechen gehindert werde, sondern er muß vielmehr und zumal bei einem niedrigen Wasserstand dafür besorgt seyn, daß das Malzbrechen zu rechter Zeit angefangen und ebenso wieder beendigt werden kann. Auch darf der Pächter die beiden herrschaftlichen Weiher beim s. g. Trompetergarten auf keinen Fall und zu keiner Zeit stoßen und das Wasser daraus für sich benützen.“'' In § 12 wurde Schmidt verpflichtet, das Messen des Malzes für das herrschaftliche Brauhaus ohne jede Vergütung zu übernehmen, ''„seine Verpflichtung bei dem Königl. Landgericht Nürnberg zu bewirken, und die erforderliche Anzeige bei der Königl. Aufschlagsbehörde zu erstatten.“'' | |||
Nachdem der Vorpächter Ullrich die Pacht geräumt und Schmidt sie angetretenen hatte, fand am 21. November 1833 die Übergabe der zugehörigen, in einem Verzeichnis beschriebenen, Pachtutensilien statt. U. a. beantragte hierbei Ullrich für aus eigenen Mitteln angeschaffte Gegenstände eine gesonderte Vergütung. In einer Notiz vom 14. März 1834 wurde von der Rentei vermerkt, dass diese dazu ein Vergleich zwischen den beiden Müllern getroffen hat, wonach Schmidt ''„für alle diese Gegenstände überhaupt die Summe von Achtzehn Gulden rh. in einem Vierteljahr baar bezalen will, was er auch versprochen.“'' Am 9. August schließlich wurde dem Neupächter die Zahlung binnen 8 Tagen aufgegeben. Mit eigenhändiger Unterschrift quittiert Ullrich am 30. August 1834 endlich den Empfang der 18 f. | |||
Außer einer Mitteilung vom Mai über die Begutachtung eines noch vom Vorpächter für 9 f. 15 kr neu angeschafften Sägeblatts durch den Zimmermeister Joh. Fried. Schelter und einer Anzeige von Schmidt vom 29. Oktober 1834 über abgenutzte Boden- und Läufersteine der Kornmühle finden sich keine weiteren Nachrichten aus dieser Pachtperiode. | |||
Am 3. Mai 1839 meldete sich Jakob Schmidt bei den Herren der Gräflich von Pückler-Limpurg’schen Rentei, Administrator Schmieg und Protokollführer Schauppmeier, und trug vor: ''„Am Allerheiligen d. Js. geht meine Pachtzeit zu Ende. Ich bin zwar gesonnen neuerdings auf eine Pachtzeit von 6 Jahren einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der bisherige Jahrespachtschilling von 225 f. auf 200 f. gemindert werde.“'' Daraufhin wurde in der Konferenz vom 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Cond. Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrath Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg) sofort die anderweitige Verpachtung der Mühle im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschlossen. | |||
=== 1839 - 1862: Pächter Georg Güttler === | === 1839 - 1862: Pächter Georg Güttler === | ||
Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt am 3. Mai 1839 der gräflichen Rentei mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will, beschloss man in der Konferenz am 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg), dass diesem Ansinnen nicht entsprochen wird, sondern sofort die Neuverpachtung auf dem Weg der Ausschreibung erfolgen soll. So wurden am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.'' | Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt am 3. Mai 1839 der gräflichen Rentei mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will, beschloss man in der Konferenz am 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg), dass diesem Ansinnen nicht entsprochen wird, sondern sofort die Neuverpachtung auf dem Weg der Ausschreibung erfolgen soll. So wurden am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.'' |