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:''Die erste Landgemeinberechnung stammt aus Jahre [[1746]], nach welcher der Schullehrer 3 fl. erhielt, daraus geht hervor, dass im Jahre [[1716]] schon Unterricht dahier ertheilt worden ist.''<ref>[[Land-Chronik (Buch)|Land-Chronik]], Fürth 1892, S. 359</ref> | |||
:''Im alten Schulhause Nr. 48, welches 1708 von einem Christoph Leibold erbaut wurde, wohnten vor ungefähr 100 Jahren die Mauthner, welche die Mauth von den Händlern, welche von dem [[Dompropst|Dompropsteillichen]] in das Nürnbergische oder umgekehrt wollten, erhoben. Als Grenzzeichen zwischen beiden Gebieten waren Grenzpfähle angebracht und zwar befand sich ein solcher bei der [[Steinach]]er Brücke am sogenannten [[Am Landgraben|Landgraben]], ein anderer stand an der [[Stadelner Brücke|Heubrücke]] über der [[Regnitz]]. Diese Grenzpfähle hatten auch noch eine andere Bedeutung für die Bewohner der beiden Gebiete. Suchte sich ein Militärflüchtiger seiner Pflicht zu entziehen, so floh er gewöhnlich in das Nachbargebiet. Erreichte er den Grenzpfahl, so konnte ihn der Arm der Gerechtigkeit nicht mehr fassen und er war frei. Dieselbe Freiheit genoß auch ein Verbrecher, wenn nicht Auslieferungsverträge errichtet waren. Auch befand sich in dem Mauthhause die Gemeindeschmiede.''<ref>[[Land-Chronik (Buch)|Land-Chronik]], Fürth 1892, S. 358-359</ref> | :''Im alten Schulhause Nr. 48, welches 1708 von einem Christoph Leibold erbaut wurde, wohnten vor ungefähr 100 Jahren die Mauthner, welche die Mauth von den Händlern, welche von dem [[Dompropst|Dompropsteillichen]] in das Nürnbergische oder umgekehrt wollten, erhoben. Als Grenzzeichen zwischen beiden Gebieten waren Grenzpfähle angebracht und zwar befand sich ein solcher bei der [[Steinach]]er Brücke am sogenannten [[Am Landgraben|Landgraben]], ein anderer stand an der [[Stadelner Brücke|Heubrücke]] über der [[Regnitz]]. Diese Grenzpfähle hatten auch noch eine andere Bedeutung für die Bewohner der beiden Gebiete. Suchte sich ein Militärflüchtiger seiner Pflicht zu entziehen, so floh er gewöhnlich in das Nachbargebiet. Erreichte er den Grenzpfahl, so konnte ihn der Arm der Gerechtigkeit nicht mehr fassen und er war frei. Dieselbe Freiheit genoß auch ein Verbrecher, wenn nicht Auslieferungsverträge errichtet waren. Auch befand sich in dem Mauthhause die Gemeindeschmiede.''<ref>[[Land-Chronik (Buch)|Land-Chronik]], Fürth 1892, S. 358-359</ref> | ||