[[1715]] erließ der Ansbacher Markgraf Wilhelm Friedrich die ersten Vorschriften zur Brandverhütung: „''Wie auf dem Land und unserem Fürstentum Feuersgefahr zu verhüten seye und die Unterthanen zu deren Abwendung sich zu verhalten haben.''“ [[1735]] und [[1749]] folgten – wegen Nichtbeachtung – die nächsten Verordnungen: „''daß dieser Unserer Landes-Fürstlichen Verordnung genau nachgelebet und gefährliche Feuers-Brünste abgewendet mögen.''“ | [[1715]] erließ der Ansbacher Markgraf Wilhelm Friedrich die ersten Vorschriften zur Brandverhütung: „''Wie auf dem Land und unserem Fürstentum Feuersgefahr zu verhüten seye und die Unterthanen zu deren Abwendung sich zu verhalten haben.''“ [[1735]] und [[1749]] folgten – wegen Nichtbeachtung – die nächsten Verordnungen: „''daß dieser Unserer Landes-Fürstlichen Verordnung genau nachgelebet und gefährliche Feuers-Brünste abgewendet mögen.''“ |