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(→1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich: Text fortgesetzt) |
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Die Administrationsbeamten Schwegler und Brenner zeigten der Administrationsdirektion am 17. Mai [[1799]] an, dass die Pachtzeit des Ullrich mit dem Laurentiustag abläuft. Da man vermutete, dass die Mühlpacht neu ausgeschrieben werden wird, legten sie den Entwurf einer „Proclama“ vor und wiesen ergänzend darauf hin, in die neuen Pachtbedingungen sich das Quartier des Malzbrechers ausdrücklich vorzubehalten. In der Vergangenheit hatten diese in einer Kammer der Mühle Logis, so der ehemalige „Afterfütterer“ Nicolaus Wagner und nach dessen Tod nunmehr Georg Gugler, ohne dass es eigens ausbedungen war. Die Vorgesetzten hatten nicht das Mindeste einzuwenden, wie sie mit Schreiben vom 25. Mai mitteilten. Daraufhin machte das Administrationsamt zwei Tage später in Burgfarrnbach und Fürth öffentlich bekannt, dass ''„Pachtliebhaber hierzu auf Freitag den 7. Junii, Freitag den 14. Jun, Freitag den 28. Jun bey alhiesigen Administrationsamt sich einfinden, die Conditiones vernehmen und ihr Aufgebott ad Protocollum geben können.“'' Am 29. Juni berichteten Schwegler und Brenner, dass außer dem bisherigen „Bestandsmüller Uhlrich“ sich nur zwei Bieter gemeldet hatten, der Mühlknecht Leonhard Kugler aus Frauenaurach und der hiesige [[wikipedia:Beisasse|Schutzverwandte]] Johann Adam Hubinger; ''„beide aber, als ohnbemittelte Leuthe, keine Real Caution zu erlegen im stande geweßen und von ihren Vorhaben wiederum abgestanden sind.“''<br /> | Die Administrationsbeamten Schwegler und Brenner zeigten der Administrationsdirektion am 17. Mai [[1799]] an, dass die Pachtzeit des Ullrich mit dem Laurentiustag abläuft. Da man vermutete, dass die Mühlpacht neu ausgeschrieben werden wird, legten sie den Entwurf einer „Proclama“ vor und wiesen ergänzend darauf hin, in die neuen Pachtbedingungen sich das Quartier des Malzbrechers ausdrücklich vorzubehalten. In der Vergangenheit hatten diese in einer Kammer der Mühle Logis, so der ehemalige „Afterfütterer“ Nicolaus Wagner und nach dessen Tod nunmehr Georg Gugler, ohne dass es eigens ausbedungen war. Die Vorgesetzten hatten nicht das Mindeste einzuwenden, wie sie mit Schreiben vom 25. Mai mitteilten. Daraufhin machte das Administrationsamt zwei Tage später in Burgfarrnbach und Fürth öffentlich bekannt, dass ''„Pachtliebhaber hierzu auf Freitag den 7. Junii, Freitag den 14. Jun, Freitag den 28. Jun bey alhiesigen Administrationsamt sich einfinden, die Conditiones vernehmen und ihr Aufgebott ad Protocollum geben können.“'' Am 29. Juni berichteten Schwegler und Brenner, dass außer dem bisherigen „Bestandsmüller Uhlrich“ sich nur zwei Bieter gemeldet hatten, der Mühlknecht Leonhard Kugler aus Frauenaurach und der hiesige [[wikipedia:Beisasse|Schutzverwandte]] Johann Adam Hubinger; ''„beide aber, als ohnbemittelte Leuthe, keine Real Caution zu erlegen im stande geweßen und von ihren Vorhaben wiederum abgestanden sind.“''<br /> | ||
Als Meistbietender verblieb Conrad Ullrich, der sich im Zuge der Licitation (Versteigerung) auf ein jährliches Pachtgeld von 230 Gulden für die neunjährige Pachtperiode verpflichtete. Als Kaution versprach er, seine 2.000 f. Kapital bei der ''„Hochgr. Castel. Land Credit Cassa“'' (Vorläufer der heutigen [[wikipedia:Fürstlich Castell’sche Bank|Fürstlich Castell’schen Bank]]) unterpfändlich zu verschreiben. Daher wurde Ullrich von Administrations wegen der Zuschlag erteilt, zugleich ersuchten die berichtenden Beamten zur Ausfertigung des Pachtbriefs um entsprechende Genehmigung. Die muss wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, denn der in den Akten befindliche Pachtbrief trägt das Datum 1. Juli 1802. Die Pachtdauer war ''„von Laurent 1799 bis dahin 1808“'' festgelegt, die Kaution wurde mit 4 % verzinst. Obwohl der Malzgang zur freien Disposition dem verpachtenden Amt zustand, war der Mühlpächter vertraglich verpflichtet, den Malzbrecher niemals zu hindern, den Malzgang in Gang zu bringen und die Steine zu schärfen. Er erhielt zum Ausgleich ''„aus dem hiesig Brauhauß alljähr. sechs Eymer Bier“'' (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also immerhin 442,2 Liter). | Als Meistbietender verblieb Conrad Ullrich, der sich im Zuge der Licitation (Versteigerung) auf ein jährliches Pachtgeld von 230 Gulden für die neunjährige Pachtperiode verpflichtete. Als Kaution versprach er, seine 2.000 f. Kapital bei der ''„Hochgr. Castel. Land Credit Cassa“'' (Vorläufer der heutigen [[wikipedia:Fürstlich Castell’sche Bank|Fürstlich Castell’schen Bank]]) unterpfändlich zu verschreiben. Daher wurde Ullrich von Administrations wegen der Zuschlag erteilt, zugleich ersuchten die berichtenden Beamten zur Ausfertigung des Pachtbriefs um entsprechende Genehmigung. Die muss wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, denn der in den Akten befindliche Pachtbrief trägt das Datum 1. Juli 1802. Die Pachtdauer war ''„von Laurent 1799 bis dahin 1808“'' festgelegt, die Kaution wurde mit 4 % verzinst. Obwohl der Malzgang zur freien Disposition dem verpachtenden Amt zustand, war der Mühlpächter vertraglich verpflichtet, den Malzbrecher niemals zu hindern, den Malzgang in Gang zu bringen und die Steine zu schärfen. Er erhielt zum Ausgleich ''„aus dem hiesig Brauhauß alljähr. sechs Eymer Bier“'' (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also immerhin 442,2 Liter). | ||
Am 5. Dezember [[1807]], angesichts des nahenden Pachtablaufs, richtete Ullrich eine längere Bittschrift nunmehr an ihre „Erlaucht hochgebohrnen Reichsgrafen“. Darin beschreibt er treffend die Probleme der Mühle (Wassermangel, Vorrang des Malzbrechens, Abwandern der Mahlkunden, geringe Nutzung der Sägemühle) und bittet untertänigst, für die Neuverpachtung ''„nicht den sonst gewöhnlichen Licitationsweg einzuschlagen“''. Die letzte Ausschreibung der Mühlpacht von 1799 fand er sehr beklagenswert: ''„… wurde ich aber von bösen, feindseligen Menschen, vielleicht aus Rache gegen mich, um 45 f hoeher getrieben, so daß ich jährlich 230 f Rh. Pachtgeld zalen mußte.“'' Dennoch bittet er seine Herrschaft, ihm die Pacht ''„auf fernere 9 oder 12 Jahre um das bisherige Pacht Locarium von 230 f huldvollest zu überlaßen.“'' Das "Hochgr. Pückler Limpurgsche Oeconomie Amt“ wollte ausschreiben, aber die Grafen Friedrich, Christian und Alexander waren sich einig, den bewährten Pächter auf weitere 9 Jahre zu behalten. Allerdings stellten sie Bedingungen, vor allem, dass er die in seiner Bittschrift erwähnten Unterhaltungskosten von 100 Gulden, die er nach Pachtbrief nicht zu tragen schuldig war, aber bereits aus gutem Willen selbst trug, künftig ohne Wiederersatz selbst bestreiten müsse. Im Termin bei den Beamten Brenner und Maier vom 26. Juli 1808 erklärte sich Conrad Ullrich schriftlich einverstanden, die gestellten Bedingungen zu erfüllen. Der Pachtbrief wurde mit den vorher vereinbarten Bedingungen vier Tage später, am 30. Juli, ausgestellt; die Pacht lief nun bis "Laurentii“ 1817. | |||
Nach gut anderthalb Jahren, am 7. März [[1810]], wendete sich der Mühlpächter Ullrich wieder an die in ''„Hohe Gemeinschaft gnaedigst regierenden Grafen von Pückler und Limpurg“'' mit der Bitte, in der herrschaftlichen Mühle eine neue "Semmelmühle“ einrichten zu dürfen, die schönes, feines, weißes Mundmehl<ref>Feinstes Weizenmehl, woraus Semmeln für fürstliche Tafeln, die Mundsemmeln, gebacken wurden. Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3, Leipzig 1798</ref> mahlen kann. Der beigefügte Kostenvoranschlag des Zimmermanns und Mühlarztes Roth aus Wilhermsdorf wies eine Summe von 233 Gulden 40 Kreuzer auf. Was aus der Sache wurde ist den Akten nicht zu entnehmen, auch sonstige Nachrichten aus dieser Pachtperiode fehlen. | |||
In der Condominialherrschaftlichen Konferenz vom 23. Juli [[1817]] wurde die [[wikipedia:Prolongation|Prolongation]] des bestehenden Pachtvertrags um weitere 9 Jahre beschlossen, also ''„von Laurentii 1817 bis dahin 1826“'' und am 1. August im bestehenden Pachtbrief eingetragen. Als zusätzliche Klausel wurde aufgenommen, dass der Pächter ''„alle vorkommenden Reparaturen an den Rädern und am laufenden Geschirr durchgehend auf seine alleinige Kosten übernehmen solle und müße“''. | |||
Wohl Anfang des Jahres [[1825]] hatte Conrad Ullrich bei einer öffentlichen Versteigerung im königlichen Landgericht Cadolzburg meistbietend für 6.250 Gulden die [[wikipedia:Raindorf (Veitsbronn)|Raindorfer]] Mühle erstanden. Bereits 1812 hatte sich Ullrich für die Umschuldung des dortigen Müllers J. C. Eckert - wenn auch ohne Erfolg - engagiert; aber auch dessen Nachfolger G. A. Langkammerer geriet in finanzielle Schieflage.<ref name="Mück“>Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 502/503</ref> Er zeigte diesen Kauf mit Schreiben vom 28. Januar 1825 seinen Verpächtern an und bat zur Finanzierung seines Vorhabens um vorzeitige Zahlung eines Abschlags von 1.000 fl. von seiner Kaution. Dem Pachtmüller wurde jedoch am 24. Februar vom "Oeconomie Amt“ lapidar eröffnet, dass die ''„Hochgräf. Herrschaften es bei dem Pacht Contract belaßen wollen“''. Damit scheiterte sein Vorhaben, das Mühlanwesen in Raindorf ging im Juli 1825 an den Müller J. G. Hofmann.<ref name="Mück“/> | |||
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