1798: Unterschied zwischen den Versionen

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* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref>
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref>
* Im "[[Fürther Anzeiger]]" veröffentlichte das preußische Amt eine "Anweisung über den Gebrauch der Wurzel der Wolfskirsche (Atropos belladonna) gegen den Biß der in Wuth gerathenen Thiere"<ref>"Fürther Anzeiger" vom 23. Oktober 1798</ref>
* Im "[[Fürther Anzeiger]]" veröffentlichte das preußische Amt eine "Anweisung über den Gebrauch der Wurzel der Wolfskirsche (Atropos belladonna) gegen den Biß der in Wuth gerathenen Thiere"<ref>"Fürther Anzeiger" vom 23. Oktober 1798</ref>
* Das kgl. preußische Amt erlässt zum Schutz der Kinder ein Verbot, dass diese Schweine zum Fluss treiben. Das dürfen nur noch Erwachsene. Außerdem werden die Erwachsenen angehalten, besser auf Kinder in Flussnähe aufzupassen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 6. Nov. 1798</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
<references />
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