1799: Unterschied zwischen den Versionen

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==Sonstiges==
==Sonstiges==
Das kgl. preuß. Amt erließ folgende Bestimmung: Das Ansbacher Intelligenzblatt (Ansbacher Wochenblatt) sollte im ganzen Fürstentum Ansbach zur Kenntnis gebracht werden. Zu diesem Zwecke erhielt Fürth 8 Exemplare für die 8 Bürgermeister, die dieselben sofort und schnellstens zu lesen und anschließend an alle Häuserbesitzer zur Kenntnisnahme in Umlauf zu bringen hatten.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 1. Januar 1799</ref>
* Das kgl. preuß. Amt erließ folgende Bestimmung: Das Ansbacher Intelligenzblatt (Ansbacher Wochenblatt) sollte im ganzen Fürstentum Ansbach zur Kenntnis gebracht werden. Zu diesem Zwecke erhielt Fürth 8 Exemplare für die 8 Bürgermeister, die dieselben sofort und schnellstens zu lesen und anschließend an alle Häuserbesitzer zur Kenntnisnahme in Umlauf zu bringen hatten.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 1. Januar 1799</ref>
* Die Vorschriften zum Meldewesen wurden verschärft und konkretisiert: So musste man sich bei jeglicher Form von Hauserwerb bei der polizeilichen Meldebehörde anzumelden. Neue Einwohner mussten den künftigen Nahrungserwerb nachweisen. Neue Mieter mussten einen Erlaubnisschein der kgl. Polizeikommission einholen.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 15. Januar 1799</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==