Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

1.078 Bytes hinzugefügt ,  6. März 2019
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 28: Zeile 28:


* Als Nebenprodukt der jahrelangen Prozesse "entstanden Abhandlungen zur  Landeshoheit und zum frühmodernen Staatsrecht, die in ihrer Bedeutung der Hochgerichtsbarkeit weit über Fürth hinausreichen. [...]. Die Schriften begleiteten die Fürther Prozesse seit dem frühen 18. Jahrhundert. Sie führten zwangsläufig zu einer Verrechtlichung des Fürther Alltagsgeschehens, und sie waren auch die Triebfeder für eine Quellenkritik, die für die Wissenschaftsgeschichte lange vor der Aufklärungszeit vorbildlich war."<ref>Wolfgang Wüst: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2,3,4/2007, S. 24 f. - [http://geschichtsverein-fuerth.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=61 online]</ref>
* Als Nebenprodukt der jahrelangen Prozesse "entstanden Abhandlungen zur  Landeshoheit und zum frühmodernen Staatsrecht, die in ihrer Bedeutung der Hochgerichtsbarkeit weit über Fürth hinausreichen. [...]. Die Schriften begleiteten die Fürther Prozesse seit dem frühen 18. Jahrhundert. Sie führten zwangsläufig zu einer Verrechtlichung des Fürther Alltagsgeschehens, und sie waren auch die Triebfeder für eine Quellenkritik, die für die Wissenschaftsgeschichte lange vor der Aufklärungszeit vorbildlich war."<ref>Wolfgang Wüst: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2,3,4/2007, S. 24 f. - [http://geschichtsverein-fuerth.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=61 online]</ref>
* Die Dreiherrschaft zog zum Teil eine völlig verworrene Struktur nach sich. So schrieb Fritz Hartung [[1790]] in seinen Schilderungen "Hardenberg und die preußische Verwaltung in Ansbach-Bayreuth von 1792-1806" über Fürth: ''Landesherr war Ansbach, Gemeindeherr die Dompropstei Bamberg. Sie übte zugleich vogteiliche Rechte über 7000 Einwohner. Über die übrigen 5000 hatten Ansbach, das Nürnberger Landalmosenamt und sieben Patrimonialgerichte die Vogtei. Ein Appellationsgericht, das Heggericht, war in bambergischen Besitz. Kriminialjurisdiktion übten die ansbachischen Ämter Cadolzburg und Schwabach. Polizeibehörden waren ein bambergisches Amt und das brandenburgische Geleitsamt mit konkurrierenden Befugnissen. Es gab zwei Arten von Zünften, bambergische und brandenburgische. Aber ein Teil der Handwerker war in das brandenburgische Amt Cadolzburg eingezünftet und wurde in Fürth nur geduldet. An grundherrlichen Gefällen (ohne Gerichtssporteln) bezog Bamberg 14000 Gulden, Brandenburg 1800 Gulden; dieses erhob außerdem noch 5000 Gulden an Zöllen.''


== Amtssitze der drei Herrschaften ==
== Amtssitze der drei Herrschaften ==
91.187

Bearbeitungen