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Also ich bin mit dem Begriff '''Förstersmühle''' so ganz und gar nicht glücklich. Im Buch ''Fürth von A-Z'' ist dies zwar so erwähnt, man muss dabei aber auch berücksichtigen, dass der liebe Herr Schwammberger bei seiner Quellenforschung oft bis ins Mittelalter gegraben und völlig veraltete Begriffe angeführt hat. Um ein Objekt zu beschreiben sollte doch der gängige, bekannte Name als Artikelname verwendet werden, oder ? Meiner Meinung nach würde die Formulierung ''"Foerstermühle (früher auch Förstersmühle)"'' besser passen. Zum Thema nicht belegbare Beliebigkeitsschreibung verweise ich auf folgende zum Verkauf stehende Rechnung: [http://cgi.ebay.de/Alte-Rechnung-Furth-Bay-/280653370201?pt=B%C3%BCro_Papier_Schreiben&hash=item41583e9359 ebay]. Gruß, --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] 08:58, 8. Apr. 2011 (CEST) |