Gesundheitsschädliche Brunnen in Burgfarrnbach: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach einer Häufung von [[Typhus in Burgfarrnbach|Typhuserkrankungen]] im Spätherbst [[1879]], einige mit tödlichem Ausgang, untersuchte der Bezirksarzt [[Georg Tobias Christoph II. Fronmüller|Christoph Fronmüller sen.]] Hausbrunnen in Burgfarrnbach.<ref>siehe Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr 5/386</ref> Obwohl zu jener Zeit der Erreger des Typhus noch nicht bekannt war (1880 entdeckt von [[wikipedia:Karl Joseph Eberth|Eberth]] und [[wikipedia: Robert Koch|Koch]]), so hatte der Bezirksarzt Fronmüller fäkal verunreinigtes Trinkwasser als einen wesentlichen Verbreitungsweg längst erkannt.
Nach einer Häufung von [[Typhus in Burgfarrnbach|Typhuserkrankungen]] im Spätherbst [[1879]], einige mit tödlichem Ausgang, untersuchte der Bezirksarzt Dr. [[Georg Tobias Christoph II. Fronmüller|Christoph Fronmüller sen.]] Hausbrunnen in Burgfarrnbach.<ref>siehe Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr 5/386</ref> Obwohl zu jener Zeit der Erreger des Typhus noch nicht bekannt war (1880 entdeckt von [[wikipedia:Karl Joseph Eberth|Eberth]] und [[wikipedia: Robert Koch|Koch]]), so hatte der Bezirksarzt Dr. Fronmüller fäkal verunreinigtes Trinkwasser als einen wesentlichen Verbreitungsweg längst erkannt.


== Brunnen im Anwesen Haus Nr. 43 ==
== Brunnen im Anwesen Haus Nr. 43 ==
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Der Kgl. Bezirksamtmann Glaser wies nun den Bürgermeister von Burgfarrnbach am 16. Dezember 1879 an, dem Ökonom Foerder das Gutachten des Distriktbautechnikers bekannt zu geben und die vorgeschlagenen, wenig kostspieligen Maßnahmen binnen 8 Wochen auszuführen, widrigenfalls das Bezirksamt Strafeinschreitung veranlassen und die erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten von Amts wegen vollstrecken wird. Mit Datum vom 23. Dezember antwortete die Gemeindeverwaltung Burgfarrnbach, ''„daß der Auftrag […] nicht gegeben werden konnte, da derselbe auch an Typhus erkrankt war u. am 21. d. M. in das Universitätshospital geschafft werden mußte.“''  Umgehend, am 29. Dezember, instruierte Bezirksamtmann Glaser den Bürgermeister, die ''„diesamtl. Marginalverfügung vom 16. d. Mts.“'' der Ehefrau oder einem sonst vorhandenen Stellvertreter ''„geeignete Eröffnung zu machen u. wie geschehen hierher zu berichten“''. Nach Vorladung durch den Bürgermeister am 4. Januar 1880 gab Anna Foerder zu Protokoll: ''„Mein Mann, Georg Förder, ist auch von der Krankheit, die die Lämmermannsche Familie dahinraffte, befallen worden und befindet sich bereits seit 2 ½ Wochen im k. Universitätsspital zu Erlangen. Ich weiß jetzt noch nicht, ob u. wann derselbe wieder entlassen werden wird. Ich selbst bin gänzlich hilflos, fast nicht im Stande, mein weniges Vieh zu erhalten u. zu versehen u. bitte daher es möge von der uns ertheilten Auflage, unsere Dungstätte in den beschriebenen Stand zu setzen, vorläufig u. wenigstens so lange, bis mein Mann wieder aus dem Spital entlassen u. arbeitsfähig ist, gefälligst Umgang genommen werden.“''
Der Kgl. Bezirksamtmann Glaser wies nun den Bürgermeister von Burgfarrnbach am 16. Dezember 1879 an, dem Ökonom Foerder das Gutachten des Distriktbautechnikers bekannt zu geben und die vorgeschlagenen, wenig kostspieligen Maßnahmen binnen 8 Wochen auszuführen, widrigenfalls das Bezirksamt Strafeinschreitung veranlassen und die erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten von Amts wegen vollstrecken wird. Mit Datum vom 23. Dezember antwortete die Gemeindeverwaltung Burgfarrnbach, ''„daß der Auftrag […] nicht gegeben werden konnte, da derselbe auch an Typhus erkrankt war u. am 21. d. M. in das Universitätshospital geschafft werden mußte.“''  Umgehend, am 29. Dezember, instruierte Bezirksamtmann Glaser den Bürgermeister, die ''„diesamtl. Marginalverfügung vom 16. d. Mts.“'' der Ehefrau oder einem sonst vorhandenen Stellvertreter ''„geeignete Eröffnung zu machen u. wie geschehen hierher zu berichten“''. Nach Vorladung durch den Bürgermeister am 4. Januar 1880 gab Anna Foerder zu Protokoll: ''„Mein Mann, Georg Förder, ist auch von der Krankheit, die die Lämmermannsche Familie dahinraffte, befallen worden und befindet sich bereits seit 2 ½ Wochen im k. Universitätsspital zu Erlangen. Ich weiß jetzt noch nicht, ob u. wann derselbe wieder entlassen werden wird. Ich selbst bin gänzlich hilflos, fast nicht im Stande, mein weniges Vieh zu erhalten u. zu versehen u. bitte daher es möge von der uns ertheilten Auflage, unsere Dungstätte in den beschriebenen Stand zu setzen, vorläufig u. wenigstens so lange, bis mein Mann wieder aus dem Spital entlassen u. arbeitsfähig ist, gefälligst Umgang genommen werden.“''
Wieder ging der Auftrag an den Bezirksarzt unter „Lokalaugenschein“ zu klären, ob dem Antrag der Gütlersfrau stattgegeben werden kann. So begab sich Dr. Fronmüller am 13. Januar 1880 nach Burgfarrnbach, zunächst zum Foerder’schen Anwesen. Da erfuhr er von Frau Anna Foerder, ihr Mann lag noch immer im Krankenhaus, dass sie nunmehr die Abtrittgrube bei günstiger Witterung auf eine vom - noch immer unbrauchbar gemachten - Brunnen entfernte Stelle des Grundstücks verlegen will, was von ihm als zweckmäßig erachtet wurde.
Aufgrund der Ortsbesichtigung sah es Dr. Fronmüller aber als dringend geboten an, das Zimmer der verstorbenen Familie Lämmermann einer gründlichen Desinfektion zu unterziehen, wozu er in seinem Bericht an das Bezirksamt vom 15. Januar detailreiche Vorgaben machte. Daraufhin erhielt der Bürgermeister am 21. Januar 1880 die bezirksamtliche Verfügung:
# Auf die sofortige Herstellung der Dunggrube gem. Verfügung vom 16. Dezember vorigen Jahres wird vorerst nicht weiter bestanden, jedoch soll dieselbe nach erfolgter Wiedergenesung des Gütlers Foerder mit Wiederbeginn der Bauzeit sofort zur Ausführung gelangen.
# Längstens binnen 8 Tagen ist eine Desinfektion des gesamten Zimmers der Lämmermann’schen Familie nach den bezirksärztlichen Maßregeln von der Gütlersfrau, ggf. unter Leitung des praktischen Arztes Dr. Bauer in Burgfarrnbach, ausführen zu lassen, der Vollzug genau zu überwachen und binnen 10 Tagen Bericht zu erstatten.
Schließlich meldete der Bürgermeister, die Desinfektion des Zimmers sei genau in der vorgeschriebenen Weise bis zum 30. Januar zur Vollendung gelangt.


[... wird fortgesetzt]
[... wird fortgesetzt]
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