Die staatlichen Finanzämter übernehmen für alle Kirchenmitglieder die Erhebung der Kirchenlohnsteuer, die als Annexsteuer (=Folgesteuer) zur Lohn-und Einkommensteuer erhoben wird. Diese eingenommenen Kirchenlohnsteuern (8% für Bayern) werden dann an die 3 kircheneigenen Steuerämter in Augsburg-München / Bayreuth und Nürnberg weitergereicht und dort verwaltet, was sich der Staat mit 2 % der Steuersumme vergüten lässt. Bei der katholischen Kirche sind die Diözesen dafür verantwortlich. | Die staatlichen Finanzämter übernehmen für alle Kirchenmitglieder die Erhebung der Kirchenlohnsteuer, die als Annexsteuer (=Folgesteuer) zur Lohn-und Einkommensteuer erhoben wird. Diese eingenommenen Kirchenlohnsteuern (8% für Bayern) werden dann an die 3 kircheneigenen Steuerämter in Augsburg-München / Bayreuth und Nürnberg weitergereicht und dort verwaltet, was sich der Staat mit 2 % der Steuersumme vergüten lässt. Bei der katholischen Kirche sind die Diözesen dafür verantwortlich. |