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Johann Caspar Gran (genannt "Johann Gran") besuchte von 1823 bis 1831 die Werktagsschule, wurde 1831 konfirmiert und ging bis zum Mai 1835 in die Sonntagsschule.<ref>Schulzeugnis der "Königl. Localinspection" vom 30. April 1831 mit nachgetragenem Attest des Pf. Zellfelder, K. Pfarramt [[wikipedia:Großhaslach|Großhaslach]] vom 21. April 1846</ref> Von der Kgl. Regierung von Mittelfranken wurde Gran von der Wehrpflicht (damals [[wikipedia:Konskription|Konskription]] genannt) mit Entlassungsschein vom 16. Oktober 1840 befreit. In der Zeit vom 22. Juni 1840 bis zum 7. März 1842 absolvierte er in Fürth seine Lehre in der "Maurerprofession" beim Meister Gran, seinem älteren Bruder, der auch Johann Caspar hieß, aber allgemein [[Caspar Gran]] genannt wurde.<ref>Lehrbrief des "Johann Kaspar Gran" vom 7. März 1842, unterzeichnet vom Vereinsvorsteher Johann Georg Schmiedt, Zimmermeister, dem Lehrmeister C. Gran, dem Vereins-"Kommisär" Koeppel, Rechtsrat und dem Stadtmagistrat mit Unterschrift [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]]</ref> | Johann Caspar Gran (genannt "Johann Gran") besuchte von 1823 bis 1831 die Werktagsschule, wurde 1831 konfirmiert und ging bis zum Mai 1835 in die Sonntagsschule.<ref>Schulzeugnis der "Königl. Localinspection" vom 30. April 1831 mit nachgetragenem Attest des Pf. Zellfelder, K. Pfarramt [[wikipedia:Großhaslach|Großhaslach]] vom 21. April 1846</ref> Von der Kgl. Regierung von Mittelfranken wurde Gran von der Wehrpflicht (damals [[wikipedia:Konskription|Konskription]] genannt) mit Entlassungsschein vom 16. Oktober 1840 befreit. In der Zeit vom 22. Juni 1840 bis zum 7. März 1842 absolvierte er in Fürth seine Lehre in der "Maurerprofession" beim Meister Gran, seinem älteren Bruder, der auch Johann Caspar hieß, aber allgemein [[Caspar Gran]] genannt wurde.<ref>Lehrbrief des "Johann Kaspar Gran" vom 7. März 1842, unterzeichnet vom Vereinsvorsteher Johann Georg Schmiedt, Zimmermeister, dem Lehrmeister C. Gran, dem Vereins-"Kommisär" Koeppel, Rechtsrat und dem Stadtmagistrat mit Unterschrift [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]]</ref> | ||
Anschließend ging er auf Wanderschaft, wobei sich Gran ausweislich seines Wanderbuchs in der Zeit von März 1842 bis Mai 1846 mit Fürth, Erlangen und Ansbach auf die Region beschränkte.<ref>Wanderbuch für "Johann Kaspar Gran", ausgestellt vom Königl. Landgericht Ansbach vom 26. März 1842 nach allerhöchster Verordnung vom 16. März 1808 (siehe Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, S. 680/681 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/3341220/ft/bsb10345152?page=354 Online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek])</ref> Zuletzt war er ab 10. März 1846 als Geschäftsführer bei der Mauerermeisterswitwe Anna Maria Müller, geb. Ettlinger in Fürth beschäftigt, die nach dem Tod ihres Ehemanns Georg Friedrich Müller (gest. am 11. November 1844) die am 16. Januar 1824 erteilte Gewerbekonzession weiter ausübte. Die Witwe Müller, die drei minderjährige Kinder zu versorgen hatte, war auch Eigentümerin eines ansehnlichen Anwesens mit den Häusern 148 und 149 in der Schlehengasse (I. Stadtbezirk, III. Stadtdistrikt; alte Hs.-Nr. 487 und 488, siehe historische Karte im [https://v.bayern.de/38Dgg BayernAtlas], im Bereich der heutigen Rosenstraße 37).<ref>Protokoll Vorausregulierung Müller des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 14.12.1844, als Erwerbsurkunde ausgefertigt und genehmigt am 24.01.1845</ref><ref>[[Adressbuch 1846]], S. 8</ref> | Anschließend ging er auf Wanderschaft, wobei sich Gran ausweislich seines Wanderbuchs in der Zeit von März 1842 bis Mai 1846 mit Fürth, Erlangen und Ansbach auf die Region beschränkte.<ref>Wanderbuch für "Johann Kaspar Gran", ausgestellt vom Königl. Landgericht Ansbach vom 26. März 1842 nach allerhöchster Verordnung vom 16. März 1808 (siehe Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, S. 680/681 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/3341220/ft/bsb10345152?page=354 Online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek])</ref> Zuletzt war er ab 10. März 1846 als Geschäftsführer bei der Mauerermeisterswitwe Anna Maria Müller, geb. Ettlinger in Fürth beschäftigt, die nach dem Tod ihres Ehemanns [[Friedrich Müller|Georg Friedrich Müller]] (gest. am 11. November 1844) die am 16. Januar 1824 erteilte Gewerbekonzession weiter ausübte. Die Witwe Müller, die drei minderjährige Kinder zu versorgen hatte, war auch Eigentümerin eines ansehnlichen Anwesens mit den Häusern 148 und 149 in der Schlehengasse (I. Stadtbezirk, III. Stadtdistrikt; alte Hs.-Nr. 487 und 488, siehe historische Karte im [https://v.bayern.de/38Dgg BayernAtlas], im Bereich der heutigen Rosenstraße 37).<ref>Protokoll Vorausregulierung Müller des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 14.12.1844, als Erwerbsurkunde ausgefertigt und genehmigt am 24.01.1845</ref><ref>[[Adressbuch 1846]], S. 8</ref> | ||
Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.<ref name="Aufnahmegesuch"/><ref>Fürther Tagblatt vom 03.06.1846, Nr. 88/1846, S. 378 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00392/pct:51.82895,48.9154,44.1525,5.06146/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.<ref>Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00537/pct:2.26687,26.12156,45.33745,4.233/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> | Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.<ref name="Aufnahmegesuch"/><ref>Fürther Tagblatt vom 03.06.1846, Nr. 88/1846, S. 378 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00392/pct:51.82895,48.9154,44.1525,5.06146/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.<ref>Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00537/pct:2.26687,26.12156,45.33745,4.233/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> |