Friedrich Müller: Unterschied zwischen den Versionen

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Müller war Pächter eines Steinbruchs im Burgfarrnbacher Gemeindewald, der sich neben dem von Johann Kappeller erpachteten befand.<ref>Klage der Gemeindeverwaltungen Burg- und Unterfarrnbach gegen den Maurermeister Müller, 1838, StadtAFÜ Sign.-Nr. 0/579</ref> So hatte er einen Pachtvertrag am 14. Februar 1832 für sechs Jahre abgeschlossen. Als dieser auslief fand am 9. März 1838 im „[[Zum Goldenen Löwen|Löwenwirth Hofmann'schen Gasthause]]” wiederum eine Versteigerung statt. Nach längerem Bieten konnte sich Müller gegen den Maurermeister [[Friedrich Schmidt]] und den Lackierer Johann Nicolaus Schmieg als Meistbietender behaupten, allerdings kam der Preis auf 15 Pfennige – das waren 3 ¾ Xr. – für das Stücklein (Abrechnungsformat der Steingröße nach Referenzstück). Für den Nachbarsteinbruch konnte sich Kappeller auch durchsetzen, hier mit einem Preis von 13 Pfennigen.
Müller war Pächter eines Steinbruchs im Burgfarrnbacher Gemeindewald, der sich neben dem von Johann Kappeller erpachteten befand.<ref>Klage der Gemeindeverwaltungen Burg- und Unterfarrnbach gegen den Maurermeister Müller, 1838, StadtAFÜ Sign.-Nr. 0/579</ref> So hatte er einen Pachtvertrag am 14. Februar 1832 für sechs Jahre abgeschlossen. Als dieser auslief fand am 9. März 1838 im „[[Zum Goldenen Löwen|Löwenwirth Hofmann'schen Gasthause]]” wiederum eine Versteigerung statt. Nach längerem Bieten konnte sich Müller gegen den Maurermeister [[Friedrich Schmidt]] und den Lackierer Johann Nicolaus Schmieg als Meistbietender behaupten, allerdings kam der Preis auf 15 Pfennige – das waren 3 ¾ Xr. – für das Stücklein (Abrechnungsformat der Steingröße nach Referenzstück). Für den Nachbarsteinbruch konnte sich Kappeller auch durchsetzen, hier mit einem Preis von 13 Pfennigen.
Die Pachtbedingungen sahen eine vierteljährliche Bezahlung vor. Für die Monate April, Mai und Juni 1838 hatte nun Müller 3&nbsp;962 Stücklein gebrochen; somit war zum 1. Juli ein Zahlungsbetrag von 247 f. 37 ½ Xr. fällig. Müller blieb diese Summe schuldig, zudem hatte er von der vereinbarten Kaution von 200 f. noch 60 f. nicht bezahlt. Die Gemeindeverwaltungen beauftragten den kgl. Advokaten Hofrat [[Johann Leonhard Bandel|Bandel]] Klage zu erheben, der die Klage am 28. Juli bei Kgl. Kreis- und Stadtgericht Fürth einreichte. Bald nachdem der Gerichtsdirektor Fenck am 3. September den Gerichtstermin auf den 3. Oktober 1838 nachmittags 2 Uhr anberaumte, zahlte der Beklagte Müller das Pachtgeld. Bei der Zahlung der „libellirten klaegerischen Kosten” ließ sich Müller dann auffällig viel Zeit.
Die Pachtbedingungen sahen eine vierteljährliche Bezahlung vor. Für die Monate April, Mai und Juni 1838 hatte nun Müller 3&nbsp;962 Stücklein gebrochen; somit war zum 1. Juli ein Zahlungsbetrag von 247 f. 37 ½ Xr. fällig. Müller blieb diese Summe schuldig, zudem hatte er von der vereinbarten Kaution von 200 f. noch 60 f. nicht bezahlt. Die Gemeindeverwaltungen beauftragten den kgl. Advokaten Hofrat [[Johann Leonhard Bandel|Bandel]] Klage zu erheben, der die Klage am 28. Juli beim Kgl. Kreis- und Stadtgericht Fürth einreichte. Bald nachdem der Gerichtsdirektor Fenck am 3. September den Gerichtstermin auf den 3. Oktober 1838 nachmittags 2 Uhr anberaumte, zahlte der Beklagte Müller das Pachtgeld. Bei der Zahlung der „libellirten klaegerischen Kosten” ließ sich Müller dann auffällig viel Zeit.


== Werke ==
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