Kavierlein: Unterschied zwischen den Versionen

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==Namensherkunft==
==Namensherkunft==
Mit der Bezeichnung "Kavierlein" kommen zwei Grundstücke in Betracht, die rechts und links der [[Espanstraße]] liegen. In früheren Zeiten war diese lediglich ein Weg und hatte noch nicht den scharf trennenden Einfluss auf die Grundstücke, die daher zusammengehörig wirkten. Im Jahr [[1807]] waren in der Nähe des Kavierlein zwei Ödflächen vorhanden, die ebenfalls der Gemeinde [[Poppenreuth]] gehörten. Diese wurden auf Antrag der damaligen 41 Gemeinderechtler verteilt <ref name="Die Poppenreuther Flur"> Gottlieb Wunschel: "Die Poppenreuther Flur" in: Poppenreuth - einst und jetzt, S. 51 ff</ref>. Eventuell fielen die beiden Ödflächen auch unter die Begrifflichkeit "Kavierlein". Ob diese zusammen etwa 25 Morgen als Grundbesitz schon immer Gemeindebesitz waren - also Allmende - lässt sich nicht mit Sicherheit verifizieren. Erst im Bamberger Salbuch von 1723 findet sich ein Vortrag, dass die Gemeinde [[Poppenreuth]] im Jahre 1788 als gemeindeeigenen Besitz eine Fläche von 25 Morgen mit Holz und Felder in de Nähe des ''steinernen Brückleins'' am Fürther Graben hat. <ref name="Die Poppenreuther Flur"/>


Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt der Name von lat. cavere = auf der Hut sein, Vorsorge treffen, sich Sicherheit geben lassen. Das Wort tritt in der deutschen Rechtssprache als "kavieren" = bürgen auf. Demnach bedeutet "Kavierlein" einen Pfandacker, bzw. ein Pfandfeld.<ref>Adolf Schwammberger: ''Fürth von A bis Z, Fürth, 1968, S. 22</ref>
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt der Name von lat. cavere = auf der Hut sein, Vorsorge treffen, sich Sicherheit geben lassen.  
 
Das Wort tritt in der deutschen Rechtssprache als "kavieren" = bürgen auf. Demnach könnte "Kavierlein" ein Pfandacker, bzw. ein Pfandfeld bedeuten. <ref>Adolf Schwammberger: ''Fürth von A bis Z, Fürth, 1968, S. 22</ref> Schlüssiger scheint aber eine andere Erklärung


==Frühere Nutzungen==
==Frühere Nutzungen==
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