Flößaustraße 5: Unterschied zwischen den Versionen

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Zweigeschossiger Sandsteinbau mit Mansardwalmdach, Dachgauben und Zwerchhaus, Freitreppe und Eisenbalkon an der Westseite, [[Neurenaissance]], von [[Wilhelm Horneber]], [[1884]].
Zweigeschossiger Sandsteinbau mit Mansardwalmdach, Dachgauben und Zwerchhaus, Freitreppe und Eisenbalkon an der Westseite, [[Neurenaissance]], von [[Wilhelm Horneber]], [[1884]].
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Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke Austraße und Flößaustraße der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.<ref>Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32]</ref><ref>Bebauungsplan Nummer 260 1. Änderung „Austraße” im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2018/Amtsblatt_21_18.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 21 vom 21. November 2018, S. 24, 26]</ref> Zur Bebauung des Grundstücks hat ein gerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt und dem Bauträger, der das Grundstück gekauft hatte, stattgefunden. Der geplante Baueingriff soll entfallen, da sich der damalige Bauträger nun zurückgezogen und der neue Eigentümer den Erhalt des Erscheinungsbilds von Villa und Garten zugesichert hat.
Im Jahr [[2016]] wollte eine Immobilienfirma etliche Mehrfamilien-Wohnblocks auf dem Grundstück erbauen. Nach Protesten von Natur- und Denkmalschützern und auch von Anwohnern beschloss die Kommune neue Rahmenbedingungen für die örtliche Bebauung. Zur stärkeren Berücksichtigung des Denkmal- sowie Naturschutzes gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen wurde für das Teilgebiet an der Ecke [[Austraße]] und [[Flößaustraße]] der bestehende Bebauungsplan Nr. 260 geändert.<ref>Der Bebauungsplan Nummer 260 1. Ä. wird im Bereich der Ecke Austraße und Flößaustraße geändert, [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2017/Amtsblatt_12_17.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Juni 2017, S. 31/32]</ref><ref>Bebauungsplan Nummer 260 1. Änderung „Austraße” im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2018/Amtsblatt_21_18.pdf Fürther Amtsblatt Nr. 21 vom 21. November 2018, S. 24, 26]</ref> Zur Bebauung des Grundstücks fand ein gerichtlicher Vergleich zwischen der Stadt und dem Bauträger, der das Grundstück gekauft hatte, statt. Der geplante Baueingriff entfiel darauf hin, da sich der damalige Bauträger zurückzog und der neue Eigentümer den Erhalt des Erscheinungsbilds von Villa und Garten zusicherte.


Der Baumbestand wurde von einem Baumsachverständigen untersucht; nach seinem Gutachten werden notwendige Maßnahmen zu Erhalt und Pflege des Bestands durchgeführt. 19 der 23 vorhandenen Bäume müssen mit einem Kronenpflegeschnitt behandelt werden. Vier Bäume werden aus Verkehrssicherungsgründen gefällt, weil sie zum Teil abgestorben sind.<ref>hän: Eingriffe auf dem Villenareal. In: Fürther Nachrichten vom 21. Februar 2019</ref>
Der Baumbestand wurde von einem Baumsachverständigen untersucht; nach seinem Gutachten werden notwendige Maßnahmen zu Erhalt und Pflege des Bestands durchgeführt. 19 der 23 vorhandenen Bäume müssen mit einem Kronenpflegeschnitt behandelt werden. Vier Bäume werden aus Verkehrssicherungsgründen gefällt, weil sie zum Teil abgestorben sind.<ref>hän: Eingriffe auf dem Villenareal. In: Fürther Nachrichten vom 21. Februar 2019</ref>