Hans Julius Freiherr Ecker von Eckhofen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Offiziere des königlichen Landwehrregiments beantragten anlässlich seiner Versetzung am [[25. März]] [[1839]] – wie bei seinem Vorgänger  – ebenfalls die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Stadtmagistrat und Gemeindekollegium gaben ihre Zustimmung.  
Die Offiziere des königlichen Landwehrregiments beantragten anlässlich seiner Versetzung am [[25. März]] [[1839]] – wie bei seinem Vorgänger  – ebenfalls die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Stadtmagistrat und Gemeindekollegium gaben ihre Zustimmung.  


Am [[7. April]] [[1839]] wurde dem Ecker von Eckhofen durch eine magistratische Deputation das Ehrendiplom überreicht. Im Gasthaus zum „Kronprinzen“ fand ein Festessen statt, auf dem der Kreiskommandant der Landwehr, Graf [[Grafen von Pückler und Limpurg|Friedrich von Pückler-Limpurg]], den ersten Toast seiner Majestät dem König darbrachte. Die Regimentsmusik spielte einen für diese Feier komponierten Marsch (von Lehrer Barfuß); außerdem wurde ein von Regimentsaktuar Wagner gedichtetes Lied gesungen, ''„in welches alle Anwesenden gerührt einstimmten.“'' Der Text wurde im Fürther Fürther Tagblatt vom 9. April 1839 veröffentlicht.
Am [[7. April]] [[1839]] wurde dem Ecker von Eckhofen durch eine magistratische Deputation das Ehrendiplom überreicht. Im Gasthaus zum „[[Kronprinz von Preußen|Kronprinzen]]“ fand ein Festessen statt, auf dem der Kreiskommandant der Landwehr, Graf [[Grafen von Pückler und Limpurg|Friedrich von Pückler-Limpurg]], den ersten Toast seiner Majestät dem König darbrachte. Die Regimentsmusik spielte einen für diese Feier komponierten Marsch (von Lehrer Barfuß); außerdem wurde ein von Regimentsaktuar Wagner gedichtetes Lied gesungen, ''„in welches alle Anwesenden gerührt einstimmten.“'' Der Text wurde im Fürther Fürther Tagblatt vom 9. April 1839 veröffentlicht.
Anschließend erlebte die Stadtverwaltung noch einen kleinen Schrecken: die Regierung von Mittelfranken machte darauf aufmerksam, dass die Verleihung des Ehrenbürgerbriefs unrechtmäßig erfolgt sei, weil dazu die erforderliche königliche Genehmigung nicht vorlag. Diese ist aber dann durch Ludwig I. nachträglich zu "Rom, 6. Mai 1839" gegeben worden.<ref>Dr. Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: [[Fürther Heimatblätter]] 1959, Nr. 7, S. 127</ref>
Anschließend erlebte die Stadtverwaltung noch einen kleinen Schrecken: die Regierung von Mittelfranken machte darauf aufmerksam, dass die Verleihung des Ehrenbürgerbriefs unrechtmäßig erfolgt sei, weil dazu die erforderliche königliche Genehmigung nicht vorlag. Diese ist aber dann durch Ludwig I. nachträglich zu "Rom, 6. Mai 1839" gegeben worden.<ref>Dr. Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: [[Fürther Heimatblätter]] 1959, Nr. 7, S. 127</ref>


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