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'''Johann Michael Zink''' (geb. [[17. August]] [[1810]] in Fürth; gest. [[31. August]] [[1887]]) war ein Fürther Maurermeister und Architekt. | {{Familie | ||
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'''Johann Michael Zink''' (geb. [[17. August]] [[1810]] in Fürth; gest. [[31. August]] [[1887]] in Fürth) war ein Fürther Maurermeister und Architekt. | |||
Vor ihm | Vor ihm soll es ebenfalls einen Maurermeister mit Namen Johann Michael Zink in Fürth gegeben haben und im April 1835 verstorben sein.<ref>"Bayerische National-Zeitung" vom 1. Mai 1835 - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb10334287_00007_u001/4 online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> Seine Einordnung ist derzeit ungeklärt. | ||
== Leben<ref>Akte „Gesuch des Maurer-Gesellen Johann Michael Zinck um Zulassung zur Prüfung als Bauhandwerker”, 1830/35; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/Z 15</ref> == | == Leben<ref>Akte „Gesuch des Maurer-Gesellen Johann Michael Zinck um Zulassung zur Prüfung als Bauhandwerker”, 1830/35; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/Z 15</ref> == | ||
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Das Prüfungszeugnis, ausgestellt am 25. Januar 1831 vom “Königlich Bayerischen Kreis Bau Bureau zu Ansbach“, Unterschrift Keim (demselben Franz Keim, der bereits - noch als preußischer Bauinspektor - seinen Vater prüfte, nunmehr kgl. bayer. Kreisbaurat des Rezatkreises), wies als Gesamtnote für eine Stadt I. Klasse „hinreichend“ aus. In Zeichnen erhielt Zink die Note gut, in Schreiben und Rechnen mittelmäßig und in den allgemeinen Baukenntnissen hinreichend. | Das Prüfungszeugnis, ausgestellt am 25. Januar 1831 vom “Königlich Bayerischen Kreis Bau Bureau zu Ansbach“, Unterschrift Keim (demselben Franz Keim, der bereits - noch als preußischer Bauinspektor - seinen Vater prüfte, nunmehr kgl. bayer. Kreisbaurat des Rezatkreises), wies als Gesamtnote für eine Stadt I. Klasse „hinreichend“ aus. In Zeichnen erhielt Zink die Note gut, in Schreiben und Rechnen mittelmäßig und in den allgemeinen Baukenntnissen hinreichend. | ||
Schon am 2. Februar 1831 wurde Johann Michael Zink bei der Stadtverwaltung vorstellig, teilte seine Noten mit und bat, ihn als Werkführer des Gewerbes seiner Mutter aufzunehmen. Zugleich versicherte er, dass er keineswegs die Absicht habe sich als Meister ansässig zu machen. Der Stadtmagistrat beschloss am [[14. April]] [[1831]] (Unterschriften Baeumen, Schönwald, Moeller): ''„Dem Maurergesellen Johann Michael Zink soll auf sein Ansuchen gestattet werden, in so lange als Werkführer dem Gewerbe seiner Mutter der Maurerswittwe Margaretha Elisabetha Zink dahier vorzustehen, als dieselbe auf den Betrieb nicht verzichten wird“.'' Noch am gleichen Tag wurde der Magistratsbeschluss dem Zimmermeister [[Simon Roth]] und dem Maurermeister Wilhelm Meyer sowie dem Maurergesellen Michael Zink eröffnet. | Schon am 2. Februar 1831 wurde Johann Michael Zink bei der Stadtverwaltung vorstellig, teilte seine Noten mit und bat, ihn als Werkführer des Gewerbes seiner Mutter aufzunehmen. Zugleich versicherte er, dass er keineswegs die Absicht habe sich als Meister ansässig zu machen. Der Stadtmagistrat beschloss am [[14. April]] [[1831]] (Unterschriften Baeumen, Schönwald, Moeller): ''„Dem Maurergesellen Johann Michael Zink soll auf sein Ansuchen gestattet werden, in so lange als Werkführer dem Gewerbe seiner Mutter der Maurerswittwe Margaretha Elisabetha Zink dahier vorzustehen, als dieselbe auf den Betrieb nicht verzichten wird“.'' Noch am gleichen Tag wurde der Magistratsbeschluss dem Zimmermeister [[Simon Roth]] und dem Maurermeister [[Wilhelm Meyer]] sowie dem Maurergesellen Michael Zink eröffnet. | ||
Nach nahezu vier Jahren, am 26. Januar 1835, gingen Mutter und Sohn wieder zum Amt. Witwe Zink teilte mit, dass sie gesonnen sei, nunmehr auf die Gewerbeberechtigung zugunsten ihres Sohnes zu verzichten, der sich um die Meisteraufnahme bewerben wird. Zugleich bat sie darum, künftig von der Gewerbesteuer befreit zu werden. Michael Zink wies darauf hin, dass er seit dem Tod seines Vaters seine Mutter in ihrem Gewerbe als Werkführer unterstützte und in dieser Zeit mehrere Gebäude aufgeführt habe; so beim Drechsler Held in der Fischergasse (alte Hs.-Nr. 120, später I. 107, heute [[Pfarrgasse 5]]), beim Wirth Roth (alte Hs.-Nr. 33 a, später II. 12, heute [[Kapellenstraße 9]]), beim Schreiner Kütt<ref>in der Zeit gab es wohl zwei Schreiner namens Kütt, Joh. Gg. Konrad und Joh. Andreas; könnte aber Konrad Kütt gewesen sein, der auf dem (elterlichen?) Anwesen mit alter Hs.-Nr. 460 im dort errichteten Haus Nr. I. 182 tätig war, später bezeichnet mit Wassergasse 6, dann Wasserstraße 12</ref>, beim Drechsler Reichel<ref>evtl. J. A. Reichel, Drechslermeister und Wirt in Haus-Nr. I. 276 b, Schwabacher Straße</ref> und Mandel und beim „Kaffeefabrikanten“ [[Julius Joel Cohn|Cohn]] (wohl ehem. Bahnhofstraße 23, später Königswarterstraße 10; abgerissen, heute G.-Schickedanz-Str. 2 a im Bereich [[Carré Fürther Freiheit]]). Somit habe er seine Befähigung zum Meisterrecht praktisch nachgewiesen und bat darum, die Gewerbekonzession seiner Mutter auf ihn zu übertragen. Zu seinem Vermögen gab er noch an, ein „Väterliches Voraus“ von 2.000 f. (Gulden) zu besitzen und auch sämtliches väterliches Werkzeug zu erhalten, was auf 600 f. veranschlagt werden kann. | Nach nahezu vier Jahren, am 26. Januar 1835, gingen Mutter und Sohn wieder zum Amt. Witwe Zink teilte mit, dass sie gesonnen sei, nunmehr auf die Gewerbeberechtigung zugunsten ihres Sohnes zu verzichten, der sich um die Meisteraufnahme bewerben wird. Zugleich bat sie darum, künftig von der Gewerbesteuer befreit zu werden. Michael Zink wies darauf hin, dass er seit dem Tod seines Vaters seine Mutter in ihrem Gewerbe als Werkführer unterstützte und in dieser Zeit mehrere Gebäude aufgeführt habe; so beim Drechsler Held in der Fischergasse (alte Hs.-Nr. 120, später I. 107, heute [[Pfarrgasse 5]]), beim Wirth Roth (alte Hs.-Nr. 33 a, später II. 12, heute [[Kapellenstraße 9]]), beim Schreiner Kütt<ref>in der Zeit gab es wohl zwei Schreiner namens Kütt, Joh. Gg. Konrad und Joh. Andreas; könnte aber Konrad Kütt gewesen sein, der auf dem (elterlichen?) Anwesen mit alter Hs.-Nr. 460 im dort errichteten Haus Nr. I. 182 tätig war, später bezeichnet mit Wassergasse 6, dann Wasserstraße 12</ref>, beim Drechsler Reichel<ref>evtl. J. A. Reichel, Drechslermeister und Wirt in Haus-Nr. I. 276 b, Schwabacher Straße</ref> und Mandel und beim „Kaffeefabrikanten“ [[Julius Joel Cohn|Cohn]] (wohl ehem. Bahnhofstraße 23, später Königswarterstraße 10; abgerissen, heute G.-Schickedanz-Str. 2 a im Bereich [[Carré Fürther Freiheit]]). Somit habe er seine Befähigung zum Meisterrecht praktisch nachgewiesen und bat darum, die Gewerbekonzession seiner Mutter auf ihn zu übertragen. Zu seinem Vermögen gab er noch an, ein „Väterliches Voraus“ von 2.000 f. (Gulden) zu besitzen und auch sämtliches väterliches Werkzeug zu erhalten, was auf 600 f. veranschlagt werden kann. | ||
Der Magistrat verlangte, das angegebene Vermögen durch gerichtliches Zeugnis oder sonstige Urkunde nachzuweisen. So legte der Gernmeister Zink am 12. Februar 1835 ein vom Kgl. Bayer. Kreis- und Stadtgericht Fürth vom 10. des Monats (Unterschrift Hofinger) ausgefertigtes Zeugnis vor, wonach laut Vorausverpfändung vom 10./16. März 1830 sein „Väterliches Voraus“ 2.022 f. 20 Xr. (Kreuzer) beträgt und durch Eintrag einer Hypothek gleichen Betrags auf das Wohnhaus seiner Mutter Hs.-Nr. I. 222 versichert ist. Nachdem die Gemeindebevollmächtigten vollkommen mit dem Gesuch einverstanden waren und auch der Armenpflegschaftsrat nichts zu erinnern hatte, fasste der Stadtmagistrat am 26. Februar 1835 den Beschluss (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Moeller), dass ''„dem Johann Michael Zink die Niederlassung als Bürger und Meister auf die Concession seiner Mutter | Der Magistrat verlangte, das angegebene Vermögen durch gerichtliches Zeugnis oder sonstige Urkunde nachzuweisen. So legte der Gernmeister Zink am 12. Februar 1835 ein vom Kgl. Bayer. Kreis- und Stadtgericht Fürth vom 10. des Monats (Unterschrift Hofinger) ausgefertigtes Zeugnis vor, wonach laut Vorausverpfändung vom 10./16. März 1830 sein „Väterliches Voraus“ 2.022 f. 20 Xr. (Kreuzer) beträgt und durch Eintrag einer Hypothek gleichen Betrags auf das Wohnhaus seiner Mutter Hs.-Nr. I. 222 versichert ist. Nachdem die Gemeindebevollmächtigten vollkommen mit dem Gesuch einverstanden waren und auch der Armenpflegschaftsrat nichts zu erinnern hatte, fasste der Stadtmagistrat am 26. Februar 1835 den Beschluss (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Moeller), dass ''„dem Johann Michael Zink die Niederlassung als Bürger und Meister auf die Concession seiner Mutter bewilligt werden.“'' Der Beschluss wurde dem Michael Zink am Mittwoch, den 4. März in Gegenwart des Gewerksgeschworenen Wilhelm Meyer eröffnet. Dabei wurde ihm zur Pflicht gemacht, ''„sich gehoerig bey der Landwehr einreihen zu laßen, und den Receptionsschein vorzulegen, auch macht sich derselbe verbindlich als Aversum [= Abfindung, Ablösung] zur Straßenbeleuchtungsanstalt 48 Xr., den jährl. Betrag hiefür mit 36 Xr. u. den wöchentl. Allmosenbeitrag mit 6 Xr. zu bewilligen.“'' | ||
Nachdem der Magistratsbeschluss vom 26. Februar bereits am gleichen Tag am Schwarzen Brett ausgehängt wurde, erschienen sogleich am 28. des Monats vor Amt Michael Zink mit seiner Braut, der ledigen Maria Margaretha Rohrweger (geb. 21. November 1810 in Fürth) und dem Brautvater, hiesigen Bürger und Drechslermeister Johann Konrad Rohrweger, und bat um polizeiliche Erlaubnis zur Verehelichung. Er gab dabei an, dass seine Braut eine Barschaft von 2.000 f. und eine Ausstattung im Wert von 1.000 f. in die Ehe bringt. Maria Margaretha Rohrweger bat unter Übergabe von Taufzeugnis, Pockenimpfschein und Schulentlassungszeugnissen gleichfalls um das „Kopulations-Attest“, ihr Vater erteilte seine Bewilligung zur Verlobung seiner Tochter und erklärte seine Bereitschaft, die versprochene Summe sowie die Ausstattung zu leisten. | Nachdem der Magistratsbeschluss vom 26. Februar bereits am gleichen Tag am Schwarzen Brett ausgehängt wurde, erschienen sogleich am 28. des Monats vor Amt Michael Zink mit seiner Braut, der ledigen Maria Margaretha Rohrweger (geb. 21. November 1810 in Fürth) und dem Brautvater, hiesigen Bürger und Drechslermeister Johann Konrad Rohrweger, und bat um polizeiliche Erlaubnis zur Verehelichung. Er gab dabei an, dass seine Braut eine Barschaft von 2.000 f. und eine Ausstattung im Wert von 1.000 f. in die Ehe bringt. Maria Margaretha Rohrweger bat unter Übergabe von Taufzeugnis, Pockenimpfschein und Schulentlassungszeugnissen gleichfalls um das „Kopulations-Attest“, ihr Vater erteilte seine Bewilligung zur Verlobung seiner Tochter und erklärte seine Bereitschaft, die versprochene Summe sowie die Ausstattung zu leisten. | ||
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Das Bürgerdekret mit Personal-Konzession und das Verehelichungszeugnis wurden am 11. März 1835 ausgestellt. Als Einheimischer wurde vom Michael Zink die Aufnahmegebühr 2. Klasse in Höhe von 10 Gulden erhoben, für das „Kopulations-Attest“ fiel eine Gebühr von 2 f. 35 ½ Xr. an. | Das Bürgerdekret mit Personal-Konzession und das Verehelichungszeugnis wurden am 11. März 1835 ausgestellt. Als Einheimischer wurde vom Michael Zink die Aufnahmegebühr 2. Klasse in Höhe von 10 Gulden erhoben, für das „Kopulations-Attest“ fiel eine Gebühr von 2 f. 35 ½ Xr. an. | ||
Im Jahr 1844 wurde Michael Zink Mitglied im [[Industrie- und Gewerbeverein|Gewerbeverein]].<ref>"Gewerbvereins-Blatt der Stadt Fürth und Correspondenz-Organ für die Gewerbvereine des Königreiches Bayern", Nr. 16/1844, S. 64, Rubrik Personalstand - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/7460560/ft/bsb10373830?page=72 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] </ref> | |||
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