2.261
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(→Siehe auch: Ergänzung) |
||
(9 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Datei:US Militärregierung Berufsverbot 1945.jpg|mini|rechts|Gesetz Nr. 8 der US-Militärregierung über ein Berufsverbot von ehem. NSDAP-Mitgliedern]] | [[Datei:US Militärregierung Berufsverbot 1945.jpg|mini|rechts|Gesetz Nr. 8 der US-Militärregierung über ein Berufsverbot von ehem. NSDAP-Mitgliedern]] | ||
[[Datei:Entnazifizierungsgesetz.jpg| | [[Datei:Entnazifizierungsgesetz.jpg|mini|right|Lokale Bekanntmachung des Entnazifizierungsgesetzes vom 5. März 1946]] | ||
Das | Das [[wikipedia:Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus|Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus]] wurde auf einer Sondersitzung der Ministerpräsidenten der Länder - dem [[wikipedia:Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes|Länderrat]] des [[wikipedia:Amerikanische Besatzungszone|amerikanischen Besatzungsgebietes]] - am [[5. März]] [[1946]] im Münchner Rathaus unterzeichnet. Es bestimmte die Registrierung aller ehemaligen Mitglieder der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] und deren Nebengliederungen mit Hilfe von Meldebögen. Bereits im Oktober 1945 hatte die US-Militärregierung für die US besetzte Zone das Gesetz No. 8 erlassen, in der allen ehemaligen NSDAP-Mitgliedern die berufliche Betätigung verboten bzw. die Beschäftigung von ehem. NS-Mitgliedern untersagt wurde. | ||
__TOC__ | __TOC__ | ||
Dabei wurden die registrierten Mitglieder bzw. betroffenen Personen in fünf Gruppen eingeteilt: | Dabei wurden die registrierten Mitglieder bzw. betroffenen Personen in fünf Gruppen eingeteilt: | ||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
Das Gesetz listete genau auf, welche Ränge in welchen Gliederungen und Organisationen welcher Kategorie zuzuordnen und welche Sühnemaßnahmen zu verhängen waren. Für die Gruppen I bis III kamen Einweisung in Arbeitslager, Einziehung des Vermögens, Pensionsverlust, Gehaltskürzungen, Arbeitsbeschränkungen und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte in Frage, für die Mitläufer Geldbußen. Die Fälle der Belasteten der Gruppen I und II wurden in der Regel mündlich und öffentlich, die der Gruppen III bis V meist schriftlich verhandelt.<ref>Gesetz vom 5. März 1946 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, Biederstein Verlag München, 1947</ref> | Das Gesetz listete genau auf, welche Ränge in welchen Gliederungen und Organisationen welcher Kategorie zuzuordnen und welche Sühnemaßnahmen zu verhängen waren. Für die Gruppen I bis III kamen Einweisung in Arbeitslager, Einziehung des Vermögens, Pensionsverlust, Gehaltskürzungen, Arbeitsbeschränkungen und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte in Frage, für die Mitläufer Geldbußen. Die Fälle der Belasteten der Gruppen I und II wurden in der Regel mündlich und öffentlich, die der Gruppen III bis V meist schriftlich verhandelt.<ref>Gesetz vom 5. März 1946 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, Biederstein Verlag München, 1947</ref> | ||
Die in den Städten gebildeten Spruchkammern bestanden aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Zusätzlich wurde bei jeder Spruchkammer ein Kläger bestellt. Die Spruchkammern waren stets sog. Laienbürokratien mit schöffengerichtlicher Verfassung. In erster Linie wurden die Spruchkammern von inzwischen zugelassenen Parteien in den Städten besetzt, meist nach dem parteipolitischen Proporz, wobei die [[KPD]] und [[SPD]] in Fürth überdurchschnittlich stark vertreten waren. Die Vorstellung des Gesetzes, wonach die Vorsitzenden die Befähigung zum Richteramt haben sollten, ließ sich jedoch mangels entsprechend unbelasteten Personals nirgends realisieren. Noch Mitte September [[1946]] waren von den Vorsitzenden und Klägern der ersten Instanz nur 5 % Juristen. Das Fehlen der Juristen führte in der Folge scheinbar immer wieder zu dem Phänomen, dass die Laienrichter gelegentlich ihr Amt missbrauchten bzw. korrupte Handlungen vornahmen. Zusätzlich kam es im Rahmen der Abwicklung des Entnazifizierungsverfahrens häufig zu Verzögerungen, da die Militärregierung der Aufgabe der Überprüfung der Arbeit der Spruchkammern vielfach qualitativ wie quantitativ nicht gewachsen war.<ref> Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/Aisch 2013,</ref> | Die in den Städten gebildeten [[wikipedia:Spruchkammerverfahren|Spruchkammern]] bestanden aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Zusätzlich wurde bei jeder Spruchkammer ein Kläger bestellt. Die Spruchkammern waren stets sog. Laienbürokratien mit schöffengerichtlicher Verfassung. In erster Linie wurden die Spruchkammern von inzwischen zugelassenen Parteien in den Städten besetzt, meist nach dem parteipolitischen Proporz, wobei die [[KPD]] und [[SPD]] in Fürth überdurchschnittlich stark vertreten waren. Die Vorstellung des Gesetzes, wonach die Vorsitzenden die Befähigung zum Richteramt haben sollten, ließ sich jedoch mangels entsprechend unbelasteten Personals nirgends realisieren. Noch Mitte September [[1946]] waren von den Vorsitzenden und Klägern der ersten Instanz nur 5 % Juristen. Das Fehlen der Juristen führte in der Folge scheinbar immer wieder zu dem Phänomen, dass die Laienrichter gelegentlich ihr Amt missbrauchten bzw. korrupte Handlungen vornahmen. Zusätzlich kam es im Rahmen der Abwicklung des Entnazifizierungsverfahrens häufig zu Verzögerungen, da die Militärregierung der Aufgabe der Überprüfung der Arbeit der Spruchkammern vielfach qualitativ wie quantitativ nicht gewachsen war.<ref> Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/Aisch 2013,</ref> | ||
== Meldebogen == | == Meldebogen == | ||
[[Datei:Meldebogen Entnazifizierung Fürth 1945.jpg|miniatur|rechts|Beispiel eines Meldebogens, Aug. 1945]] | [[Datei:Meldebogen Entnazifizierung Fürth 1945.jpg|miniatur|rechts|Beispiel eines Meldebogens, Aug. 1945]] | ||
Bereits im Oktober [[1945]] rief die US-Militärregierung die Fürther Bevölkerung auf, sich als ehem. Mitglied einer NSDAP-Organisation bei dem Polizeiamt in der [[Nürnberger Straße 18]] zu melden, allerdings gab es noch hierzu keine gesetzliche Grundlage.<ref>Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung in Fürth, Nr. 42, 13. Oktober 1945, S. 2</ref> Gleichzeitig gab die Militärregierung mit dem Gesetz Nr. 5 im Oktober 1945 bekannt, dass alle NSDAP-Organisationen mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurden.<ref>Mitteilungen der Amerikanischen Militärregierung in Fürth, Nr. 42, 13. Oktober 1945, S. 2</ref> | |||
Mit dem Gesetz vom [[5. März]] [[1946]] zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde jeder Deutsche per Gesetz verpflichtet, der am [[4. März]] [[1945]] das 18. Lebensjahr vollendet hatte, einen Meldebogen ausfüllen. Anschließend war es Aufgabe der Spruchkammern in einer ersten Sichtung der Meldebögen eine Einstufung der Personen nach den fünf oben benannten Einstufungen vorzunehmen. Erst nach der Sichtung der Bögen begann die eigentliche Arbeit der Kammer, z. B. durch Ermittlungen im Umfeld der Personen bzw. der Vernehmung von Zeugen. | |||
Der Bogen, der "14 Fragen ans Gewissen" stellte, wurde bereits Ende April 1946 ausgegeben. Die Rückgabe der Bögen sollte bis [[8. Mai]] [[1946]] erfolgt sein. Abgabestelle war die Polizeiwache im Rathaus bzw. die Polizeiwache in der Kirchenstraße. Der Bogen stellte im Wesentlichen, neben den biografischen Daten, Fragen zur Zugehörigkeit zur | Der Bogen, der "14 Fragen ans Gewissen" stellte, wurde bereits Ende April 1946 ausgegeben. Die Rückgabe der Bögen sollte bis [[8. Mai]] [[1946]] erfolgt sein. Abgabestelle war die Polizeiwache im Rathaus bzw. die Polizeiwache in der Kirchenstraße. Der Bogen stellte im Wesentlichen, neben den biografischen Daten, Fragen zur Zugehörigkeit zur NSDAP und zu deren Verbänden und Organen. Da über 100.000 Bögen für den Bereich Fürth Stadt und Land abgegeben worden waren, stießen die Kammern schnell an ihre Kapazitätsgrenzen in der Analyse der Bögen.<ref>Gesetz vom 5. März 1946 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, Biederstein Verlag München, 1947</ref> | ||
== Spruchkammern in Fürth == | == Spruchkammern in Fürth == | ||
Zeile 34: | Zeile 36: | ||
== Verfahren in erster Instanz == | == Verfahren in erster Instanz == | ||
In der ersten Instanz waren meist juristische Laien im Einsatz, die vom Verdacht der Nähe zum | In der ersten Instanz waren meist juristische Laien im Einsatz, die vom Verdacht der Nähe zum ehemaligen [[wikipedia:NS-Staat|NS-Regime]] erhaben waren. Der Vorsitzende und die Beisitzer wurden in der Regel auf Vorschlag der politischen Parteien besetzt - die meist auch gleichmäßig in den Spruchkammern vertreten sein wollten. So waren in vielen Spruchkammern viele ehem. KPD- sowie SPD-Mitglieder tätig. Eine Vielzahl der Verfahren in der ersten Instanz - schon alleine auf Grund der Vielzahl von Meldebögen - wurden rein auf dem "Papierweg" entschieden. Nur eine kleine Anzahl von Verfahren wurden tatsächlich mit den Angeklagten mündlich verhandelt. Die meisten Verfahren in der ersten Instanz waren trotz der Vielzahl von Fällen gegen [[1947]] abgeschlossen. | ||
Gegen die Entscheidung der ersten Instanz konnten die Angeklagten Einspruch erheben.<ref> Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/Aisch 2013, 16 ff.</ref> | Gegen die Entscheidung der ersten Instanz konnten die Angeklagten Einspruch erheben.<ref> Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/Aisch 2013, 16 ff.</ref> | ||
Zeile 41: | Zeile 43: | ||
Im Gegensatz zur ersten Instanz musste in der zweiten Instanz der Vorsitzende ein Volljurist sein. Die zweite Instanz fand fast immer mündlich statt, allerdings hatte sich der sog. "Zeitgeist" bis zur Einsetzung der zweiten Instanz innerhalb der Bevölkerung schon meist dahingehend geändert, dass man "nur noch" die "großen Nazis" verfolgen wollte - während man bei den sog. "Mitläufern" Gnade vor Recht ergehen lassen wollte. Wurden am Anfang der Spruchkammern noch harte Sühnemaßnahmen ausgesprochen, so reduzierte sich das Strafmaß von Jahr zu Jahr - länger die Verfahren dauerten. Ab [[1948]] wurden die meisten Revisionsverfahren im Straßfmaß deutlich abgemildert - im Vergleich zur ersten Verurteilung aus der ersten Instanz. Der Historiker [[wikipedia:Lutz Niethammer|Lutz Niethammer]] sprach in einer viel beachteten Publikation Anfang der 1980er Jahre davon, dass die oft unkritischen Urteil der zweiten Instanz sog. "Mitläuferfabriken" gewesen sein. Die Gesellschaft wollte das Thema Nationalsozialismus in den beginnenden Wirtschaftswunderjahren hinter sich wissen - demzufolge wurden die meisten als Aktivisten oder Mitläufer eingestuft. | Im Gegensatz zur ersten Instanz musste in der zweiten Instanz der Vorsitzende ein Volljurist sein. Die zweite Instanz fand fast immer mündlich statt, allerdings hatte sich der sog. "Zeitgeist" bis zur Einsetzung der zweiten Instanz innerhalb der Bevölkerung schon meist dahingehend geändert, dass man "nur noch" die "großen Nazis" verfolgen wollte - während man bei den sog. "Mitläufern" Gnade vor Recht ergehen lassen wollte. Wurden am Anfang der Spruchkammern noch harte Sühnemaßnahmen ausgesprochen, so reduzierte sich das Strafmaß von Jahr zu Jahr - länger die Verfahren dauerten. Ab [[1948]] wurden die meisten Revisionsverfahren im Straßfmaß deutlich abgemildert - im Vergleich zur ersten Verurteilung aus der ersten Instanz. Der Historiker [[wikipedia:Lutz Niethammer|Lutz Niethammer]] sprach in einer viel beachteten Publikation Anfang der 1980er Jahre davon, dass die oft unkritischen Urteil der zweiten Instanz sog. "Mitläuferfabriken" gewesen sein. Die Gesellschaft wollte das Thema Nationalsozialismus in den beginnenden Wirtschaftswunderjahren hinter sich wissen - demzufolge wurden die meisten als Aktivisten oder Mitläufer eingestuft. | ||
Auch in Fürth wurden in den Revisionsverfahren die sog. Hauptbelasteten in ihrem Strafmaß herabgesetzt. So wurde der | Auch in Fürth wurden in den Revisionsverfahren die sog. Hauptbelasteten in ihrem Strafmaß herabgesetzt. So wurde der NSDAP-Kreisleiter [[Karl Volkert]] nicht mehr als Hauptbelasteter vor Gericht gesehen, vielmehr wurde seine Strafe abgesenkt und er wurde lediglich als "Belasteter" im Strafmaß eingestuft. Selbst der ehem. [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] wurde nach einem Revisionsverfahren - trotz seiner bekannten Verfehlungen - nur noch als "Belasteter" eingestuft. | ||
== Ergebnis der Spruchkammerverfahren in Fürth == | == Ergebnis der Spruchkammerverfahren in Fürth == | ||
[[Datei:Spruchkammerbescheid 1947.jpg|mini|right|Beispiel eines Spruchkammerbescheids von 1947]] | |||
Insgesamt wurden im Rahmen der sog. Entnazifizierung die Bögen von 113.409 Personen aus dem Bereich der Stadt und dem Landkreis Fürth überprüft und ausgewertet. 89.005 Personen erhielten die "heiß begehrte" weiße Karte der Nichtbetroffenen, während 24.404 Personen laut Entscheidung der drei Kammern zunächst "entnazifiziert" werden mussten. Allerdings wurden knapp 60 % (=14.547 Personen) davon auf Grund verschiedener Amnestien nach einer ersten Überprüfung bzgl. einer Klageerhebung freigesprochen. In diese 60 % fielen u. a. 1.885 Jugendliche unter 18 Jahren, 10.994 Person erhielten die sog. Weihnachtsamnestie, die bereits [[1946]] angekündigt wurde und am [[4. Februar]] [[1947]] in Kraft trat. Hierunter fielen vor allem körperbehinderte und einkommensschwache Personen, die vom Kläger nicht in die Gruppen I–III eingestuft waren. Weitere 1.666 wurden ebenfalls amnestiert, da es noch weitere Minderungsgründe gab sowie zwei Angeklagte, die eine sog. Heimkehreramnestie bekamen. Demzufolge wurden in Fürth tatsächlich nur 9.271 Verfahren im Rahmen der Verfolgung in den Kammern eröffnet; das entsprach gerade einmal 8,2 % der zu beurteilenden Personen anhand der Gesetzgebung zur Entnazifizierung der US-Zone in Bayern. Die geringe Zahl der verurteilten Nationalsozialsten führte in der örtlichen Presse zur überraschenden Erkenntnis: in Fürth gab es wohl offensichtlich kaum Nationalsozialisten während der NS-Zeit. | Insgesamt wurden im Rahmen der sog. Entnazifizierung die Bögen von 113.409 Personen aus dem Bereich der Stadt und dem Landkreis Fürth überprüft und ausgewertet. 89.005 Personen erhielten die "heiß begehrte" weiße Karte der Nichtbetroffenen, während 24.404 Personen laut Entscheidung der drei Kammern zunächst "entnazifiziert" werden mussten. Allerdings wurden knapp 60 % (=14.547 Personen) davon auf Grund verschiedener Amnestien nach einer ersten Überprüfung bzgl. einer Klageerhebung freigesprochen. In diese 60 % fielen u. a. 1.885 Jugendliche unter 18 Jahren, 10.994 Person erhielten die sog. Weihnachtsamnestie, die bereits [[1946]] angekündigt wurde und am [[4. Februar]] [[1947]] in Kraft trat. Hierunter fielen vor allem körperbehinderte und einkommensschwache Personen, die vom Kläger nicht in die Gruppen I–III eingestuft waren. Weitere 1.666 wurden ebenfalls amnestiert, da es noch weitere Minderungsgründe gab sowie zwei Angeklagte, die eine sog. Heimkehreramnestie bekamen. Demzufolge wurden in Fürth tatsächlich nur 9.271 Verfahren im Rahmen der Verfolgung in den Kammern eröffnet; das entsprach gerade einmal 8,2 % der zu beurteilenden Personen anhand der Gesetzgebung zur Entnazifizierung der US-Zone in Bayern. Die geringe Zahl der verurteilten Nationalsozialsten führte in der örtlichen Presse zur überraschenden Erkenntnis: in Fürth gab es wohl offensichtlich kaum Nationalsozialisten während der NS-Zeit. | ||
Zeile 54: | Zeile 57: | ||
* Entlastete (Stufe V): 275 Personen<ref> Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/Aisch 2013, S. 74</ref> | * Entlastete (Stufe V): 275 Personen<ref> Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/Aisch 2013, S. 74</ref> | ||
Obwohl in Fürth überdurchschnittlich viele Vertreter kommunistischer und sozialistischer Parteien ([[KPD]]/[[SPD]]) in den Schiedsgerichten vertreten waren, wurden lediglich 60 Personen als Hauptschuldige bzw. Belastete in erster Instanz verurteilt. Darunter zählten Personen wie der ehem. [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] und der | Obwohl in Fürth überdurchschnittlich viele Vertreter kommunistischer und sozialistischer Parteien ([[KPD]]/[[SPD]]) in den Schiedsgerichten vertreten waren, wurden lediglich 60 Personen als Hauptschuldige bzw. Belastete in erster Instanz verurteilt. Darunter zählten Personen wie der ehem. [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] und der NSDAP-Kreisleiter [[Karl Volkert]] sowie der u. a. für die Arisierungen in der Stadt zuständige [[Hans Sandreuter]]. | ||
<br clear="all" /> | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
Zeile 69: | Zeile 73: | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
[[Bild:Lorbeerkranz_8000.png|right| | [[Bild:Lorbeerkranz_8000.png|right|mini|128px|[[15. Mai]] [[2017]]:<br>Dies ist der 8000. Artikel des FürthWiki!]] | ||
* [[NSDAP]] | * [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] | ||
* [[Kammer Fürth Stadt I]] | |||
* [[Kammer Fürth Stadt II]] | |||
* [[Kammer Fürth Land]] | |||
* [[Hauptkammer Fürth]] | |||
* [[Gewerbebetriebe mit jüdischen Eigentümern 1938]] | * [[Gewerbebetriebe mit jüdischen Eigentümern 1938]] | ||
* [[Hornschuchpromenade 6; Nürnberger Straße 50]] | * [[Hornschuchpromenade 6; Nürnberger Straße 50]] | ||
* [[Gustav Schickedanz]] | * [[Gustav Schickedanz]] | ||
* [[Hans Sandreuter]] | |||
* [[Schulen]] | |||
* [[Wilhelm von Branca|7000. Artikel des FürthWiki]] | * [[Wilhelm von Branca|7000. Artikel des FürthWiki]] | ||
* [[Frieda Rose|9000. Artikel des FürthWiki]] | * [[Frieda Rose|9000. Artikel des FürthWiki]] | ||
<br clear="all" /> | <br clear="all" /> | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* [[Wikipedia: Entnazifizierung]] | * [[Wikipedia: Entnazifizierung]] | ||
* [[Wikipedia: Spruchkammerverfahren]] | |||
* [[Wikipedia: Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus]] | |||
* [[Wikipedia: Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes]] | |||
* [[Wikipedia: Amerikanische Besatzungszone]] | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== |
Bearbeitungen