Stettiner Straße: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Stettiner Straße''' ist eine Straße im Fürther Ortsteil [[Hardhöhe]]. Die Stettiner Straße beginnt an der [[Coseler Straße]], kreuzt die [[Breslauer Straße]] und endet als Sackgasse am Bahndamm der ehemaligen [[Flugplatzbahn]]. Die Verbindung zur [[Tilsiter Straße]] ist für den Autoverkehr gesperrt. Die Straße wurde während der NS-Zeit unter dem Namen ''Langfuhrer Straße'' angelegt und nach dem Danziger Ortsteil ''Langfuhr'' benannt. Die Benennung stellte eine Geste des damaligen NS-[[Bürgermeister|Oberbürgermeisters]] [[Franz Jakob]] an seinen, 1930 nach Danzig versetzten Freund, [[Albert Forster]] dar (Benennung: Oktober 1934).<ref>* Quelle: Stadtratsakte Straßenbenennungen, 4. Band, Stadtarchiv Fürth (6/202), Recherche Peter Frank, September 2007</ref>.
Die '''Stettiner Straße''' ist eine Straße im Fürther Ortsteil [[Hardhöhe]]. Die Stettiner Straße beginnt an der [[Coseler Straße]], kreuzt die [[Breslauer Straße]] und endet als Sackgasse am Bahndamm der ehemaligen [[Flugplatzbahn]]. Die Verbindung zur [[Tilsiter Straße]] ist für den Autoverkehr gesperrt. Die Straße wurde während der NS-Zeit unter dem Namen ''Langfuhrer Straße'' angelegt und nach dem Danziger Ortsteil ''Langfuhr'' benannt. Die Benennung stellte eine Geste des damaligen NS-[[Bürgermeister|Oberbürgermeisters]] [[Franz Jakob]] an seinen, 1930 nach Danzig versetzten Freund, [[Albert Forster]] dar (Benennung: Oktober 1934).<ref>* Quelle: Stadtratsakte Straßenbenennungen, 4. Band, Stadtarchiv Fürth (6/202), Recherche Peter Frank, September 2007</ref>.
Die Umbenennung in Stettiner Straße (nach der heute polnischen Stadt) erfolgte per Stadtratsbeschluss vom 15. Juni 1949.<ref>''Aus: Mitteilungsblatt der Stadt Fürth und des Landrates Fürth, 5. Jahrgang / Nummer 28, 08. Juli 1949''</ref>.
Die Umbenennung in Stettiner Straße (nach der heute polnischen Stadt) erfolgte per Stadtratsbeschluss vom [[15. Juni]] [[1949]].<ref>''Aus: Mitteilungsblatt der Stadt Fürth und des Landrates Fürth, 5. Jahrgang / Nummer 28, 08. Juli 1949''</ref>.


==Literatur==
==Literatur==