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Überhaupt ist das Ergebnis der oben genannten Aufstellung interessant: Die Gesamteinnahmen, der größte Teil davon war Malzbrecherlohn, beliefen sich auf 541 f. 54 Xr., die Ausgaben auf 143 f. 9 Xr. Somit betrug der Ertrag des Mühlenbetriebs 398 f. 45 Xr., hochgerechnet auf ein ganzes Jahr etwa 465 f. | Überhaupt ist das Ergebnis der oben genannten Aufstellung interessant: Die Gesamteinnahmen, der größte Teil davon war Malzbrecherlohn, beliefen sich auf 541 f. 54 Xr., die Ausgaben auf 143 f. 9 Xr. Somit betrug der Ertrag des Mühlenbetriebs 398 f. 45 Xr., hochgerechnet auf ein ganzes Jahr etwa 465 f. | ||
=== 1761: Verkauf der Mühle === | === 1761: Verkauf und Pacht der Mühle durch Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler-Limpurg === | ||
Zur Vorbereitung der Verkaufsverhandlungen erstellte die gräfliche Verwaltung einen Anschlag über den jährlichen Ertrag der Mahl- und Schneidmühle zu Burgfarrnbach. | Zur Vorbereitung der Verkaufsverhandlungen erstellte die gräfliche Verwaltung einen Anschlag über den jährlichen Ertrag der Mahl- und Schneidmühle zu Burgfarrnbach. | ||
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Daraus ergab sich ''„als ein würcklicher und freyer Genuß von dieser Mühl“'' von 605 f. 24 ½ Xr. pro Jahr. Ein anderes Dokument setzte den Jahresertrag auf 600 f. fest. Daraus errechnete man nach dem einfachen Ansatz der [[wikipedia:Ewige Rente|ewigen Rente]] das entsprechende Kapital, somit ergab sich bei dem veranschlagten Zinssatz von 4 Prozent 15.000 f., was „als der wahre Werth der Mühle“ angegeben wurde. | Daraus ergab sich ''„als ein würcklicher und freyer Genuß von dieser Mühl“'' von 605 f. 24 ½ Xr. pro Jahr. Ein anderes Dokument setzte den Jahresertrag auf 600 f. fest. Daraus errechnete man nach dem einfachen Ansatz der [[wikipedia:Ewige Rente|ewigen Rente]] das entsprechende Kapital, somit ergab sich bei dem veranschlagten Zinssatz von 4 Prozent 15.000 f., was „als der wahre Werth der Mühle“ angegeben wurde. | ||
Wie Verkäufer, Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler, und Käufer, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, zueinander fanden, ist nicht bekannt. Sie schlossen einen Verkauf- und Wiederkaufvertrag, jeweils unterzeichnet in Stuttgart am 1. Juli und in Burgfarrnbach am [[20. Juli]] [[1761]]. Dieser wurde auf sechs Jahre, mit Wiedereinlösung zum 1. Juli 1767, geschlossen. Als Kaufpreis wurden 6.000 f. vereinbart, zu zahlen in Geldern nach dem Augsburger Münzabschied der drei korrespondierenden oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben vom 6. Mai 1761, die „keiner Devaluation unterworfen“ seien. Nach beigefügtem Sortenzettel waren dies: | Wie Verkäufer, Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler-Limpurg, und Käufer, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, zueinander fanden, ist nicht bekannt. Sie schlossen einen Verkauf- und Wiederkaufvertrag, jeweils unterzeichnet in Stuttgart am 1. Juli und in Burgfarrnbach am [[20. Juli]] [[1761]]. Dieser wurde auf sechs Jahre, mit Wiedereinlösung zum 1. Juli 1767, geschlossen. Als Kaufpreis wurden 6.000 f. vereinbart, zu zahlen in Geldern nach dem Augsburger Münzabschied der drei korrespondierenden oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben vom 6. Mai 1761, die „keiner Devaluation unterworfen“ seien. Nach beigefügtem Sortenzettel waren dies: | ||
* 516 [[wikipedia:Louis d’or|Louis d’or]] und deutsche [[wikipedia:Karolin (Münze)|Karolinen]] á 11 f. = 5.676 f. | * 516 [[wikipedia:Louis d’or|Louis d’or]] und deutsche [[wikipedia:Karolin (Münze)|Karolinen]] á 11 f. = 5.676 f. | ||
* an „franz. Rthlr.“ á 2 ¾ f. = 324 f. | * an „franz. Rthlr.“ á 2 ¾ f. = 324 f. | ||
Summa = 6.000 f. | Summa = 6.000 f. | ||
''[ | Dem Begehren des Verkäufers, die Mühle bis zum Ende der Wiedereinlösung pachtweise überlassen zu erhalten, hatte der Käufer „gerne zugewilliget“. Dazu wurde vereinbart, dass jährlich auf den 1. Juli, anfangend am 1. Juli 1762, 300 Gulden rheinischer Währung „Bestand zu erlegen und bezahlen“ sind, der Käufer bei Unterbleibung dessen mit mehr als einem halben Jahr Rückstand Macht und Gewalt haben soll, sein Eigentum zu ergreifen und die rückständige Pacht ''„aus des hochgräf. Herrn Verkäufers übrigen Eigenthum und Revenuen zu erhohlen.“'' | ||
Im Vertrag verpflichtete sich der hochgräfliche Herr Verkäufer, das Malz der hiesigen Brauerei ausschließlich nur in dieser Mühle brechen und den ''„Malzbrecherlohn dem Simra nach, in eben dem Preis wie solcher in hiesiger Gegend gebräuchlich ist, an den Herrn Käufer dieser Mühle bezahlen laßen wollen, […] auch zu Nachtheil dieses erst gemeldeten juris bannaria [Mahlzwang] keine andere Mühle allhier erbauet werden solle.“'' | |||
Der Verkäufer nahm ferner mögliche Kriegsfolgen, auch andere höhere Gewalt und sonstige Gefahren, auf sich. Desgleichen hatte der Verkäufer „alle Onera“ (Lasten), welche auf der Mühle als gemeines Zinslehen lagen, zum Amt Burgfarrnbach zu leisten, ohne etwas vom Pachtgeld abziehen zu dürfen. Im Einzelnen waren zu entrichten: | |||
* 1 f. 20 Xr. „Herrn Geld“ | |||
* -. f. 50 Xr. für 4 Fastnachthennen | |||
* -. f. 25 Xr. für 4 Herbsthennen | |||
* -. f. 40 Xr. für 16 Käse | |||
* 1 f. 30 Xr. für 180 Eier | |||
somit 4 f. 45 Xr., dann noch zwei Simra Korn und 8 Metzen „Haber [Hafer] [[wikipedia:Gült|Gült]]“. | |||
Für den Wiederkauf mit einem Kaufschilling von 6.000 f. war abgemacht, dass dieser ''„in gleichfalls guten und Crayß gesezlichen Münzsorten baar in einer unzertrennten Summe“'' zu des Käufers Wohnung nach Stuttgart zu liefern war. Dieser verpflichtete sich zudem, die Mühle zu Burgfarrnbach nicht anderweitig zu verpfänden, zu verpachten oder zu veräußern. | |||
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn === | === 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn === |