Um die entsprechende Anzahl von PKW-Stellplätzen vorweisen zu können, ist aus Sicht des Bauträgers der Abriss des Gebäudes unumgänglich. Eine Prüfung des Gebäudes auf dessen Denkmalschutzeigenschaft, angeregt durch die Stadtheimatpflege, wurde vom Landesamt für Denkmalpflege mit dem Hinweis auf die Veränderung der ursprünglichen Bausubstanz (u. a. Einbau von Bädern) abgelehnt. | Um die entsprechende Anzahl von PKW-Stellplätzen vorweisen zu können, ist aus Sicht des Bauträgers der Abriss des Gebäudes unumgänglich. Eine Prüfung des Gebäudes auf dessen Denkmalschutzeigenschaft, angeregt durch die Stadtheimatpflege, wurde vom Landesamt für Denkmalpflege mit dem Hinweis auf die Veränderung der ursprünglichen Bausubstanz (u. a. Einbau von Bädern) abgelehnt. |