Auf die zehntägige öffentliche Bekanntmachung erging kein Einspruch, sodass mit Sitzungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 16. März 1893 die Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses gegen Gebühr von 45 Mark genehmigt wurde. Das Zeugnis samt eingereichter Unterlagen erhielt Bohn nach Entrichtung der Gebühr am 23. März, vier Tage später leistete er noch den Staatsbürgereid. | Auf die zehntägige öffentliche Bekanntmachung erging kein Einspruch, sodass mit Sitzungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 16. März 1893 die Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses gegen Gebühr von 45 Mark genehmigt wurde. Das Zeugnis samt eingereichter Unterlagen erhielt Bohn nach Entrichtung der Gebühr am 23. März, vier Tage später leistete er noch den Staatsbürgereid. |