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Auf die zehntägige öffentliche Bekanntmachung erging kein Einspruch, sodass mit Sitzungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 16. März 1893 die Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses gegen Gebühr von 45 Mark genehmigt wurde. Das Zeugnis samt eingereichter Unterlagen erhielt Bohn nach Entrichtung der Gebühr am 23. März, vier Tage später leistete er noch den Staatsbürgereid. | Auf die zehntägige öffentliche Bekanntmachung erging kein Einspruch, sodass mit Sitzungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 16. März 1893 die Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses gegen Gebühr von 45 Mark genehmigt wurde. Das Zeugnis samt eingereichter Unterlagen erhielt Bohn nach Entrichtung der Gebühr am 23. März, vier Tage später leistete er noch den Staatsbürgereid. | ||
Drei Jahre später ersuchte er – nun als Maurermeister – um Verleihung des Bürgerrechts, das ihm mit Beschluss vom 4. September 1896 bewilligt wurde. | Drei Jahre später ersuchte er – nun als Maurermeister – um Verleihung des Bürgerrechts, das ihm mit Beschluss vom 4. September 1896 bewilligt wurde. | ||
== Familie == | |||
Aus der Ehe mit Katherine (Käthe) Grießgau gingen fünf Kinder hervor: | |||
* Robert Albert Bohn (geb. 9. Juli 1893) | |||
* Maria Bohn (geb. 30. November 1898) | |||
* Margareta Bohn (22. Mai 1900) | |||
* Hans Bohn (2. Januar 1901) | |||
* Karl Wilhelm Bohn (8. Januar 1902) | |||
Seine Witwe verheiratete sich nochmal, sie führte dann den Familiennamen Schuh. | |||
== Wohn- und Geschäftsadressen == | == Wohn- und Geschäftsadressen == |