Baugenossenschaft Eigenes Heim: Unterschied zwischen den Versionen

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Da Betriebskapital bestand aus den einbezahlten Beitrittgeldern, Mitgliedsbeiträgen, anfallenden Zinsen und die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile.
Da Betriebskapital bestand aus den einbezahlten Beitrittgeldern, Mitgliedsbeiträgen, anfallenden Zinsen und die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile.


Später wurde der Stadtteil [[Eigenes Heim]] danach benannt. Nach dem Tod des Gründungsvorsitzenden [[Friedrich Scherzer]] folgte [[Hans Rupprecht]] als 1. Vorsitzener.  
Der Geschäftsanteil und die Haftungssumme betrug 500 Mk. Jeder Genosse musste bei seinem Eintritt die Hälfte des Geschäftsanteils von 250 Mk erwerben. Der Rest konnte in in moinatlichen Raten nachbezahlt werden. Doch diese Bestimmung zeigte sich schon bald für die Genossenschaft als nicht förderlich, sodass schon auf der Generalversammlung 1913 der Anteil von 250 Mk auf 100 Mk herabgesetzt wurde.
 
Später wurde der Stadtteil [[Eigenes Heim]] danach benannt. Nach dem Tod des Gründungsvorsitzenden [[Friedrich Scherzer]] folgte [[Hans Rupprecht]] als 1. Vorsitzener.


==Mitgliedschaft, Betrebskapital, Geschäftsanteil u.nd Haftungssumme==
==Mitgliedschaft, Betrebskapital, Geschäftsanteil u.nd Haftungssumme==
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