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== Leben ==
 
== Leben ==
Sebastian Bohn wuchs im [[wikipedia:Henneberger Land|Henneberger Land]] innerhalb des Herzogtums Sachsen-Meiningen, früher dem fränkischen Reichskreis zugehörig, nahe der Grenze zu Bayern auf. Er erlernte den Beruf des Zimmerers und wurde im Jahr 1856 von der Lehre  freigesprochen. In der 1859 erfolgten Militärmusterung wurde Sebastian Bohn „wegen Verstümmelung des linken Ringfingers“ für den aktiven Militärdienst als untauglich befunden.<ref name="B 634">Stadtmagistrat Fürth: „Bohn, Sebastian, Zimmergeselle v. Münchaurach, 1873“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 634</ref> Bald ging er auf Wanderschaft, um 1860 kam er in das Pfarrdorf [[wikipedia:Münchaurach|Münchaurach]]. Dort lernte er die junge unverheiratete Mutter Karolina Barbara Helena Jordan kennen und verlobte sich mit ihr. Seit 1861 arbeitete Bohn als Zimmergeselle in Fürth.
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Sebastian Bohn wuchs im [[wikipedia:Henneberger Land|Henneberger Land]] innerhalb des Herzogtums Sachsen-Meiningen, früher dem fränkischen Reichskreis zugehörig, nahe der Grenze zu Bayern auf. Er erlernte den Beruf des Zimmerers und wurde im Jahr 1856 von der Lehre  freigesprochen. In der 1859 erfolgten Militärmusterung wurde Sebastian Bohn „wegen Verstümmelung des linken Ringfingers“ für den aktiven Militärdienst als untauglich befunden.<ref name="B 634">Stadtmagistrat Fürth: „Bohn, Sebastian, Zimmergeselle v. Münchaurach, Bürgerrechtsgesuch, 1873“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 634</ref> Bald ging er auf Wanderschaft, um 1860 kam er in das Pfarrdorf [[wikipedia:Münchaurach|Münchaurach]]. Dort lernte er die junge unverheiratete Mutter Karolina Barbara Helena Jordan kennen und verlobte sich mit ihr. Seit 1861 arbeitete Bohn als Zimmergeselle in Fürth.
    
Am [[29. Juli]] [[1863]] ging Sebastian Bohn mit seiner Braut Karolina Jordan zur Stadtverwaltung und stellte beim Polizeioffizianten Fideri die Bitte, ''„mir die Ansässigmachung  als Insasse und Zimmergeselle sowie die Verehelichung mit der x. Jordan gütigst zu gewähren“''.  Er legte ein Zeugnis über seine seit einem Jahr währende Beschäftigung beim Zimmermeister [[Johann Georg Ludwig Weithaas|Weithaas]] vor, sein täglicher Lohn betrug 1 fl. (Gulden) 18 Xr. (Kreuzer) in den Sommermonaten, im Winter 1 fl. Weiter teilte er mit, dass er von seinem Verdienst bereits 25 bis 30 fl. zurückgelegt habe, die sein Meister in Verwahrung habe.
 
Am [[29. Juli]] [[1863]] ging Sebastian Bohn mit seiner Braut Karolina Jordan zur Stadtverwaltung und stellte beim Polizeioffizianten Fideri die Bitte, ''„mir die Ansässigmachung  als Insasse und Zimmergeselle sowie die Verehelichung mit der x. Jordan gütigst zu gewähren“''.  Er legte ein Zeugnis über seine seit einem Jahr währende Beschäftigung beim Zimmermeister [[Johann Georg Ludwig Weithaas|Weithaas]] vor, sein täglicher Lohn betrug 1 fl. (Gulden) 18 Xr. (Kreuzer) in den Sommermonaten, im Winter 1 fl. Weiter teilte er mit, dass er von seinem Verdienst bereits 25 bis 30 fl. zurückgelegt habe, die sein Meister in Verwahrung habe.
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Es half aber nichts, man wollte diese Familie nicht in Fürth haben. Der Armenpflegschaftsrat entschied sich am 20. April wieder gegen die Aufnahme mit der Rechtfertigung, ''„daß Bohn seine Mutter unterstützt habe u. derselbe Ersparnisse nicht machen konnte, keinen Anspruch auf Ansässigmachung“'' schaffe, vielmehr habe die Heimatgemeinde diese Verpflichtung. Die Gemeindebevollmächtigten schlossen sich dem sechs Tage später an und verwiesen Bohn und seine Verlobte ein für allemal an ihre Heimatgemeinden. So folgte der dritte Abweisungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 28. April 1864, der dem Zimmergesellen Bohn am 2. Mai mitgeteilt wurde. Am gleichen Tag händigte man ihm auf Verlangen alle seine Zeugnisse und die seiner Braut aus.
 
Es half aber nichts, man wollte diese Familie nicht in Fürth haben. Der Armenpflegschaftsrat entschied sich am 20. April wieder gegen die Aufnahme mit der Rechtfertigung, ''„daß Bohn seine Mutter unterstützt habe u. derselbe Ersparnisse nicht machen konnte, keinen Anspruch auf Ansässigmachung“'' schaffe, vielmehr habe die Heimatgemeinde diese Verpflichtung. Die Gemeindebevollmächtigten schlossen sich dem sechs Tage später an und verwiesen Bohn und seine Verlobte ein für allemal an ihre Heimatgemeinden. So folgte der dritte Abweisungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 28. April 1864, der dem Zimmergesellen Bohn am 2. Mai mitgeteilt wurde. Am gleichen Tag händigte man ihm auf Verlangen alle seine Zeugnisse und die seiner Braut aus.
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Nun betrieb Sebastian Bohn seine Ansässigmachung in Münchaurach. Gleichzeitig stellte er bei den Behörden im Herzogtum Sachsen-Meiningen einen Antrag auf Auswanderung nach Bayern.<ref>Thüringischen Staatsarchive: Auswanderungen aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 139 - [https://www.thueringen.de/mam/th1/staatsarchive/auswanderungen_aus_dem_herzogtum_sachsen-meiningen.pdf online]</ref> Im Jahre 1865 erhielt er das Heimatrecht in Münchaurach.
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Nun betrieb Sebastian Bohn seine Ansässigmachung in Münchaurach. Gleichzeitig stellte er bei den Behörden im Herzogtum Sachsen-Meiningen einen Antrag auf Auswanderung nach Bayern.<ref>Thüringischen Staatsarchive: Auswanderungen aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 139 - [https://www.thueringen.de/mam/th1/staatsarchive/auswanderungen_aus_dem_herzogtum_sachsen-meiningen.pdf online]</ref> Im Jahre 1865 erhielt er das Heimatrecht in Münchaurach.<ref name="B 634"/>
    
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