Neue Mitte I: Unterschied zwischen den Versionen

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Den Kritikern wurden zunächst aussagekräftige Planungsunterlagen vorenthalten; es wurde sogar versucht, ein eigenes Fotografieren in den betroffenen Gebäuden zu verhindern. Obwohl das Landesamt für Denkmalpflege und der Stadtheimatpfleger von Amts wegen seit dem Juli 2008 intensiv mit dem Vorhaben konfrontiert waren, bekamen sie erst Mitte Dezember relevantes Kartenmaterial und Zeichnungen an die Hand, jedoch mit Sperrvermerk (d. h. er durfte diese Unterlagen weder veröffentlichen noch zeigen, und konnte sie damit auch nicht zu Argumentationszwecken benutzen).  
Den Kritikern wurden zunächst aussagekräftige Planungsunterlagen vorenthalten; es wurde sogar versucht, ein eigenes Fotografieren in den betroffenen Gebäuden zu verhindern. Obwohl das Landesamt für Denkmalpflege und der Stadtheimatpfleger von Amts wegen seit dem Juli 2008 intensiv mit dem Vorhaben konfrontiert waren, bekamen sie erst Mitte Dezember relevantes Kartenmaterial und Zeichnungen an die Hand, jedoch mit Sperrvermerk (d. h. er durfte diese Unterlagen weder veröffentlichen noch zeigen, und konnte sie damit auch nicht zu Argumentationszwecken benutzen).  
==Auslobung==
Der Investor Sierra Development Germany GmbH Düsseldorf lobte zum 9. Februar 2009 einen "Städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb Neue Mitte Fürth" aus. Geladene Teilnehmer waren die Büros Blocher Blocher (Stuttgart), Dürschinger (Fürth), HPP (Berlin) und RKW (Düsseldorf). Das Preisgericht bestand aus den Fachpreisrichtern Stefan Behnisch (Architekt, Stuttgart), Oliver Collignon (Architekt, Berlin) sowie José Quintela (Chief Design Officer, Sonae Sierra). Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter war Dirk Nadig (Architekt, Sierra Developments Germany GmbH), Verteter der Fachpreisrichter waren Dirk Bücker (Architekt, Design Manager Sierra Developments Germany GmbH) und Martin Haas (Architekt im Büro Behnisch). Sachpreisreichter waren Oberbügermeister Dr. Thomas Jung sowie Thomas Binder (Geschäftsführer Sierra Developments Germany GmbH). Vertreter der Sachpreisrichter waren Joachim Krauße (berufsmäßiger Stadtrat), Martin Philippen (Sierra Developments Germany GmbH). Als Sachverständige fungierten Brigitte Sesselman (Architektin, Baukunstbeirat), Wolfgang Janowiak (PROLOG), Alexander Mayer (Stadtheimatpfleger), Horst Müller (berufsmäßiger Stadtrat), Christian Nowak (Geschäftsführer IHK-Fürth), Ralf Röder (Amtsleiter Bauaufsicht) sowie Christian Schöner (Amtsleiter Stadtplanungsamt).
Die Auslobung enthielt neben Formalien u.a. folgenden "Gegenstand des Wettbewerbs": "Mit den Wettbewerb sind insbesondere Lösungsansätze zu entwickeln, die das Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem Raum und den funktionalen Anforderungen eines Shoppigncenters aufgreifen und bearbeiten". Bezüglich des Denkmalschutzes wurde vermerkt: "Die Gebäude Rudolf-Breitscheid-Straße 8, 10 und 12 werden aufgrund ihrer zentralen Lage innerhalb des Centers [...] vollständig zurückgebaut". Abgerissen werden sollte zudem das (quecksilberlastete) Rückgebäude der Schwabacher Straße 29, Rudolf-Breitscheid-Straße 5 und 16 sowie Hallstraße 6 sollten eingeliedert, aber als Gebäude erhalten bleiben, Rudolf-Breitscheid-Straße 4 und 6 "können weitgehend erhalten werden, wobei im Einzelfall der Rückbau von Bauteilen in Erwägung gezogen werden muss". Das Parkhotel "wird zwar gänzlich zurückgebaut, soll aber durch einen Neubau mit ähnlicher Baumasse ersetzt werden", wenngleich anerkannt wurde, dass "... der hintere Teil (Saalbau) eine Menge Potential an bauhistorischer Substanz enthält und der vordere, nicht denkmalgeschützte Teil (Hotelbau) in stadthistorischer und städtebaulicher Hinsicht von Bedeutung ist." Der Festsaal des Parkhotels sollte "rekonstruiert und in den [...] konzeptionell vorgesehenen Food Court integriert" werden.
Der Auslobungstext wurde in der Preisrichtervorbesprechung am 18. Dezember 2008 nicht zuletzt aufgrund der Kritik des Stadtheimatpflegers in Details verbessert, so dass zumindest theoretisch ein Entwurf eingereicht werden konnte, der seinen Vorstellungen entsprach, weswegen er in der Jury blieb, allerdings nicht ohne Unbehagen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich ein akzeptabler Entwurf eingereicht würde, war aufgrund des allgemeinen Tenors der Ausschreibung sehr gering. Zudem waren vom Investor Architekturbüros ausgewählt worden, die sich aus Sicht von Kritikern  nicht selten als „UFO-Bauer“ betätigten, und sich nur in Einzelfällen im Bereich des Denkmalschutzes engagierten und hier dann mitunter Negativreferenzen hinterließen.


==Ausstieg des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege==
==Ausstieg des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege==
Der Auslobungstext wurde in der Preisrichtervorbesprechung nicht zuletzt aufgrund der Kritik des Stadtheimatpflegers in Details verbessert, sodass zumindest theoretisch ein Entwurf eingereicht werden konnte, der seinen Vorstellungen entsprach, weswegen er in der Jury blieb, allerdings nicht ohne Unbehagen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich ein akzeptabler Entwurf eingereicht würde, war aufgrund des allgemeinen Tenors der Ausschreibung sehr gering. Zudem waren vom Investor Architekturbüros ausgewählt worden, die sich aus Sicht von Kritikern  nicht selten als „UFO-Bauer“ betätigten, und sich nur in Einzelfällen im Bereich des Denkmalschutzes engagierten und hier dann mitunter Negativreferenzen hinterließen.


Weiterhin wurde im Auslobungstext zwar behauptet, die Besprechungsergebnisse mit dem amtlichen Denkmalschutz seien berücksichtigt; tatsächlich jedoch flossen die Protokolle mit kritischen Äußerungen seitens des Landesamtes und des Stadtheimatpflegers nicht in den Text ein. Das änderte sich erst mit dem Ausstieg des Landesamtes; die von Oberkonservator Dr. Uli Walter formulierte Begründung für diesen Schritt leitete der Stadtheimatpfleger an die Presse weiter. Nun erst fand die kritische Sichtweise des Denkmalschutzes als Anlage Eingang in die Auslobung. Das Schreiben von Dr. Walter war vor dem Ausgang beim Landesamt im allgemeinen Umlauf gewesen, d. h. es handelte sich keinesfalls um eine Einzelmeinung. Folgendes war darin vermerkt:
Weiterhin wurde im Auslobungstext zwar behauptet, die Besprechungsergebnisse mit dem amtlichen Denkmalschutz seien berücksichtigt; tatsächlich jedoch flossen die Protokolle mit kritischen Äußerungen seitens des Landesamtes und des Stadtheimatpflegers nicht in den Text ein. Das änderte sich erst mit dem Ausstieg des Landesamtes; die von Oberkonservator Dr. Uli Walter formulierte Begründung im Schreiben vom 16. Dezember 2008 wurde auch an die Presse weitergeleitet. Nun erst fand die kritische Sichtweise des Denkmalschutzes als Anlage Eingang in die Auslobung. Das Schreiben von Dr. Walter war vor dem Ausgang beim Landesamt im allgemeinen Umlauf gewesen, d. h. es handelte sich keinesfalls um eine Einzelmeinung. Folgendes war darin vermerkt:


- Gegenstand des Wettbewerbs ist lediglich der Binnenbereich der geplanten Mall in der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Hallstraße sowie die Fassade des früheren Parkhotels an der Friedrichstraße. Es ist damit beileibe kein städtebaulicher Ideenwettbewerb, in dem die Grundlagen des geplanten Shopping-Centers noch einmal frei diskutiert und ermittelt werden können.
- Gegenstand des Wettbewerbs ist lediglich der Binnenbereich der geplanten Mall in der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Hallstraße sowie die Fassade des früheren Parkhotels an der Friedrichstraße. Es ist damit beileibe kein städtebaulicher Ideenwettbewerb, in dem die Grundlagen des geplanten Shopping-Centers noch einmal frei diskutiert und ermittelt werden können.
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- Der größte städtebauliche Fehler des Projektes, nämlich die Umwidmung von öffentlichem Straßenraum zum Erschließungs- und Repräsentationsbereich eines Einkaufszentrums, ist durch den Aufstellungsbeschluss des Fürther Stadtrates vom 31. 07. 08 beschlossene Sache. Die Stadt Fürth stellt damit in diesem Punkt die privatwirtschaftlichen Belange vor die des öffentlichen Gemeinwohls. Die Errichtung der Mall ist zentrales und unverzichtbares Anliegen des Gesamtprojektes „Neue Mitte“, wie die Auslobung unmissverständlich darlegt.
- Der größte städtebauliche Fehler des Projektes, nämlich die Umwidmung von öffentlichem Straßenraum zum Erschließungs- und Repräsentationsbereich eines Einkaufszentrums, ist durch den Aufstellungsbeschluss des Fürther Stadtrates vom 31. 07. 08 beschlossene Sache. Die Stadt Fürth stellt damit in diesem Punkt die privatwirtschaftlichen Belange vor die des öffentlichen Gemeinwohls. Die Errichtung der Mall ist zentrales und unverzichtbares Anliegen des Gesamtprojektes „Neue Mitte“, wie die Auslobung unmissverständlich darlegt.


- Die geplante Mall wird nicht nur das Bild der Rudolf-Breitscheid-Straße und der angrenzenden Straßen, sondern des Stadtzentrums Fürth negativ beeinflussen. Die seit Generationen überkommenen Stadtstrukturen werden entwertet. So wird z. B. der städtische Platz ,,Fürther Freiheit“ zum Vorplatz eines Shopping-Centrums gedeutet. Die denkmalgeschützten Gebäude Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 5 und 6 verlieren ihre natürliche Umgebung und werden zum Bestandteil der Einkaufsmall. Die baulichen Veränderungen betreffen auch das überlieferte Erscheinungsbild weiterer benachbarter Baudenkmäler, selbst wenn diese nicht überdacht werden.
- Die geplante Mall wird nicht nur das Bild der Rudolf-Breitscheid-Straße und der angrenzenden Straßen, sondern des Stadtzentrums Fürth negativ beeinflussen. Die seit Generationen überkommenen Stadtstrukturen werden entwertet. So wird z. B. der städtische Platz ,,Fürther Freiheit“ zum Vorplatz eines Shopping-Centrums gedeutet. Die denkmalgeschützten Gebäude Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 5 und 6 verlieren ihre natürliche Umgebung und werden zum Bestandteil der Einkaufsmall. Die baulichen Veränderungen betreffen auch das überlieferte Erscheinungsbild weiterer benachbarter Baudenkmäler, selbst wenn diese nicht überdacht werden."
 


==Reaktionen auf Kritik==
==Reaktionen auf Kritik==
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