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Zu dem Ausflugslokal gehörte der [[Batzengarten]], der bereits auf einem [[Grundriß des Hofmarkt Fürth|Grundrissplan von 1789]] eingezeichnet war. Weiterhin befindet sich das Gebäude bereits auf der bayerischen Uraufnahme der Stadt Fürth aus dem Jahr [[1821]] als Batzenhaus mit angeschlossenem großen Garten. Die Ursprünge des Gebäudes reichen jedoch laut Landesamt für Denkmalschutz weiter zurück. Es gibt offensichtlich aus dem Jahr [[1565]] | Zu dem Ausflugslokal gehörte der [[Batzengarten]], der bereits auf einem [[Grundriß des Hofmarkt Fürth|Grundrissplan von 1789]] eingezeichnet war. Weiterhin befindet sich das Gebäude bereits auf der bayerischen Uraufnahme der Stadt Fürth aus dem Jahr [[1821]] als Batzenhaus mit angeschlossenem großen Garten. Die Ursprünge des Gebäudes reichen jedoch laut Landesamt für Denkmalschutz weiter zurück. Es gibt offensichtlich Hinweise aus dem Jahr [[1565]], dass eine Wiese an dieser Stelle zu einem Garten umgestaltet und ein Haus darauf gebaut werden sollte. Weiterhin ist dokumentiert, dass im Jahr [[1788]] dem inzwischen zweigeschossigem Anwesen die sog. Schankgerechtigkeit mit Wirtsstube, Küche und Kammer im Erdgeschoss sowie ein Tanzsaal und eine heizbare Stube im Obergeschoss genehmigt wurde.<ref>Rieß-Chronik Alt Fürth, Batzenhäusla - Ulmenstraße 4</ref> Zu dieser Zeit wurde die Wirtschaft offensichtlich als Wirtshaus „Zu den sieben Türmen” bezeichnet. Eine genaue zeitliche Abgrenzung lässt sich aktuell nicht ermitteln. | ||
Aus den Bauakten der Stadt Fürth ist ersichtlich, dass das Gebäude im letzten Viertel des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts mehrfach umgebaut wurde. Die letzte umfassende Veränderung und Modernisierung fand somit in den 1970/80er Jahren statt. Dabei wurden vor allem im Inneren deutliche Veränderungen vorgenommen, sodass das Landesamt für Denkmalschutz im Jahr 2019 bei einer Begehung zu dem Ergebnis kam, dass die Veränderungen der historischen Binnengliederungen sowie der vollständige Verlust der historischen Ausstattung nicht mehr dazu führen, dass das Gebäude die Kriterien gem. den gesetzlichen Vorgaben des Bay. Denkmalschutzes erfüllt. Insbesondere das Fehlen des Erlebbarkeit der ehemaligen Gaststätte bzw. das Fehlen der Bedeutung des Hauses als ehemals beliebte Einkehrmöglichkeit am Kirchweg von Fürth nach Ronhof und Kronach würden den Kriterien eines Einzeldenkmals widersprechen.<ref>Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 20. August 2019 an die Stadt Fürth, Vollzug des Bay. Denkmalschutzgesetzes Ulmenstraße 4</ref> Im Jahr 2019 stellten die aktuellen Inhaber des Gebäudes einen Bauantrag, der den vollständigen Abbruch des bestehenden Gebäudes vorsieht. Da keine Einwände durch das Landesamt für Denkmalschutz diesbezüglich geltend gemacht werden konnten, hat die Stadt Fürth dem Bauantrag zugestimmt.<ref>Bauausschuss der Stadt Fürth vom 9. Oktober 2019, öffentlich TOP 10.1, online abrufbar</ref> | Aus den Bauakten der Stadt Fürth ist ersichtlich, dass das Gebäude im letzten Viertel des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts mehrfach umgebaut wurde. Die letzte umfassende Veränderung und Modernisierung fand somit in den 1970/80er Jahren statt. Dabei wurden vor allem im Inneren deutliche Veränderungen vorgenommen, sodass das Landesamt für Denkmalschutz im Jahr 2019 bei einer Begehung zu dem Ergebnis kam, dass die Veränderungen der historischen Binnengliederungen sowie der vollständige Verlust der historischen Ausstattung nicht mehr dazu führen, dass das Gebäude die Kriterien gem. den gesetzlichen Vorgaben des Bay. Denkmalschutzes erfüllt. Insbesondere das Fehlen des Erlebbarkeit der ehemaligen Gaststätte bzw. das Fehlen der Bedeutung des Hauses als ehemals beliebte Einkehrmöglichkeit am Kirchweg von Fürth nach Ronhof und Kronach würden den Kriterien eines Einzeldenkmals widersprechen.<ref>Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 20. August 2019 an die Stadt Fürth, Vollzug des Bay. Denkmalschutzgesetzes Ulmenstraße 4</ref> Im Jahr 2019 stellten die aktuellen Inhaber des Gebäudes einen Bauantrag, der den vollständigen Abbruch des bestehenden Gebäudes vorsieht. Da keine Einwände durch das Landesamt für Denkmalschutz diesbezüglich geltend gemacht werden konnten, hat die Stadt Fürth dem Bauantrag zugestimmt.<ref>Bauausschuss der Stadt Fürth vom 9. Oktober 2019, öffentlich TOP 10.1, online abrufbar</ref> |