Nach etwas mehr als einem Jahrzehnt verlegte er seine Geschäftsaktivitäten nach Fürth; seinen Wohnsitz nahm er hier am 8. Februar 1901. Nachdem er ununterbrochen über 7 Jahre in Fürth lebte, meldete sich der Stadtmagistrat Nürnberg mit Schreiben vom 21. April 1908 unter Berufung auf Art. 8 des Heimatgesetzes beim Fürther Stadtmagistrat mit dem Antrag, ihm das Fürther Heimatrecht zu verleihen. Falls kein Anspruch auf gebührenfreie Heimatrechtsverleihung bestehen sollte, sicherte Nürnberg zu, die anfallende Gebühr zu entrichten. | Nach etwas mehr als einem Jahrzehnt verlegte er seine Geschäftsaktivitäten nach Fürth; seinen Wohnsitz nahm er hier am 8. Februar 1901. Nachdem er ununterbrochen über 7 Jahre in Fürth lebte, meldete sich der Stadtmagistrat Nürnberg mit Schreiben vom 21. April 1908 unter Berufung auf Art. 8 des Heimatgesetzes beim Fürther Stadtmagistrat mit dem Antrag, ihm das Fürther Heimatrecht zu verleihen. Falls kein Anspruch auf gebührenfreie Heimatrechtsverleihung bestehen sollte, sicherte Nürnberg zu, die anfallende Gebühr zu entrichten. |