24.338
Bearbeitungen
(→1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich: Geburts- u. Sterbedaten erg.) |
|||
Zeile 152: | Zeile 152: | ||
=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich === | === 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich === | ||
Der Müller Conrad Ullrich | Der Müller Conrad Ullrich, auch Ulrich, Uhlrich geschrieben, (geb. [[16. Mai]] [[1763]] in [[wikipedia:Erlachskirchen|Erlachskirchen]]<ref>Hagenbüchach: Taufen, Trauungen, Bestattungen 1718 – 1824, S. 159</ref>) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch die Kaiserliche Debit-Kommission für das gräflich Pückler’sche Condominat. | ||
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften. | Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften. | ||
Zeile 185: | Zeile 185: | ||
Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14 400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 466</ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“'' | Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14 400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 466</ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“'' | ||
Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde. | Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde. | ||
Conrad Ullrich starb im Alter von 76 Jahren am [[19. Januar]] [[1839]] in der Wasenmühle an der Zenn.<ref>Langenzenn I, Bestattungen 1830 – 1843, 1839 Nr. 4</ref> | |||
=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === | === 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt === |