COVID-19-Pandemie in Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Woche 34 - 19. Oktober bis 25. Oktober ===
=== Woche 34 - 19. Oktober bis 25. Oktober ===
* 21. Oktober: Erstmals springt die Anzahl der Neuinfektionen wieder in die Höhe. Nachdem die Nachbarstadt Nürnberg bereits in der letzten Woche zum Risikogebiet erklärt wurde, steigen die Zahlen in Fürth weiterhin an. Am 21. Oktober verkündet die Stadt Fürth, dass die Corona-Ampel auf Gelb umspringt. Die sog. Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurde um fast vier Neuinfektionen überschritten und lag an diesem Tag bei 39,9. Damit griff die Infektionsschutzverordnung des Freistaates Bayern am 21. Oktober 0 Uhr, mit folgenden Regeln:  
* 21. Oktober: Erstmals springt die Anzahl der Neuinfektionen wieder in die Höhe. Nachdem die Nachbarstadt Nürnberg bereits in der letzten Woche zum Risikogebiet erklärt wurde, steigen die Zahlen in Fürth weiterhin an. Am 21. Oktober verkündet die Stadt Fürth, dass die Corona-Ampel auf Gelb umspringt. Die sog. Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurde um fast vier Neuinfektionen überschritten und lag an diesem Tag bei 39,9. Damit griff die Infektionsschutzverordnung des Freistaates Bayern am 21. Oktober 0 Uhr, mit folgenden Regeln:  
'': Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen insbesondere Fußgängerzone, Fürther Freiheit, Konrad-Adenauer-Anlage, Marktplatz, Gustavstraße, Uferpromenade, Obstmarkt und Bahnhofplatz sowie auf den Grillplätzen an der Siebenbogen-Brücke, Flussdreieck und Hardhöhe besteht ab 0 Uhr Maskenpflicht.  
: ''- Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen insbesondere Fußgängerzone, Fürther Freiheit, Konrad-Adenauer-Anlage, Marktplatz, Gustavstraße, Uferpromenade, Obstmarkt und Bahnhofplatz sowie auf den Grillplätzen an der Siebenbogen-Brücke, Flussdreieck und Hardhöhe besteht ab 0 Uhr Maskenpflicht.  
: Auf den oben genannten Plätzen ist auch der Konsum von Alkohol in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.
: - Auf den oben genannten Plätzen ist auch der Konsum von Alkohol in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.
: Maskenpflicht gilt durchgängig und zu jedem Zeitpunkt, also auch auf dem Steh- oder Sitzplatz für Besucher von sportlichen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie sonstigen Bühnen und kulturellen Einrichtungen.
: - Maskenpflicht gilt durchgängig und zu jedem Zeitpunkt, also auch auf dem Steh- oder Sitzplatz für Besucher von sportlichen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie sonstigen Bühnen und kulturellen Einrichtungen.
: Maskenpflicht besteht darüber hinaus auf Begegnungsflächen in allen öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten  wie zum Beispiel in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen (außer beim Essen und Trinken) und Eingängen  und immer dann, wenn am Arbeitsplatz, der Mindestabstand von eineinhalb Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
: - Maskenpflicht besteht darüber hinaus auf Begegnungsflächen in allen öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten  wie zum Beispiel in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen (außer beim Essen und Trinken) und Eingängen  und immer dann, wenn am Arbeitsplatz, der Mindestabstand von eineinhalb Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
: In weiterführenden Schulen ab der fünften Jahrgangsstufe und in Hochschulen gilt nun auch am Platz Maskenpflicht, das heißt auch während des Unterrrichts.
: - In weiterführenden Schulen ab der fünften Jahrgangsstufe und in Hochschulen gilt nun auch am Platz Maskenpflicht, das heißt auch während des Unterrrichts.
: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und Grundstücken ist grundsätzlich auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. Die gleiche Regelung betrifft auch Treffen in der Gastronomie.
: - Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und Grundstücken ist grundsätzlich auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. Die gleiche Regelung betrifft auch Treffen in der Gastronomie.
: Der Teilnehmerkreis für private Feiern wie Hochzeit, Geburtstag oder ähnliches ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung  das heißt auch dann, wenn private Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben stattfinden  auf Angehörige von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
: - Der Teilnehmerkreis für private Feiern wie Hochzeit, Geburtstag oder ähnliches ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung  das heißt auch dann, wenn private Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben stattfinden  auf Angehörige von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
: Ab Donnerstag, 22. Oktober, 0 Uhr, gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.''<ref>Stadt Fürth, Homepage online abgerufen am 21. Oktober 2020 | 12:41 Uhr</ref>
: - Ab Donnerstag, 22. Oktober, 0 Uhr, gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.''<ref>Stadt Fürth, Homepage online abgerufen am 21. Oktober 2020 | 12:41 Uhr</ref>


== Verdachtsfälle und bestätigte Fälle ==
== Verdachtsfälle und bestätigte Fälle ==
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