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== Zweck und spätere Erweiterungen ==
 
== Zweck und spätere Erweiterungen ==
[[Bild:Lokschuppen II.jpg|thumb|right|Lokschuppen, Ostseite 2005]]Der zweiständig (bzw. 2 x 2 hintereinander, also vierständig) ausgeführte Lokschuppen diente als Standplatz für Rangierlokomotiven der Staatseisenbahn, die zunächst den Austausch von Waggons der [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] und der [[Ludwigseisenbahn]] gewährleisteten, vor allem da die Ludwig-Süd-Nord-Bahn erst [[1876]] über Fürth verlief.  
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[[Bild:Lokschuppen II.jpg|mini|right|Lokschuppen, Ostseite 2005]]Der zweiständig (bzw. 2 x 2 hintereinander, also vierständig) ausgeführte Lokschuppen diente als Standplatz für Rangierlokomotiven der Staatseisenbahn, die zunächst den Austausch von Waggons der [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] und der [[Ludwigseisenbahn]] gewährleisteten, vor allem da die Ludwig-Süd-Nord-Bahn erst [[1876]] über Fürth verlief.  
    
Am [[25. August]] [[1844]], dem Namenstag des Königs, eröffnete die Teilstrecke Nürnberg – Bamberg der Ludwig-Süd-Nord-Bahn, ein Jahr, nachdem das entsprechende Teilstück des [[Ludwigskanal]]s in Betrieb gegangen war.  
 
Am [[25. August]] [[1844]], dem Namenstag des Königs, eröffnete die Teilstrecke Nürnberg – Bamberg der Ludwig-Süd-Nord-Bahn, ein Jahr, nachdem das entsprechende Teilstück des [[Ludwigskanal]]s in Betrieb gegangen war.  
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== Verfall und Sanierung ==
 
== Verfall und Sanierung ==
[[Bild:Lokschuppen I.jpg|thumb|right|Lokschuppen, Südseite 2005]]
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[[Bild:Lokschuppen I.jpg|mini|right|Lokschuppen, Südseite 2005]]
 
Der Lokschuppen befindet sich mittlerweile in stark verfallenem Zustand, da die Bahn und die Immobiliengesellschaft Aurelis (ursprünglich 100-prozentige Bahntochter) seit etwa 30 Jahren jegliche Unterhaltsmaßnahme unterlassen hat und Instandsetzungsverfügungen gerichtlich anfechtet bzw. mit Abrissanträgen beantwortet.  
 
Der Lokschuppen befindet sich mittlerweile in stark verfallenem Zustand, da die Bahn und die Immobiliengesellschaft Aurelis (ursprünglich 100-prozentige Bahntochter) seit etwa 30 Jahren jegliche Unterhaltsmaßnahme unterlassen hat und Instandsetzungsverfügungen gerichtlich anfechtet bzw. mit Abrissanträgen beantwortet.  
  
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