Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Gesetzblatt 1818 ABI 71.JPG|thumb|right| Gesetzblatt für das Königreich Baiern vom 20. Mai 1818; mit diesem Gemeindeedikt wurde Fürth eine Stadt Erster Klasse.]]
[[Bild:Gesetzblatt 1818 ABI 71.JPG|mini|right| Gesetzblatt für das Königreich Baiern vom 20. Mai 1818; mit diesem Gemeindeedikt wurde Fürth eine Stadt Erster Klasse.]]
Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref>
Mit der Erhebung einer Gemeinde zur Stadt werden ihr gleichzeitig die '''[[Wikipedia:Stadtrecht|Stadtrechte]]''' verliehen. Diese unterscheiden sich je nach geltendem Rechtsbezirk und beschränken sich im Wesentlichen auf das Recht, die Bezeichnung ''Stadt'' zu führen. <ref>{{Quelle Wikipedia|Stadtrecht}}</ref>


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Bis in das späte 18. Jahrhundert war der ''Marktflecken Fürth'' unter der Verwaltung von drei Herren gestanden, der sog [[Dreiherrschaft]]. Die Verwaltung für die [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Ansbacher]] Untertanen geschah im [[Geleitshaus]] an der unteren [[Königstraße]] (seinerzeit hieß sie „Frankfurter Straße“). Für die [[Bistum Bamberg|Bamberger]] Untertanen in Fürth war das Dompropsteiliche [[Bambergisches Amtshaus|Amtshaus]] zuständig, welches am [[Marktplatz]], Ecke [[Gustavstraße]] (seinerzeit noch „Bauerngasse“) steht. Außerdem wohnten etliche Fürther Untertanen in Häusern, die [[Nürnberg|Nürnberger]] Korporationen und Familien gehörten und an die sie somit den Zins zu zahlen hatten. Als Gemeindevorsteher gab es drei dompröpstische, drei Nürnberger und zwei Ansbachische Bürgermeister.  
Bis in das späte 18. Jahrhundert war der ''Marktflecken Fürth'' unter der Verwaltung von drei Herren gestanden, der sog [[Dreiherrschaft]]. Die Verwaltung für die [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Ansbacher]] Untertanen geschah im [[Geleitshaus]] an der unteren [[Königstraße]] (seinerzeit hieß sie „Frankfurter Straße“). Für die [[Bistum Bamberg|Bamberger]] Untertanen in Fürth war das Dompropsteiliche [[Bambergisches Amtshaus|Amtshaus]] zuständig, welches am [[Marktplatz]], Ecke [[Gustavstraße]] (seinerzeit noch „Bauerngasse“) steht. Außerdem wohnten etliche Fürther Untertanen in Häusern, die [[Nürnberg|Nürnberger]] Korporationen und Familien gehörten und an die sie somit den Zins zu zahlen hatten. Als Gemeindevorsteher gab es drei dompröpstische, drei Nürnberger und zwei Ansbachische Bürgermeister.  


[[Bild:Carl August v Hardenberg.jpg|thumb|right| Carl August v Hardenberg]]
[[Bild:Carl August v Hardenberg.jpg|mini|right| Carl August v Hardenberg]]
Als Fürth [[1792]] unter [[Königreich Preußen|preußische]] Herrschaft geriet und [[Karl August von Hardenberg|Hardenberg]] die konkurrierenden Herrschaften Zug um Zug zurückdrängte, kam es erstmals zu einer einheitlichen Verwaltung in einem geschlossenen Territorium mit einer Landeshoheit. Nach [[1796]] gab es keine unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten von grundherrschaftlichen Verbänden mehr. Stattdessen war eine ''flächenhafte Hoheit'' geschaffen worden. Die gemeindliche Verwaltung durch 8 [[Bürgermeister]] endete [[1799]]. Die jährlichen Neuwahlen der Bürgermeister, zuletzt durchgeführt im Dezember [[1798]], setzte Ansbach durch Anweisung vom [[1. Juni]] [[1799]] aus. Als Begründung wurde angeführt, ''das gemeindliche Rechnungswesen solle erst geordnet werden''.
Als Fürth [[1792]] unter [[Königreich Preußen|preußische]] Herrschaft geriet und [[Karl August von Hardenberg|Hardenberg]] die konkurrierenden Herrschaften Zug um Zug zurückdrängte, kam es erstmals zu einer einheitlichen Verwaltung in einem geschlossenen Territorium mit einer Landeshoheit. Nach [[1796]] gab es keine unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten von grundherrschaftlichen Verbänden mehr. Stattdessen war eine ''flächenhafte Hoheit'' geschaffen worden. Die gemeindliche Verwaltung durch 8 [[Bürgermeister]] endete [[1799]]. Die jährlichen Neuwahlen der Bürgermeister, zuletzt durchgeführt im Dezember [[1798]], setzte Ansbach durch Anweisung vom [[1. Juni]] [[1799]] aus. Als Begründung wurde angeführt, ''das gemeindliche Rechnungswesen solle erst geordnet werden''.
Ab [[1800]] gab es neben der kgl. preußischen Polizeikommission eine ''Gemeindedeputation''. Engagierte und sozial eingestellte Fürther Bürger kümmerten sich um den Feuerschutz bzw. Löschanstalten, um die Anlegung eines neuen gemeindlichen [[Friedhof|Friedhofs]] (an Stelle des überfüllten kirchlichen um die [[Kirche St. Michael|St. Michaelskirche]]). Sie gründen eine [[Armenversorgung|Privat-Armen-Anstalt]] und eine [[Aussteuerungs-Anstalt|Aussteuerungsanstalt]]. Und Bürger stellten sich als Viertelmeister zur Verfügung, als der Ort in zunächst 8 Viertel eingeteilt wurde. Sie überwachten die neu hinzugekommenen und die wegziehenden Personen, wussten somit Bescheid über die Bewohner in ihrem Viertel. So kannten sie die Hausbesitzer und die Mietsbewohner, die ihre Abgaben an die Gemeindekasse zu leisten hatten. Dabei halfen sie mit, die nötigen Einnahmen zu vermehren, damit eine kommunale Administration auch finanziell verkraftet werden konnte.
Ab [[1800]] gab es neben der kgl. preußischen Polizeikommission eine ''Gemeindedeputation''. Engagierte und sozial eingestellte Fürther Bürger kümmerten sich um den Feuerschutz bzw. Löschanstalten, um die Anlegung eines neuen gemeindlichen [[Friedhof|Friedhofs]] (an Stelle des überfüllten kirchlichen um die [[Kirche St. Michael|St. Michaelskirche]]). Sie gründen eine [[Armenversorgung|Privat-Armen-Anstalt]] und eine [[Aussteuerungs-Anstalt|Aussteuerungsanstalt]]. Und Bürger stellten sich als Viertelmeister zur Verfügung, als der Ort in zunächst 8 Viertel eingeteilt wurde. Sie überwachten die neu hinzugekommenen und die wegziehenden Personen, wussten somit Bescheid über die Bewohner in ihrem Viertel. So kannten sie die Hausbesitzer und die Mietsbewohner, die ihre Abgaben an die Gemeindekasse zu leisten hatten. Dabei halfen sie mit, die nötigen Einnahmen zu vermehren, damit eine kommunale Administration auch finanziell verkraftet werden konnte.
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Für die Verkündigung in Fürth wurden neben den Beamten auch der [[Stadtpfarrer]], der Stadtarzt, der Aktuar (Schreiber) und die Offizianten der Polizeikommission eingeladen. Dann wurde ihnen die Verfassung vorgelesen, auf die dann der Eid geleistet werden musste.<ref>nach Benno Hubensteiner: Bayerische Geschichte. Staat und Volk, Kunst und Kirche, München 1977, S. 300</ref>
Für die Verkündigung in Fürth wurden neben den Beamten auch der [[Stadtpfarrer]], der Stadtarzt, der Aktuar (Schreiber) und die Offizianten der Polizeikommission eingeladen. Dann wurde ihnen die Verfassung vorgelesen, auf die dann der Eid geleistet werden musste.<ref>nach Benno Hubensteiner: Bayerische Geschichte. Staat und Volk, Kunst und Kirche, München 1977, S. 300</ref>


[[Bild:Geleitshaus 1967 A3077.jpg|thumb|right| Das Geleitshaus war der erste Sitz des Magistrats der Stadt Fürth]]
[[Bild:Geleitshaus 1967 A3077.jpg|mini|right| Das Geleitshaus war der erste Sitz des Magistrats der Stadt Fürth]]
Fürth war damit eine '''Stadt Erster Klasse''' und durfte nun auf Grund seiner Größe einen eigenen [[Magistrat]] und ein Kollegium von Gemeindebevollmächtigten wählen. Regierungsrat [[Daniel August Bezold]] war von der Regierung des Rezatkreises in Ansbach als Kommissär bestellt worden, um die Wahlen in Fürth zu leiten. [[1820]] zeigten die Fürther ihre Dankbarkeit, indem sie ihn und den Regierungspräsidenten [[Karl Josef Graf von Drechsel|Graf von Drechsel]] zu Ehrenbürgern ernennen.
Fürth war damit eine '''Stadt Erster Klasse''' und durfte nun auf Grund seiner Größe einen eigenen [[Magistrat]] und ein Kollegium von Gemeindebevollmächtigten wählen. Regierungsrat [[Daniel August Bezold]] war von der Regierung des Rezatkreises in Ansbach als Kommissär bestellt worden, um die Wahlen in Fürth zu leiten. [[1820]] zeigten die Fürther ihre Dankbarkeit, indem sie ihn und den Regierungspräsidenten [[Karl Josef Graf von Drechsel|Graf von Drechsel]] zu Ehrenbürgern ernennen.


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== Die weitere Entwicklung der Stadtverwaltung ==
== Die weitere Entwicklung der Stadtverwaltung ==
[[Bild:Urkunde Bürgerrecht.jpg|thumb|right| Urkunde des Magistrats der Stadt Fürth - Erteilung des Bürgerrechts 1908 an Karl Holzmeiner.]]
[[Bild:Urkunde Bürgerrecht.jpg|mini|right| Urkunde des Magistrats der Stadt Fürth - Erteilung des Bürgerrechts 1908 an Karl Holzmeiner.]]
Erst im Jahr [[1869]] wurde mit der geänderten Gemeindeordnung die besondere Aufsicht und der Kuratel des Staates durch einen staatlichen Kommissär abgeschafft. Es wurde den Gemeinden ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Ab [[1919]], in der Weimarer Republik, gab es nur mehr den [[Stadtrat]] anstelle der bisherigen zwei Kammern (Magistrat mit 1. Bürgermeister an der Spitze, Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, gewählt von den Bürgern, die das Stimmrecht besitzen). In der NS-Zeit ab [[1933]] war die Selbstverwaltung der Gemeinden abgeschafft.
Erst im Jahr [[1869]] wurde mit der geänderten Gemeindeordnung die besondere Aufsicht und der Kuratel des Staates durch einen staatlichen Kommissär abgeschafft. Es wurde den Gemeinden ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Ab [[1919]], in der Weimarer Republik, gab es nur mehr den [[Stadtrat]] anstelle der bisherigen zwei Kammern (Magistrat mit 1. Bürgermeister an der Spitze, Kollegium der Gemeindebevollmächtigten, gewählt von den Bürgern, die das Stimmrecht besitzen). In der NS-Zeit ab [[1933]] war die Selbstverwaltung der Gemeinden abgeschafft.
Nach dem Neuaufbau der Demokratie in Bayern nach [[1945]] bestimmte die bayerische Verfassung von [[1946]], dass die Demokratie von unten nach oben aufgebaut sein sollte. In der Gemeindeordnung von [[1952]] wurde festgelegt: ''Die Gemeinden bilden die Grundlage des Staates und des demokratischen Lebens''.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 11</ref>
Nach dem Neuaufbau der Demokratie in Bayern nach [[1945]] bestimmte die bayerische Verfassung von [[1946]], dass die Demokratie von unten nach oben aufgebaut sein sollte. In der Gemeindeordnung von [[1952]] wurde festgelegt: ''Die Gemeinden bilden die Grundlage des Staates und des demokratischen Lebens''.<ref>Peter Frank: [[200 Jahre Stadt Fürth (Broschüre)|200 Jahre Stadt Fürth]], Fürth 2009, S. 11</ref>
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