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Insgesamt wurden im Rahmen der sog. Entnazifizierung die Bögen von 113.409 Personen aus dem Bereich der Stadt und dem Landkreis Fürth überprüft und ausgewertet. 89.005 Personen erhielten die "heiß begehrte" weiße Karte der Nichtbetroffenen, während 24.404 Personen laut Entscheidung der drei Kammern zunächst "entnazifiziert" werden mussten. Allerdings wurden knapp 60 % (=14.547 Personen) davon auf Grund verschiedener Amnestien nach einer ersten Überprüfung bzgl. einer Klageerhebung freigesprochen. In diese 60 % fielen u. a. 1.885 Jugendliche unter 18 Jahren, 10.994 Person erhielten die sog. Weihnachtsamnestie, die bereits [[1946]] angekündigt wurde und am [[4. Februar]] [[1947]] in Kraft trat. Hierunter fielen vor allem körperbehinderte und einkommensschwache Personen, die vom Kläger nicht in die Gruppen I–III eingestuft waren. Weitere 1.666 wurden ebenfalls amnestiert, da es noch weitere Minderungsgründe gab sowie zwei Angeklagte, die eine sog. Heimkehreramnestie bekamen. Demzufolge wurden in Fürth tatsächlich nur 9.271 Verfahren im Rahmen der Verfolgung in den Kammern eröffnet; das entsprach gerade einmal 8,2 % der zu beurteilenden Personen anhand der Gesetzgebung zur Entnazifizierung der US-Zone in Bayern. Die geringe Zahl der verurteilten Nationalsozialsten führte in der örtlichen Presse zur überraschenden Erkenntnis: in Fürth gab es wohl offensichtlich kaum Nationalsozialisten während der NS-Zeit. | Insgesamt wurden im Rahmen der sog. Entnazifizierung die Bögen von 113.409 Personen aus dem Bereich der Stadt und dem Landkreis Fürth überprüft und ausgewertet. 89.005 Personen erhielten die "heiß begehrte" weiße Karte der Nichtbetroffenen, während 24.404 Personen laut Entscheidung der drei Kammern zunächst "entnazifiziert" werden mussten. Allerdings wurden knapp 60 % (=14.547 Personen) davon auf Grund verschiedener Amnestien nach einer ersten Überprüfung bzgl. einer Klageerhebung freigesprochen. In diese 60 % fielen u. a. 1.885 Jugendliche unter 18 Jahren, 10.994 Person erhielten die sog. Weihnachtsamnestie, die bereits [[1946]] angekündigt wurde und am [[4. Februar]] [[1947]] in Kraft trat. Hierunter fielen vor allem körperbehinderte und einkommensschwache Personen, die vom Kläger nicht in die Gruppen I–III eingestuft waren. Weitere 1.666 wurden ebenfalls amnestiert, da es noch weitere Minderungsgründe gab sowie zwei Angeklagte, die eine sog. Heimkehreramnestie bekamen. Demzufolge wurden in Fürth tatsächlich nur 9.271 Verfahren im Rahmen der Verfolgung in den Kammern eröffnet; das entsprach gerade einmal 8,2 % der zu beurteilenden Personen anhand der Gesetzgebung zur Entnazifizierung der US-Zone in Bayern. Die geringe Zahl der verurteilten Nationalsozialsten führte in der örtlichen Presse zur überraschenden Erkenntnis: in Fürth gab es wohl offensichtlich kaum Nationalsozialisten während der NS-Zeit. | ||
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Obwohl in Fürth überdurchschnittlich viele Vertreter kommunistischer und sozialistischer Parteien ([[KPD]]/[[SPD]]) in den Schiedsgerichten vertreten waren, wurden lediglich 60 Personen als Hauptschuldige bzw. Belastete in erster Instanz verurteilt. Darunter zählten Personen wie der ehem. [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] und der [[NSDAP]]-Kreisleiter [[Karl Volkert]] sowie der u. a. für die Arisierungen in der Stadt zuständige [[Hans Sandreuter]]. | Obwohl in Fürth überdurchschnittlich viele Vertreter kommunistischer und sozialistischer Parteien ([[KPD]]/[[SPD]]) in den Schiedsgerichten vertreten waren, wurden lediglich 60 Personen als Hauptschuldige bzw. Belastete in erster Instanz verurteilt. Darunter zählten Personen wie der ehem. [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] und der [[NSDAP]]-Kreisleiter [[Karl Volkert]] sowie der u. a. für die Arisierungen in der Stadt zuständige [[Hans Sandreuter]]. | ||
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== Literatur == | == Literatur == |