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Die höchste Wergeldeinstufung war dem König und seinem Gefolge vorbehalten. Am unteren Ende dieser Stufenleiter erhielten unehelich Geborene nach dem "Sachsenspiegel" als Wergeld ein Fuder Heu des Gewichtes, wie es zwei Ochsen wegziehen konnten, und bei Landfahrern betrug es den Wert, den der Schatten eines Mannes hat, also nichts.
Die höchste Wergeldeinstufung war dem König und seinem Gefolge vorbehalten. Am unteren Ende dieser Stufenleiter erhielten unehelich Geborene nach dem "Sachsenspiegel" als Wergeld ein Fuder Heu des Gewichtes, wie es zwei Ochsen wegziehen konnten, und bei Landfahrern betrug es den Wert, den der Schatten eines Mannes hat, also nichts.


Die private S ü h n e v e r h a n d l u n g, das Teiding, (mhd vertagedingen = vor dem Ding (= Gericht) verhandeln) wurde ursprünglich wie alle Rechtshündel bis ins 13. Jhd. mündlich geführt und zu ihrer Rechtsgältigkeit vor Zeugen beschweren. Sie bewegte sich aber in ihrer Form innerhalb
Die private ''Sühneverhandlung'', das Teiding, (mhd vertagedingen = vor dem Ding (= Gericht) verhandeln) wurde ursprünglich wie alle Rechtshündel bis ins 13. Jhd. mündlich geführt und zu ihrer Rechtsgältigkeit vor Zeugen beschweren. Sie bewegte sich aber in ihrer Form innerhalb
genau geregelter Rechtsnormen, die Uber Jahrhunderte hinweg mündlich weitergegeben wurden. Erst im 13. Jhd. wurden mit zunehmender Aufschreibung des Rechtes auch diese Verträge als S ü h n e v e r t r ä g e schriftlich fixiert, die aber in Textformeln, Inhalt und Bedingungen für den Täter und die von ihm geforderte Leistung mit großer Wahrscheinlichkeit auf die althergebrachten mündlichen Abmachungen zurückgingen.
genau geregelter Rechtsnormen, die Uber Jahrhunderte hinweg mündlich weitergegeben wurden. Erst im 13. Jhd. wurden mit zunehmender Aufschreibung des Rechtes auch diese Verträge als ''Sühneverträge'' schriftlich fixiert, die aber in Textformeln, Inhalt und Bedingungen für den Täter und die von ihm geforderte Leistung mit großer Wahrscheinlichkeit auf die althergebrachten mündlichen Abmachungen zurückgingen.