Christoph Christgau: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stadtmagistrat erteilte bereits am 17. Februar dem Maurergesellen Christgau und seiner Frau – vorläufig auf ein Jahr – die Genehmigung (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], [[Eduard Köppel|Köppel]]) für den temporären Aufenthalt und den Bezug einer eigenen Mietwohnung. Dazu wurde ihm die erforderliche Aufenthaltskarte ausgestellt. Zugleich wurde ihm eröffnet, dass er als wöchentlichen Almosen 4 Kreuzer (Xr.) und jährlich 15 Xr. „Frohngeld“ sowie 24 Xr. Straßenbeleuchtungsbeitrag zu zahlen hat. Die Aufenthaltskarte wurde später verlängert, ebenso der vom Landgericht Cadolzburg für den Aufenthalt in Fürth am 4. Februar 1842 ausgestellte Heimatschein.<ref name="18 a/C 4"/>
Der Stadtmagistrat erteilte bereits am 17. Februar dem Maurergesellen Christgau und seiner Frau – vorläufig auf ein Jahr – die Genehmigung (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], [[Eduard Köppel|Köppel]]) für den temporären Aufenthalt und den Bezug einer eigenen Mietwohnung. Dazu wurde ihm die erforderliche Aufenthaltskarte ausgestellt. Zugleich wurde ihm eröffnet, dass er als wöchentlichen Almosen 4 Kreuzer (Xr.) und jährlich 15 Xr. „Frohngeld“ sowie 24 Xr. Straßenbeleuchtungsbeitrag zu zahlen hat. Die Aufenthaltskarte wurde später verlängert, ebenso der vom Landgericht Cadolzburg für den Aufenthalt in Fürth am 4. Februar 1842 ausgestellte Heimatschein.<ref name="18 a/C 4"/>


Nachdem er und seine Familie bereits acht Jahre in Fürth lebten, er als Polier beim Maurermeister Jordan nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter – insbesondere durch Grabsteinhauen – durchgehend beschäftigt war, täglich im Durchschnitt 1 Gulden (f.) 6 Xr. Arbeitslohn erhielt, sogar seine Ehefrau als Tagelöhnerin bei Landwirten täglich 24 bis 30 Xr. verdiente, stellte er am 2. Februar 1850 unter Vorlage zahlreicher Atteste das Gesuch für die Erlaubnis zu förmlichen Übersiedlung. Aber Armenpflegschaftsrat und Gemeindebevollmächtigte waren dagegen, sodass der Magistrat am 4. März den Beschluss fällte, das Gesuch abzuweisen, hauptsächlich, weil Christgau sein Vermögen, welches zum wesentlichen Teil aus einem Darlehen von 700 f. an die Eheleute Johann und Margaretha Backof von Seukendorf bestand, nicht ausreichend nachweisen könne. Auch das erneute, ergänzte Gesuch vom 25. Mai 1850 wurde trotz deutlicher Fürsprache des Meisters Jordan in gleicher Weise abgelehnt.
Nachdem er und seine Familie bereits acht Jahre in Fürth lebten, er als Polier beim Maurermeister Jordan nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter – insbesondere durch Grabsteinhauen – durchgehend beschäftigt war, täglich im Durchschnitt 1 Gulden (f.) 6 Xr. Arbeitslohn erhielt, sogar seine Ehefrau als Tagelöhnerin bei Landwirten täglich 24 bis 30 Xr. verdiente, stellte er am 2. Februar 1850 unter Vorlage zahlreicher Atteste das Gesuch für die Erlaubnis zu förmlichen Übersiedlung. Aber Armenpflegschaftsrat und Gemeindebevollmächtigte waren dagegen, sodass der Magistrat am 4. März den Beschluss fällte, das Gesuch abzuweisen, hauptsächlich weil Christgau sein Vermögen, welches zum wesentlichen Teil aus einem Darlehen von 700 f. an die Eheleute Johann und Margaretha Backof von Seukendorf bestand, nicht ausreichend nachweisen könne. Auch das erneute, ergänzte Gesuch vom 25. Mai 1850 wurde trotz deutlicher Fürsprache des Meisters Jordan in gleicher Weise abgelehnt.
Am 20. Juli 1852 unternahm Christgau einen wiederholten Versuch, diesmal mit einem Vermögensnachweis durch einen „Rekognitionsschein des k. Landgerichts Kadolzburg“. Nunmehr waren die genannten Gremien einverstanden, sodass der Magistrat am 12. August 1852 beschloss, ihn gegen eine Aufnahmegebühr I. Klasse von 5 f. 24 Xr. in den Gemeindeverband aufzunehmen. Zugleich hatte sich Christgau zu verpflichten, die üblichen gemeindlichen Abgaben zu leisten.
Am 20. Juli 1852 unternahm Christgau einen wiederholten Versuch, diesmal mit einem Vermögensnachweis durch einen „Rekognitionsschein des k. Landgerichts Kadolzburg“. Nunmehr waren die genannten Gremien einverstanden, sodass der Magistrat am 12. August 1852 beschloss, ihn gegen eine Aufnahmegebühr I. Klasse von 5 f. 24 Xr. in den Gemeindeverband aufzunehmen. Zugleich hatte sich Christgau zu verpflichten, die üblichen gemeindlichen Abgaben zu leisten.


Wieder zwei Jahre später, am 11. Januar 1854, stellte er beim Stadtmagistrat unter Vorlage verschiedener Zeugnisse die Bitte, zur Prüfung der Bauhandwerker beim kgl. Kreisbauamt Ansbach zugelassen zu werden, um sich für das Meisterrecht bewerben zu können. Aus den Angaben und Zeugnissen geht u. a. hervor, dass Christgau als Polier am Neubau des städtischen Getreidemagazins, in Burgfarrnbach bei Neubauten der gräfl. Pückler-Limpurg’schen Kondominatsadministration und in Nürnberg beim Bau des neuen Krankenhauses in der Sandgasse tätig war. Zudem war er als Polier bei namhaften Bauten der Maurermeister Konrad Jordan und [[Caspar Gran]] im Einsatz. Bei der im gleichen Jahr abgehaltenen Prüfung an der kgl. Regierung von Mittelfranken bestand er diese mit dem Prädikat gut und war somit qualifiziert, sich um eine Maurermeisterkonzession in Städten I. und II. Klasse bewerben zu können.
Wieder zwei Jahre später, am 11. Januar 1854, stellte er beim Stadtmagistrat unter Vorlage verschiedener Zeugnisse die Bitte, zur Prüfung der Bauhandwerker beim kgl. Kreisbauamt Ansbach zugelassen zu werden, um sich für das Meisterrecht bewerben zu können. Aus den Angaben und Zeugnissen geht u. a. hervor, dass Christgau als Polier am Neubau des städtischen Getreidemagazins, in Burgfarrnbach bei Neubauten der gräfl. Pückler-Limpurg’schen Kondominatsadministration und in Nürnberg beim Bau des neuen Krankenhauses in der Sandgasse tätig war. Zudem war er als Polier bei namhaften Bauten der Maurermeister Konrad Jordan und [[Caspar Gran]] im Einsatz. Bei der im gleichen Jahr abgehaltenen Prüfung an der kgl. Regierung von Mittelfranken bestand er diese mit dem Prädikat gut und war somit qualifiziert, sich um eine Maurermeisterkonzession in Städten I. und II. Klasse bewerben zu können.


Am 13. Januar 1855 erschien Christgau im Rathaus und ließ seine Bewerbung um das Bürger- und Meisterrecht protokollieren. Der Magistrat befragte dazu die „Vorgeher des Maurergewerbes“  [[Johann Georg Hofmann]] und [[Johann Georg Ludwig Weithaas|Johann Weithaas]]; diese aber stellten, auch im Interesse ihrer Mitmeister, die Bitte um Abweisung des Christgau’schen Gesuchs, weil der Nahrungsstand des Gewerbes ein gar schlechter sei. Zur Begründung verwiesen sie der Kürze halber auf ihre ablehnenden Stellungnahmen vorhergehender Gesuche, u. a. des [[Philipp Krieger|Krieger]]. Dem pflichtete der Gewerberat (Vorsitzender Johann Georg Benz sowie Johann Paulus Haas) deshalb bei, da in letzter Zeit bereits zwei neue Konzessionen erteilt wurden. So wies der Magistrat mit Beschluss vom 12. März 1855 das Gesuch ab.<ref name="18 a/C 4"/>
Am 13. Januar 1855 erschien Christgau im Rathaus und ließ seine Bewerbung um das Bürger- und Meisterrecht protokollieren. Der Magistrat befragte dazu die „Vorgeher des Maurergewerbes“  [[Johann Georg Hofmann]] und [[Johann Georg Ludwig Weithaas|Johann Weithaas]]; diese aber stellten, auch im Interesse ihrer Mitmeister, die Bitte um Abweisung des Christgau’schen Gesuchs, weil der Nahrungsstand des Gewerbes ein gar schlechter sei. Zur Begründung verwiesen sie der Kürze halber auf ihre ablehnenden Stellungnahmen vorhergehender Gesuche, u. a. des [[Philipp Krieger|Krieger]]. Dem pflichtete der Gewerberat (Vorsitzender Johann Georg Benz sowie Johann Paulus Haas) deshalb bei, da in letzter Zeit bereits zwei neue Konzessionen erteilt wurden. So wies der Magistrat mit Beschluss vom 12. März 1855 das Gesuch ab.


Das Bürger- und Meisterrecht in Fürth erwarb Christoph Christgau erst im Jahr 1858.
Schließlich unternahm der Steinhauer- und Maurergeselle Christgau am 24. August 1857 nochmals den Versuch, die erstrebte Konzession zu erlangen, stand der doch bereits im 44. Lebensjahr und war schon seit über 23 Jahren im Gewerbe tätig. Wieder wurde vom Magistrat der Vorgeher des Maurergewerbes gehört, der nun Philipp Krieger war. Dieser sang ausufernd das Lied über fehlende Arbeit und karges Auskommen, verlangte das Gesuch abzuweisen. Diesmal aber sprach sich der Gewerberat, vertreten durch Herrn Lunz, für die Konzessionsverleihung aus, dem sich der Magistrat wegen der allseits anerkannten Tüchtigkeit des Christgau mit Beschluss vom 29. Oktober anschloss. Dagegen legte Vorgeher Krieger Beschwerde ein. Der Rekurs des Maurergewerbes wurde vom Magistrat der Regierung in Ansbach vorgelegt und im Bericht deutlich angesprochen, dass dieser Übertreibungen und unwahre Darstellungen enthält. Mit kgl. Regierungsentschließung vom 2. Dezember 1857, Unterschrift [[wikipedia:Max von Gutschneider|Gutschneider]], wurde die Beschwerde der Vorgeher des Maurergewerbes unter Verurteilung in die Kosten abgewiesen.
 
Seine Ehefrau Katharina erlag am 21. Oktober 1860 in Fürth einer Typhuserkrankung.<ref>Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1856–1862, S. 263</ref> Er blieb als Witwer allein; 1870, im Alter von 55 Jahren, starb Christoph Christgau laut ärztlicher Diagnose an Entkräftung.
Endlich, am 12. Dezember 1857, wurde Christoph Christgau in Gegenwart des Vorgehers Krieger zum Meister gesprochen, konnte er das herkömmliche Ladengeld von vier Gulden entrichten. Die Konzessionsurkunde und das Bürgerdekret wurden am 31. Dezember ausgestellt, wofür er als Hiesiger noch eine Aufnahmegebühr von 10 Gulden zu zahlten hatte.
Zu guter Letzt hatte sich der 5 Fuß, 7 Zoll und 6 Linien (1,64 m) große Christgau am 25. Januar 1858 in vollständiger Uniform und eigener Armatur LB 360 dem Kommando des Fürther Landwehrregiments (Major Siebenkäß) vorzustellen, das ihn für mustermäßig befand und in die II. Füsilier-Compagnie des I. Bataillons eingliederte.<ref name="18 a/C 4"/>
 
Auf die ihm verliehene Konzession verzichtete Christgau am 30. Juli 1866 und ging in den Ruhestand. Seine Ehefrau Katharina erlag bereits am 21. Oktober 1860 in Fürth einer Typhuserkrankung.<ref>Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1856–1862, S. 263</ref> Er blieb als Witwer allein; 1870, im Alter von 55 Jahren, starb Christoph Christgau laut ärztlicher Diagnose an Entkräftung.


== Adressen ==
== Adressen ==
24.180

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