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Temporär eingebrachter Privatbesitz (z.B. einzuscannende Dokumente, Fotos etc.) darf im Laden zwischengelagert werden, so lange es die Aufgabe erfordert. Ein entsprechender Eigentumsvermerk ist gut sichtbar anzubringen, um mögliche Mißverständnisse schon im Ansatz zu vermeiden. | Temporär eingebrachter Privatbesitz (z.B. einzuscannende Dokumente, Fotos etc.) darf im Laden zwischengelagert werden, so lange es die Aufgabe erfordert. Ein entsprechender Eigentumsvermerk ist gut sichtbar anzubringen, um mögliche Mißverständnisse schon im Ansatz zu vermeiden. | ||
Die Bedienungsanleitungen zu sämtlichen elektrischen und elektronischen Geräten (Heizung, Küchengeräte, EDV-Geräte, Beleuchtung usw.) werden in einem Pappkarton im grauen Aktenschrank aufbewahrt (unten links). Benötigte Anleitungen sind nach erfolgter Lektüre wieder dort abzulegen. | |||
== Raumnutzung durch Dritte == | == Raumnutzung durch Dritte == |