Kammer Fürth Stadt I: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Kammer Fürth-Stadt I''' war das maßgebliche Tribunal zur Entnazifizierung der Fürther Bevölkerung bzw. zur Klärung der Frage der juristischen und poltischen "Schuld" einzelner Mitglieder der Partei der [[NSDAP]] und gesellschaftlich verantwortlicher Personen.  
[[Datei:Siegel Spruchkammer I Fürth 1947 W Sperk.jpg|mini|rechts|Siegel der Spruchkammer, 1947]]
Die '''Kammer Fürth-Stadt I''' war das maßgebliche Tribunal zur Entnazifizierung der Fürther Bevölkerung bzw. zur Klärung der Frage der juristischen und politischen "Schuld" einzelner Mitglieder der Partei der [[NSDAP]] und gesellschaftlich verantwortlicher Personen.  
==Beschreibung der Tätigkeit==
==Beschreibung der Tätigkeit==
Die Spruchkammer I begann am 26. Juni 1946 in der [[Hornschuchpromenade 6 / Nürnberger Straße 50|Hornschuchpromenade 6]] im 2. Stock, Zimmer 27, ihre Tätigkeit mit der ersten Verhandlung gegen den evang. Pfarrer Hans Ott aus Langenzenn. Sie war zunächst mit 28 Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder der Kammer und deren Zusammensetzung wurde durch die US-Militärregierung gesteuert, so dass sichergestellt werden konnte, dass bei dem überwiegend aus Laienrichtern besetzten Gremium nur Personen in der Kammer arbeiteten, die zweifelsfrei nicht vom nationalsozialistischen Gedankengut geprägt waren. Hierzu wurde häufig auf verbriefte Widerstandskämpfer bzw. auf Mitglieder von Opfergruppierungen zugegriffen, wie z. B. auf ehem. Mitglieder der Kommunistischen Partei ([[KPD]]) oder [[SPD]]. Die Sozialstruktur der Gerichtsangehörigen entsprach dem zu entnazifizierenden gesellschaftlichen Bevölkerungsgefüge und setzte sich überwiegend aus Selbständigen, [[Handwerk in Fürth|Handwerk]]ern und Arbeitern zusammen. Die Berufsgruppe der Beamten war kaum vertreten, da diese Berufsgruppe im Verdacht stand, ideologisch durch den Nationalsozialismus, durch die vergangene Gesetzgebung des NS-Regimes in Hinblick auf das Berufsbeamtentum im Öffentlichen Dienst, geprägt zu sein. Insbesondere in Fürth war, im Vergleich zu anderen mittelfränkischen Kommunen, der Anteil der Mitglieder aus der [[KPD]] deutlich höher. So waren in Fürth anfänglich vier [[KPD]]-Mitglieder, des Weiteren sechs [[FDP]]-, acht [[CSU]]- sowie 21 [[SPD]]-Mitglieder in der Kammer tätig.  
Die Spruchkammer I begann am 26. Juni 1946 in der [[Hornschuchpromenade 6 / Nürnberger Straße 50|Hornschuchpromenade 6]] im 2. Stock, Zimmer 27, ihre Tätigkeit mit der ersten Verhandlung gegen den evang. Pfarrer Hans Ott aus Langenzenn. Sie war zunächst mit 28 Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder der Kammer und deren Zusammensetzung wurde durch die US-Militärregierung gesteuert, so dass sichergestellt werden konnte, dass bei dem überwiegend aus Laienrichtern besetzten Gremium nur Personen in der Kammer arbeiteten, die zweifelsfrei nicht vom nationalsozialistischen Gedankengut geprägt waren. Hierzu wurde häufig auf verbriefte Widerstandskämpfer bzw. auf Mitglieder von Opfergruppierungen zugegriffen, wie z. B. auf ehem. Mitglieder der Kommunistischen Partei ([[KPD]]) oder [[SPD]]. Die Sozialstruktur der Gerichtsangehörigen entsprach dem zu entnazifizierenden gesellschaftlichen Bevölkerungsgefüge und setzte sich überwiegend aus Selbständigen, [[Handwerk in Fürth|Handwerk]]ern und Arbeitern zusammen. Die Berufsgruppe der Beamten war kaum vertreten, da diese Berufsgruppe im Verdacht stand, ideologisch durch den Nationalsozialismus, durch die vergangene Gesetzgebung des NS-Regimes in Hinblick auf das Berufsbeamtentum im Öffentlichen Dienst, geprägt zu sein. Insbesondere in Fürth war, im Vergleich zu anderen mittelfränkischen Kommunen, der Anteil der Mitglieder aus der [[KPD]] deutlich höher. So waren in Fürth anfänglich vier [[KPD]]-Mitglieder, des Weiteren sechs [[FDP]]-, acht [[CSU]]- sowie 21 [[SPD]]-Mitglieder in der Kammer tätig.  
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