Flößaustraße 153: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
(schwieriges Genehmigungsverf. erg.)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 18: Zeile 18:


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Bauherr war der Bau- und Tünchermeister [[Lukas Heilmann]].<ref>nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 106</ref> Durch sein Baugrundstück verlief genau die damalige Stadtgrenze, das Vorderhaus lag in der Gemeinde Höfen (Adresse: Höfen Nr. 38), während das Waschhaus und die Versitzgrube zur Stadt Fürth gehörten, was zu erheblichen Problemen führte. So stand der ausgeführte Bau seit September 1888, war aber noch im Juni 1889 vom Bezirksamt Nürnberg nicht genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Stadtmagistrat Fürth dem Bezirksamt Nürnberg auf neuerliche Anfrage im Genehmigungsverfahren erwidert, dass die vorgelegten Pläne unrichtig seien und darauf hingewiesen, dass das Abwasser des Anwesens nicht auf die Straße herausgelassen werden darf. Die Straße war Eigentum der Stadt Fürth, obwohl in sie in der Höfener Gemeinde lag.<ref>Fürther Central-Anzeiger vom 8. Juni 1889</ref> Für die Vertretung seiner Belange schaltete Heilmann schließlich Rechtsanwalt [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]] ein. Die Sache zog über die Ebene der Ortsbehörden hinaus ihre Kreise, so war die Regierung von Mittelfranken und sogar das Staatsministerium des Innern damit befasst. Schließlich verkaufte Heilmann das Anwesen an den Wirt Friedrich Neger.  
Bauherr war der Bau- und Tünchermeister [[Lukas Heilmann]].<ref>nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 106</ref> Durch sein Baugrundstück verlief genau die damalige Stadtgrenze, das Vorderhaus lag in der Gemeinde Höfen (Adresse: Höfen Nr. 38), während das Waschhaus und die Versitzgrube zur Stadt Fürth gehörten, was zu erheblichen Problemen führte. So stand der ausgeführte Bau seit September 1888, war aber noch im Juni 1889 vom Bezirksamt Nürnberg nicht genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Stadtmagistrat Fürth dem Bezirksamt Nürnberg auf neuerliche Anfrage im Genehmigungsverfahren erwidert, dass die vorgelegten Pläne unrichtig seien und darauf hingewiesen, dass das Abwasser des Anwesens nicht auf die Straße herausgelassen werden darf. Die Straße war Eigentum der Stadt Fürth, obwohl sie in der Höfener Gemeinde lag.<ref>Fürther Central-Anzeiger vom 8. Juni 1889</ref> Für die Vertretung seiner Belange schaltete Heilmann schließlich Rechtsanwalt [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]] ein. Die Sache zog über die Ebene der Ortsbehörden hinaus ihre Kreise, so war die Regierung von Mittelfranken und sogar das Staatsministerium des Innern damit befasst. Schließlich verkaufte Heilmann das Anwesen an den Wirt Friedrich Neger.  


Kurios war der Umstand, dass für das Grundstückszipfel, welches zu Fürth und weiter Heilmann gehörte, das zum Anwesen gehörige Waschhaus und die Versitzgrube mit Baukonzession vom 8. Juli 1889 genehmigt und mit dieser die Adresse Flößaustraße 153 zugewiesen wurden.  
Kurios war der Umstand, dass für das Grundstückszipfel, welches zu Fürth und weiter Heilmann gehörte, das zum Anwesen gehörige Waschhaus und die Versitzgrube mit Baukonzession vom 8. Juli 1889 genehmigt und mit dieser die Adresse Flößaustraße 153 zugewiesen wurden.  
24.362

Bearbeitungen