Flößaustraße 153: Unterschied zwischen den Versionen

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Bauherr war der Bau- und Tünchermeister [[Lukas Heilmann]].<ref>nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 106</ref> Durch sein Baugrundstück verlief genau die damalige Stadtgrenze, das Vorderhaus lag in der Gemeinde Höfen (Adresse: Höfen Nr. 38), während das Waschhaus und die Versitzgrube zur Stadt Fürth gehörten, was zu erheblichen Problemen führte. So stand der ausgeführte Bau seit September 1888, war aber noch im Juni 1889 vom Bezirksamt Nürnberg nicht genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Stadtmagistrat Fürth dem Bezirksamt Nürnberg auf neuerliche Anfrage im Genehmigungsverfahren erwidert, dass die vorgelegten Pläne unrichtig seien und darauf hingewiesen, dass das Abwasser des Anwesens nicht auf die Straße herausgelassen werden darf. Die Straße war Eigentum der Stadt Fürth, obwohl sie in der Höfener Gemeinde lag.<ref>Fürther Central-Anzeiger vom 8. Juni 1889</ref> Für die Vertretung seiner Belange schaltete Heilmann schließlich Rechtsanwalt [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]] ein. Die Sache zog über die Ebene der Ortsbehörden hinaus ihre Kreise, so waren die Regierung von Mittelfranken und sogar das Staatsministerium des Innern damit befasst. Schließlich verkaufte Heilmann das Anwesen an den Wirt Friedrich Neger.  
Bauherr war der Bau- und Tünchermeister [[Lukas Heilmann]].<ref>nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 106</ref> Durch sein Baugrundstück verlief genau die damalige Stadtgrenze, das Vorderhaus lag in der Gemeinde Höfen (Adresse: Höfen Nr. 38), während das Waschhaus und die Versitzgrube zur Stadt Fürth gehörten, was zu erheblichen Problemen führte. So stand der ausgeführte Bau seit September 1888, war aber noch im Juni 1889 vom Bezirksamt Nürnberg nicht genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Stadtmagistrat Fürth dem Bezirksamt Nürnberg auf neuerliche Anfrage im Genehmigungsverfahren erwidert, dass die vorgelegten Pläne unrichtig seien und darauf hingewiesen, dass das Abwasser des Anwesens nicht auf die Straße herausgelassen werden darf. Die Straße war Eigentum der Stadt Fürth, obwohl sie in der Höfener Gemeinde lag.<ref>Fürther Central-Anzeiger vom 8. Juni 1889</ref> Für die Vertretung seiner Belange schaltete Heilmann schließlich Rechtsanwalt [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]] ein. Die Sache zog über die Ebene der Ortsbehörden hinaus ihre Kreise, so waren die Regierung von Mittelfranken und sogar das Staatsministerium des Innern damit befasst. Schließlich verkaufte Heilmann das Anwesen an den Wirt Friedrich Neger.  


Kurios war der Umstand, dass für das Grundstückszipfel, welches zu Fürth und weiter Heilmann gehörte, das zum Anwesen gehörige Waschhaus und die Versitzgrube mit Baukonzession vom 8. Juli 1889 genehmigt und mit dieser die Adresse Flößaustraße 153 zugewiesen wurden.  
Kurios war der Umstand, dass für den Grundstückszipfel, welcher zu Fürth und weiter Heilmann gehörte, das zum Anwesen gehörige Waschhaus und die Versitzgrube mit Baukonzession vom 8. Juli 1889 genehmigt und mit dieser die Adresse Flößaustraße 153 zugewiesen wurden.  


Das Bauvorhaben wurde schließlich von der Regierung von Mittelfranken im Dezember 1889 nachträglich mit Bedingungen und Auflagen genehmigt, die hauptsächlich die Grundstücksentwässerung, aber auch den Straßenbau betrafen, wo es Differenzen zwischen der Gemeinde Höfen und der Stadt Fürth gab. So dauerte es noch längere Zeit, bis das Vorhaben abgeschlossen werden konnte. So weist  das Adressbuch von 1891 das Gebäude noch als unbewohnt aus. Zudem beantragte der neue Eigentümer Neger mit Plan vom 19. September 1890 die Herausnahme einer Wand und den Einzug eines Eisenträgers zur Schaffung eines größeren Gastraums im Erdgeschoss sowie die Anlage eines Pissoirs im Hof.<ref>“Akten des Stadtmagistrats Fürth. Betreff: Bauwesen im Anwesen Haus № 153 der Flössaustrasse. Wohnhaus N 38 in Höfen. 1889“, Bauregistratur Stadt Fürth, Az. 602/337</ref>
Das Bauvorhaben wurde schließlich von der Regierung von Mittelfranken im Dezember 1889 nachträglich mit Bedingungen und Auflagen genehmigt, die hauptsächlich die Grundstücksentwässerung, aber auch den Straßenbau betrafen, wo es Differenzen zwischen der Gemeinde Höfen und der Stadt Fürth gab. So dauerte es noch längere Zeit, bis das Vorhaben abgeschlossen werden konnte. So weist  das Adressbuch von 1891 das Gebäude noch als unbewohnt aus. Zudem beantragte der neue Eigentümer Neger mit Plan vom 19. September 1890 die Herausnahme einer Wand und den Einzug eines Eisenträgers zur Schaffung eines größeren Gastraums im Erdgeschoss sowie die Anlage eines Pissoirs im Hof.<ref>“Akten des Stadtmagistrats Fürth. Betreff: Bauwesen im Anwesen Haus № 153 der Flössaustrasse. Wohnhaus N 38 in Höfen. 1889“, Bauregistratur Stadt Fürth, Az. 602/337</ref>
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