Johann Georg Faber: Unterschied zwischen den Versionen

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Faber konnte danach 16 ½ Jahre seinen Ruhestand genießen. 1856 verstarb er in Nürnberg.  
Faber konnte danach 16 ½ Jahre seinen Ruhestand genießen. 1856 verstarb er in Nürnberg.  
Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am 08.02.1856 an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbuch-Eintrag der Pfarrei St. Sebald.
Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am 08.02.1856 an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbuch-Eintrag der Pfarrei St. Sebald.
Faber als Gutsbesitzer
== Faber als Gutsbesitzer ==
Stadtkommissär Faber zu Nürnberg taucht aktenmäßig noch auf in einem Rechtsstreit über eine Schafweid-Ablösung 1837, gefordert von den Gutsbesitzern Michael und Leonhard Herrgottshofer und Konsorten (=Domenikus Krämer) in Kemmathen (Anm. 4).  
Der ehemalige Stadtkommissär Faber zu Nürnberg taucht aktenmäßig noch auf in einem Rechtsstreit über eine Schafweid-Ablösung 1837, gefordert von den Gutsbesitzern Michael und Leonhard Herrgottshofer und Konsorten (=Domenikus Krämer) in Kemmathen (Anm. 4).  
Darin wird Faber als Stadtkommissär und Banko-Direktor zu Nürnberg und als Schlossbesitzer von Virnsberg (Gutsbesitzer zu Virnsberg) bezeichnet. Virnsberg im Landkreis Ansbach hatte ein Deutsch-Ordensches Obervogtamt vor der Territorial-Einteilung von 1808 zum Rezatkreis; es ging um gutsherrliche Rechte. Zuständig für den Rechtsstreit über das Weiderecht auf 35 Tagwerk 34 Dezimalen war das Landgericht Ansbach, nachdem es 1836 zu keiner gütlichen Einigung kam.
Darin wird Faber als Stadtkommissär und Banko-Direktor zu Nürnberg und als Schlossbesitzer von Virnsberg (Gutsbesitzer zu Virnsberg) bezeichnet. Virnsberg im Landkreis Ansbach hatte ein Deutsch-Ordensches Obervogtamt vor der Territorial-Einteilung von 1808 zum Rezatkreis; es ging um gutsherrliche Rechte. Zuständig für den Rechtsstreit über das Weiderecht auf 35 Tagwerk 34 Dezimalen war das Landgericht Ansbach, nachdem es 1836 zu keiner gütlichen Einigung kam.
Von München erging am 30. Dezember 1837 ein königlicher Befehl, wonach Faber die bisher ausgeübte Schafhut gegen Entschädigung abzutreten habe. Faber legte Rekurs ein zum Landgericht Ansbach. Am 27. August 1838 gab es einen Augenschein (Ortstermin) mit drei Sachverständigen.
Von München erging am 30. Dezember 1837 ein königlicher Befehl, wonach Faber die bisher ausgeübte Schafhut gegen Entschädigung abzutreten habe. Faber legte Rekurs ein zum Landgericht Ansbach. Am 27. August 1838 gab es einen Augenschein (Ortstermin) mit drei Sachverständigen.
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In der Fürther Geschichtsschreibung  
In der Fürther Geschichtsschreibung  
Da findet man wenig über Faber. Die Fronmüllersche Chronik nennt nicht einmal seine Vornamen, so dass es bei Benutzung des Namensregisters zu Verwechslungen mit dem gleichnamigen Rechtsrat Faber ab 1818 kommen kann (wie geschehen). Schwammberger führte ihn in seinem Buch Fürth von A bis Z von 1968 gar nicht auf. Auch Angaben über den Munizipalrat als 5-köpfiges gemeindliches Verwaltungsgremium, dem Faber ab 1810 bis 1818 vorstand, fehlen. Im Stadtarchiv ebenfalls „Fehlanzeige“. In der Biografischen Sammlung ist über Faber nichts enthalten.
Da findet man wenig über Faber. Die Fronmüllersche Chronik nennt nicht einmal seine Vornamen, so dass es bei Benutzung des Namensregisters zu Verwechslungen mit dem gleichnamigen Rechtsrat Faber ab 1818 kommen kann (wie geschehen). Schwammberger führte ihn in seinem Buch Fürth von A bis Z von 1968 gar nicht auf. Auch Angaben über den Munizipalrat als 5-köpfiges gemeindliches Verwaltungsgremium, dem Faber ab 1810 bis 1818 vorstand, fehlen. Im Stadtarchiv ebenfalls „Fehlanzeige“. In der Biografischen Sammlung ist über Faber nichts enthalten.
Nur einen Hinweis auf ihn gibt es, nämlich dass ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber existierte. Im FAUST-Programm unter Signatur X/47 ist das Gemälde als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM“ erfasst. Es wurde am 20.01.1970 ins Depot genommen und am 11.08.1999 „wg. Zustand ausgeschieden“. Laut Nachschau von Magazinverwalter Brandl im November 2017 ist es nicht mehr vorhanden. Dass offensichtlich kein Foto davon gemacht wurde, muss schon etwas verwundern bzw. enttäuschen.
Nur einen Hinweis auf ihn gibt es, nämlich dass ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber existierte. Im FAUST-Programm unter Signatur X/47 ist das Gemälde als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM“ erfasst. Es wurde am 20.01.1970 ins Depot genommen und am 11.08.1999 „wg. Zustand ausgeschieden“. Laut Nachschau von Magazinverwalter Brandl im November 2017 ist es nicht mehr vorhanden. Dass offensichtlich kein Foto davon gemacht wurde, muss schon etwas verwundern bzw. enttäuschen.
Nicht ermittelt werden konnte bisher der Wohnsitz von Faber in Fürth. Im ersten ausführlichen Adressbuch von Aktuar Eger im Jahr 1819 erscheint er naturgemäß nicht mehr wegen seines Wegzugs nach Nürnberg.
Nicht ermittelt werden konnte bisher der Wohnsitz von Faber in Fürth. Im ersten ausführlichen Adressbuch von Aktuar Eger im Jahr 1819 erscheint er naturgemäß nicht mehr wegen seines Wegzugs nach Nürnberg.
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