Brauerei Grüner: Unterschied zwischen den Versionen

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Ungeachtet dessen blieb die Mehrheit der Aktien in der noch verbliebenen Familie Grüner, weswegen man noch bis Ende der 1960er Jahre von einer sog. "Familienaktiengesellschaft" sprechen konnte. [[1947]] heiratete die Tochter Hermann Grüners, Edith Grüner, den Sohn des Brauereidirektors [[Wilhelm Schülein]], Dr. [[Richard Schülein]], der als Kinderarzt in Fürth und Mitglied des Aufsichtrats der Grüner Bräu AG tätig war.  
Ungeachtet dessen blieb die Mehrheit der Aktien in der noch verbliebenen Familie Grüner, weswegen man noch bis Ende der 1960er Jahre von einer sog. "Familienaktiengesellschaft" sprechen konnte. [[1947]] heiratete die Tochter Hermann Grüners, Edith Grüner, den Sohn des Brauereidirektors [[Wilhelm Schülein]], Dr. [[Richard Schülein]], der als Kinderarzt in Fürth und Mitglied des Aufsichtrats der Grüner Bräu AG tätig war.  
=== Hochinflation und Strafverfahren ===
Schon bei Gründung der Aktiengesellschaft im Jahr 1896 hatte die Familie von Kommerzienrat Heinrich Grüner den Kunden / Wirten der Brauerei eine beträchtliche Zahl von Hypotheken eingeräumt, die im Laufe der Jahre bis auf 1,5 Mio. Mark angewachsen waren. Im Interesse der Brauerei und ihrer Geschäftsbeziehung zu den betroffenen Wirten beließen Heinrich Grüner und später seine Witwe Emma Grüner diese Kapitalien ungekündigt. Noch 1913 verpflichtete sich Emma Grüner in einem Abkommen mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft das Kapital bis 1923 nicht zu kündigen. Die Inflationszeit wurde von den Abnehmern der Brauerei jedoch dazu genutzt, die in Goldmark erhaltenen Hypotheken im Umfang von rund 1 Mio. Mark in fast wertlosen Papiermark zurückzubezahlen. Nach Bekunden der Grüner AG wurden die während des Krieges und der Hochinflation getätigten Rückzahlungen entgegengenommen, auch um ständige Interessens-Kollisionen und Kundenverluste bei der Brauerei zu vermeiden<ref name="Grüner AG FA1">Schreiben der Aktienbrauerei Fürth, vorm. Gebr. Grüner vom 16. Juni 1927 an das Finanzamt I - In: Protokollbuch des Aufsichtsrats der Aktienbrauerei Fürth, vormals Gebr. Grüner</ref>. Dieser Schaden der Hochinflation war ein branchentypisches Risiko für die Vor-Eigentümer späterer Aktiengesellschaften, so sind vergleichbare Vorgänge etwa auch bei der Brauerei Geismann dokumentiert. Die Brauerei Grüner entschädigte die Familie auf deren Antrag hin mit einem umfangreichen Aktienpaket, im Gegenzug verzichtete die Familie auf weitere Ansprüche der Entschädigung. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung durch das Finanzamt I im Dezember 1926 wurde festgestellt, dass für diese Aktien-Übertragungen keine Börsenumsatzsteuer i. H. v. 1,196,70 RM entrichtet wurde. Hierfür erging eine entsprechende Nachforderung und ein Strafbescheid über 50 RM.<ref name="Strafbescheid">Strafbescheid gegen die Grüner-Brauerei Aktiengesellschaft in Fürth vom 3. Oktober 1927, Finanzamt Nürnberg I, Str. Nr. 2472 - In: Protokollbuch des Aufsichtsrats der Aktienbrauerei Fürth, vormals Gebr. Grüner</ref>
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