15 Jahre später wurden diese Forderungen regierungsseitig legalisiert. Anlässlich der Beerdigungsfeierlichkeiten von Prinzessin Augusta, der Gemahlin von Prinz Luitpold „geruhe seine Majestät Bestimmung zu treffen, dass bei der Begrüßung Allerhöchster und Höchster Herrschaften von seiten der Offiziere und Beamten Hut und Mütz nicht mehr abzunehmen, sondern durch Anlegung der rechten Hand an die Kopfbedeckung zu salutieren sein.“<ref>Theodor von Pfetten-Arnbach, Hans Fahrmbacher: „Das Regiment in dem Zeitraum von 1848 bis 1898“, 2020, Seite 46</ref> | 15 Jahre später wurden diese Forderungen regierungsseitig legalisiert. Anlässlich der Beerdigungsfeierlichkeiten von Prinzessin Augusta, der Gemahlin von Prinz Luitpold „geruhe seine Majestät Bestimmung zu treffen, dass bei der Begrüßung Allerhöchster und Höchster Herrschaften von seiten der Offiziere und Beamten Hut und Mütz nicht mehr abzunehmen, sondern durch Anlegung der rechten Hand an die Kopfbedeckung zu salutieren sein.“<ref>Theodor von Pfetten-Arnbach, Hans Fahrmbacher: „Das Regiment in dem Zeitraum von 1848 bis 1898“, 2020, Seite 46</ref> |