Georg Wilhelm Schmidt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Generalkommissariat antwortete mit Schreiben vom 18. Februar 1816 nur kurz aber bestimmt. Es wies das Fürther Amt an, das Meisteraufnahmegesuch protokollarisch aufzunehmen, die vorschriftsmäßigen Verhandlungen zu pflegen und dem Gesuchsteller schriftlich zu bescheiden. Aufgrund dieser Verordnung wurde am 3. März das Gesuch von Wilhelm Schmidt zu Protokoll genommen. Dabei übergab er ein Attest des kgl. Landbauinspektors Johann Friedrich Samuel Schwarze zu Nürnberg, wonach er derzeit mit Bauarbeiten für den Nürnberger Kaufmann Moritz Weiss (wohl Haus-Nr. L 75, ehem. Interims-Rathaus und Kaufmannshaus, heute Weinmarkt 1, Baudenkmal D-5-64-000-2098) beschäftigt sei, und auch künftig dort auf weitere Bauaufträge hoffe, somit die hiesigen Maurermeister ''„nicht den geringsten Nahrungsabbruch zu befürchten“'' hätten. Weiter gab er an, dass er sich vollständig mit Werkzeug ausgestattet und viel bares Geld erspart habe, zudem seine Verlobte Elisabetha Lederer ein bares Heiratsgut von 600 f. (Gulden) einbringt, er somit die Kosten der Bürger- und Meisteraufnahme bestreiten kann. Auch sei er bereits beim Fürther Landwehr-Regiment eingestellt.
Das Generalkommissariat antwortete mit Schreiben vom 18. Februar 1816 nur kurz aber bestimmt. Es wies das Fürther Amt an, das Meisteraufnahmegesuch protokollarisch aufzunehmen, die vorschriftsmäßigen Verhandlungen zu pflegen und dem Gesuchsteller schriftlich zu bescheiden. Aufgrund dieser Verordnung wurde am 3. März das Gesuch von Wilhelm Schmidt zu Protokoll genommen. Dabei übergab er ein Attest des kgl. Landbauinspektors Johann Friedrich Samuel Schwarze zu Nürnberg, wonach er derzeit mit Bauarbeiten für den Nürnberger Kaufmann Moritz Weiss (wohl Haus-Nr. L 75, ehem. Interims-Rathaus und Kaufmannshaus, heute Weinmarkt 1, Baudenkmal D-5-64-000-2098) beschäftigt sei, und auch künftig dort auf weitere Bauaufträge hoffe, somit die hiesigen Maurermeister ''„nicht den geringsten Nahrungsabbruch zu befürchten“'' hätten. Weiter gab er an, dass er sich vollständig mit Werkzeug ausgestattet und viel bares Geld erspart habe, zudem seine Verlobte Elisabetha Lederer ein bares Heiratsgut von 600 f. (Gulden) einbringt, er somit die Kosten der Bürger- und Meisteraufnahme bestreiten kann. Auch sei er bereits beim Fürther Landwehr-Regiment eingestellt.


Daraufhin lud das Kommissariat die beiden Zunftvorsteher des vereinigten Maurer- und Zimmerhandwerks, Maurermeister [[Andreas Jäger]] und Zimmermeister [[Johann Weithaas|Johann Georg Weithaas]], vor. Sie bestätigten zwar, dass der Gernmeister Wilhelm Schmidt das Handwerk ordentlich erlernt und die Wanderjahre geleistet habe, auch schon 15 Jahre Geselle sei, aber einige Zunftgenossen bezweifeln seine Qualifikation, und überhaupt wären die derzeitigen sechs Maurermeister für die Stadt Fürth und benachbarte Ortschaften hinlänglich.
Daraufhin lud das Kommissariat die beiden Zunftvorsteher des vereinigten Maurer- und Zimmerhandwerks, Maurermeister [[Andreas Jäger]] und Zimmermeister [[Johann Georg Weithaas]], vor. Sie bestätigten zwar, dass der Gernmeister Wilhelm Schmidt das Handwerk ordentlich erlernt und die Wanderjahre geleistet habe, auch schon 15 Jahre Geselle sei, aber einige Zunftgenossen bezweifeln seine Qualifikation, und überhaupt wären die derzeitigen sechs Maurermeister für die Stadt Fürth und benachbarte Ortschaften hinlänglich.
Schließlich wurde noch die Braut Elisabetha Lederer vorgeladen, begleitet von ihrer 55-jährigen Mutter gleichen Vornamens, da der Vater erkrankt war. Sie bestätigten, dass das von Schmidt angegebene Ehegelöbnis seine Richtigkeit habe und wünschten die baldige Eheschließung. Auch erklärten sie, wirklich 600 f. Barvermögen in die Ehe einzubringen, nämlich 150 f., welche die Tochter schon vor 9 Jahren im Aussteuerungsinstitut gewonnen hatte, 200 f., die sie durch Botengehen nach Nürnberg verdiente und 250 f., womit sie von ihren Eltern ausgesteuert wird.
Schließlich wurde noch die Braut Elisabetha Lederer vorgeladen, begleitet von ihrer 55-jährigen Mutter gleichen Vornamens, da der Vater erkrankt war. Sie bestätigten, dass das von Schmidt angegebene Ehegelöbnis seine Richtigkeit habe und wünschten die baldige Eheschließung. Auch erklärten sie, wirklich 600 f. Barvermögen in die Ehe einzubringen, nämlich 150 f., welche die Tochter schon vor 9 Jahren im Aussteuerungsinstitut gewonnen hatte, 200 f., die sie durch Botengehen nach Nürnberg verdiente und 250 f., womit sie von ihren Eltern ausgesteuert wird.


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