12.745
Bearbeitungen
K (Textersetzung - „|Ehemalige Straße“ durch „|Ehemals“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
Gradl wurde zum Kriegsende kurzzeitig interniert. Im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens beantragte die Spruchkammer I des Stadtkreises Nürnberg am 24. März 1948 die zweithöchste Einstufung - II Aktivist. Begründet wurde dies durch die zahlreichen Mitgliedschaften in der Partei der Nationalsozialisten und ihrer Untergruppierungen. Laut Anklageschrift war Gradl "ein überzeugter Anhänger der NS-Gewaltherrschaft insbesondere ihrer Rasselehre ... Als anerkannter Maler des Führers bezogen die führenden Männer des 3. Reiches von ihm ihre Bilder und ist damit eine Nutznießung gegeben."<ref>StAN Spruchkammerakte Gz.I/206; G 240</ref> Das Verfahren wurde unter großem Interesse der Öffentlichkeit geführt und verfolgt. In der mündlichen Verhandlung beantragte Gradls Verteidigung mindestens die Herabstufung als III. Minderbelasteter, obwohl Gradl sogar in seinem Erhebungsbogen "vergessen" hatte zu erwähnen, dass er von 1941 bis 1945 Ratsmitglied der Stadt Nürnberg war, und somit in alle internen Belange der Stadt- und Parteiverwaltung stets eingebunden war. Die Spruchkammer ging am Ende des Verfahren sogar noch weiter und stufte ihn lediglich nur noch als Mitläufer ein - nicht ohne ihm eine einmalige Zahlung von 2.000 Reichsmark aufzuerlegen - als Wiedergutmachung. | Gradl wurde zum Kriegsende kurzzeitig interniert. Im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens beantragte die Spruchkammer I des Stadtkreises Nürnberg am 24. März 1948 die zweithöchste Einstufung - II Aktivist. Begründet wurde dies durch die zahlreichen Mitgliedschaften in der Partei der Nationalsozialisten und ihrer Untergruppierungen. Laut Anklageschrift war Gradl "ein überzeugter Anhänger der NS-Gewaltherrschaft insbesondere ihrer Rasselehre ... Als anerkannter Maler des Führers bezogen die führenden Männer des 3. Reiches von ihm ihre Bilder und ist damit eine Nutznießung gegeben."<ref>StAN Spruchkammerakte Gz.I/206; G 240</ref> Das Verfahren wurde unter großem Interesse der Öffentlichkeit geführt und verfolgt. In der mündlichen Verhandlung beantragte Gradls Verteidigung mindestens die Herabstufung als III. Minderbelasteter, obwohl Gradl sogar in seinem Erhebungsbogen "vergessen" hatte zu erwähnen, dass er von 1941 bis 1945 Ratsmitglied der Stadt Nürnberg war, und somit in alle internen Belange der Stadt- und Parteiverwaltung stets eingebunden war. Die Spruchkammer ging am Ende des Verfahren sogar noch weiter und stufte ihn lediglich nur noch als Mitläufer ein - nicht ohne ihm eine einmalige Zahlung von 2.000 Reichsmark aufzuerlegen - als Wiedergutmachung. | ||
== Kindertagesstätte == | |||
In der Gradlstraße befindet sich die Kindertagesstätte ''Die Wilde 13''. Deren Außenbereich wurde im Jahr 2022 neu gestaltet. | |||
==Lokalberichterstattung== | |||
* lui: ''Bahnfrei für die Sanierung des Außengeländes'', in: [[Fürther Nachrichten]] vom 10. Februar 2022 (Druckausgabe) | |||
==Weblinks== | |||
* [http://www.die-wilde-13.fuerth.info Die Wilde 13 im Internet] | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |