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Weitere Klärungen betrafen „Vorenthaltung des Lohnes“ und „Störung des Hausfriedens“ unter Eheleuten (Dez. 1863). Auch „Injurien“ mussten wieder geschlichtet bzw. eine Versöhnung zwischen den Streithähnen vereinbart werden. | Weitere Klärungen betrafen „Vorenthaltung des Lohnes“ und „Störung des Hausfriedens“ unter Eheleuten (Dez. 1863). Auch „Injurien“ mussten wieder geschlichtet bzw. eine Versöhnung zwischen den Streithähnen vereinbart werden. | ||
1864 ging es weiter mit Fällen von unbeglichenen Forderungen, Misshandlungen; Dienstknechte verweigerten den Dienst und gingen. Schließlich kamen im Juni noch eine Ehescheidungs-Sache und wieder „Injurien“, also Beleidigungen durch Worte oder Schläge. | 1864 ging es weiter mit Fällen von unbeglichenen Forderungen, Misshandlungen; Dienstknechte verweigerten den Dienst und gingen. Schließlich kamen im Juni noch eine Ehescheidungs-Sache und wieder „Injurien“, also Beleidigungen durch Worte oder Schläge. | ||
1870 wurden die Eintragungen fortgesetzt: | 1870 wurden die Eintragungen fortgesetzt: | ||
Bei einer Familie Muggenhöfer musste wegen Wegnahme einer Halm-Bank geschlichtet werden. | Bei einer Familie Muggenhöfer musste wegen Wegnahme einer Halm-Bank geschlichtet werden. |
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