Schießplatz 5: Unterschied zwischen den Versionen

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==Zum seitlichen Halbrondell==
==Zum seitlichen Halbrondell==
Früher wurde der seitliche halbrunde Erker vom Boden bis zum I. Geschoss für einen Treppenturm gehalten. Es wurde angenommen, dieser diene dazu, bei den Versammlungen der Gemeindevertreter im I. Stock nicht die Haupttreppe im Inneren benützen zu müssen. Die Räume im Erdgeschoss waren ja der Schützengesellschaft vorbehalten.
Früher wurde der seitliche halbrunde Erker vom Boden bis zum 1. Obergeschoss für einen Treppenturm gehalten. Es wurde angenommen, dieser diene dazu bei den Versammlungen der Gemeindevertreter im 1. Stock nicht die Haupttreppe im Inneren benützen zu müssen, da die Räume im Erdgeschoss für die [[Schützengesellschaft]] vorbehalten waren.
Mit diesem Irrtum räumte schon Heinrich Habel in seinem Denkmalbuch von 1994 auf, als er zum Haus Schießplatz 5 ausführte: „An der linken Giebelseite halbrunder Bodenerker, 1829/30. Das seitliche Halbrondell (früher irrtümlich für einen Treppenturm gehalten) diente als Abtritt.“
 
Die Bauakte weist dies nach. Dazu war sogar im Plan (bei einer früheren Nachschau) mit Bleistift vermerkt, dass es dort für einen Aufgang viel zu eng gewesen wäre. Also war unten und oben nur Platz für einen Abtritt, wie früher der Abort hieß. [Recherche Peter Frank]
Mit diesem Irrtum räumte [[Heinrich Habel]] in seinem Buch [[Denkmäler in Bayern - Stadt Fürth (Buch)|Denkmäler in Bayern - Stadt Fürth]] von [[1994]] auf, als er zum Haus Schießplatz 5 ausführte: „''An der linken Giebelseite halbrunder Bodenerker, 1829/30. Das seitliche Halbrondell (früher irrtümlich für einen Treppenturm gehalten) diente als Abtritt.''
 
Die Bauakte weist dies nach. Dazu war bei einer Bauschau mit Bleistift vermerkt, dass es dort für einen Aufgang viel zu eng gewesen wäre. Also war unten und oben nur Platz für einen Abtritt, wie früher der Abort hieß.<ref>Stadtarchiv Fürth, Bauakte Schießlatz 5</ref>


==Literatur==
==Literatur==
90.997

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