Albert Neubürger: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 31: Zeile 31:


== Verfolgung während der NS-Zeit ==
== Verfolgung während der NS-Zeit ==
[[1933]] gab es in Bayern 440 Rechtsanwälte. Schon zum Boykott-Tag ordnete der damalige bayrische Justizminister Hans Frank an, dass den jüdischen Anwälten das Betreten der Gerichtsgebäude bis auf Weiteres verboten ist. Das „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 07.04.1933 erlaubte in §1 die Zurücknahme der Zulassung „nicht arischer“ Anwälte. Als die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27.09.1938 erlassen wurde, die besagte, dass Juden der Beruf des Rechtsanwalts verschlossen ist, waren davon in Bayern noch 175 Personen betroffen. Sie konnten danach die Zulassung als „Rechtskonsulent“ beantragen „nur zur Beratung und Vertretung von Juden“.  
[[1933]] gab es in Bayern 440 Rechtsanwälte. Schon zum Boykott-Tag ordnete der damalige bayrische Justizminister Hans Frank an, dass den jüdischen Anwälten das Betreten der Gerichtsgebäude bis auf Weiteres verboten ist. Das „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 7. April 1933 erlaubte in §1 die Zurücknahme der Zulassung „nicht arischer“ Anwälte. Als die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27. Juli 1938 erlassen wurde, die besagte, dass Juden der Beruf des Rechtsanwalts verschlossen ist, waren davon in Bayern noch 175 Personen betroffen.<ref>auch Neubürger war betroffen; vgl. [[Grete Ballin]]: ''Chronik Fürth 1933 - 1945''; 1943; S. 26</ref> Sie konnten danach die Zulassung als „Rechtskonsulent“ beantragen „nur zur Beratung und Vertretung von Juden“.  


Im Verlauf der sog. „Reichskristallnacht“ wurde Dr. Neubürger schwer misshandelt. Als SA-Leute dabei waren, die Synagogen-Einrichtung zu demolieren, führten „einige SA-Männer den jüdischen Rechtsanwalt Neubürger, der am Kopf blutete und dessen Kleider zerrissen waren, in die Synagoge. Sie schleppten ihn in ein Nebenhaus, in dem sich die Wohlfahrtsstelle der israelitischen Gemeinde befand. Dort versuchten sie, mit seinem Kopf die Tür einzurammen. Er entging weiterer Tortur nur, weil er inzwischen die Tür mit einem Schlüssel geöffnet hatte.“  
Im Verlauf der sog. „Reichskristallnacht“ wurde Dr. Neubürger schwer misshandelt. Als SA-Leute dabei waren, die Synagogen-Einrichtung zu demolieren, führten „einige SA-Männer den jüdischen Rechtsanwalt Neubürger, der am Kopf blutete und dessen Kleider zerrissen waren, in die Synagoge. Sie schleppten ihn in ein Nebenhaus, in dem sich die Wohlfahrtsstelle der israelitischen Gemeinde befand. Dort versuchten sie, mit seinem Kopf die Tür einzurammen... Er entging weiterer Tortur nur, weil er inzwischen die Tür mit einem Schlüssel geöffnet hatte.“<ref>Manfred Mümmler: ''Der Progrom 1938'' in [[Fürth 1933 - 1945 (Buch)|Fürth 1933 - 1945]]. 1995, Seite 252</ref>


Von da an wohnte Dr. Neubürger in der [[Gabelsbergerstraße]] und bemühte sich um die Ausreise in die USA. Am 30. November 1938 wurde ihm die Zulassung als Rechtsanwalt endgültig entzogen. Mit der Bemerkung ''Auswanderung ist z.Zt. nicht möglich. (Bescheinigung der Reichsvereinigung der Juden ist noch vorzulegen)'' endet sein Polizeiakt am [[2. November]] [[1939]].  
Von da an wohnte Dr. Neubürger in der [[Gabelsbergerstraße]] und bemühte sich um die Ausreise in die USA. Am 30. November 1938 wurde ihm die Zulassung als Rechtsanwalt endgültig entzogen. Mit der Bemerkung ''Auswanderung ist z.Zt. nicht möglich. (Bescheinigung der Reichsvereinigung der Juden ist noch vorzulegen)'' endet sein Polizeiakt am [[2. November]] [[1939]].  
18.461

Bearbeitungen